Artikel 161 der russischen Abgabenordnung in der neuen Fassung. Buchhaltung und Steuerbuchhaltung

1. Beim Verkauf von Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen), deren Verkaufsort das Territorium der Russischen Föderation ist, durch Steuerzahler – ausländische Personen, die nicht bei den Steuerbehörden als Steuerzahler registriert sind, wird die Steuerbemessungsgrundlage als Betrag bestimmt Einkünfte aus dem Verkauf dieser Güter (Bauarbeiten, Dienstleistungen) unterliegen der Steuer.

Die Steuerbemessungsgrundlage wird für jede Transaktion zum Verkauf von Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) auf dem Territorium der Russischen Föderation unter Berücksichtigung dieses Kapitels gesondert ermittelt.

2. Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Steuerbemessungsgrundlage wird von Steuerbevollmächtigten festgelegt. Gleichzeitig werden als Steuerbevollmächtigte Organisationen und Einzelunternehmer anerkannt, die bei den Steuerbehörden registriert sind und im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) von den in Absatz 1 dieses Artikels genannten ausländischen Personen erwerben, sofern in Absatz 3 nichts anderes bestimmt ist von Artikel 174.2 dieses Kodex. Steuerbevollmächtigte sind verpflichtet, den entsprechenden Steuerbetrag zu berechnen, vom Steuerpflichtigen einzubehalten und an den Haushalt abzuführen, unabhängig davon, ob sie die Pflichten eines Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der Berechnung und Zahlung der Steuer sowie andere in diesem Kapitel festgelegte Pflichten erfüllen.

3. Wenn Bundeseigentum, Eigentum der Teilstaaten der Russischen Föderation und kommunales Eigentum auf dem Territorium der Russischen Föderation durch Regierungs- und Verwaltungsorgane sowie lokale Selbstverwaltungsorgane vermietet werden, wird die Steuerbemessungsgrundlage durch die Höhe der Miete bestimmt. Steuern eingeschlossen. In diesem Fall wird die Steuerbemessungsgrundlage vom Steuerbevollmächtigten für jedes Mietobjekt gesondert festgelegt. In diesem Fall werden Mieter der genannten Immobilie als Steuerbevollmächtigte anerkannt, mit Ausnahme natürlicher Personen, die keine Einzelunternehmer sind. Diese Personen sind verpflichtet, die an den Vermieter gezahlten Einkünfte zu berechnen, einzubehalten und den entsprechenden Steuerbetrag an den Haushalt abzuführen.

Beim Verkauf (Übertragung) auf dem Territorium der Russischen Föderation Staatseigentum, das nicht an staatliche Unternehmen und Institutionen vergeben ist und die Staatskasse der Russischen Föderation, die Staatskasse einer Republik innerhalb der Russischen Föderation, die Staatskasse eines Territoriums oder einer Region darstellt , Bundesstadt, Autonomes Gebiet, Autonomer Kreis, sowie des kommunalen Eigentums, das nicht kommunalen Unternehmen und Institutionen zugeordnet ist und die Gemeindekasse der entsprechenden städtischen, ländlichen Siedlung oder sonstigen kommunalen Formation bildet, wird die Steuerbemessungsgrundlage durch die Höhe des Einkommens bestimmt aus dem Verkauf (Übertragung) dieser Immobilie unter Berücksichtigung der Steuer. In diesem Fall wird die Steuerbemessungsgrundlage für jeden Vorgang zum Verkauf (Übertragung) der besagten Immobilie gesondert ermittelt. In diesem Fall werden Käufer (Empfänger) der besagten Immobilie als Steuerbevollmächtigte anerkannt, mit Ausnahme natürlicher Personen, die keine Einzelunternehmer sind. Diese Personen sind verpflichtet, nach der Berechnungsmethode zu rechnen, vom gezahlten Einkommen einzubehalten und den entsprechenden Steuerbetrag an den Haushalt abzuführen.

4. Beim Verkauf von beschlagnahmtem Eigentum auf dem Territorium der Russischen Föderation handelt es sich um Eigentum, das durch eine gerichtliche Entscheidung verkauft wurde (mit Ausnahme des Verkaufs gemäß Artikel 146 Absatz 2 Unterabsatz 15 dieses Gesetzes), herrenlose Wertsachen, Schätze und gekaufte Wertsachen , sowie Wertsachen, die durch Erbschaft an den Staat übergegangen sind, wird die Steuerbemessungsgrundlage auf der Grundlage des Preises der verkauften Immobilie (Werte) bestimmt, der unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Artikel 105.3 dieses Gesetzes ermittelt wird Berücksichtigung der Verbrauchsteuern (für verbrauchsteuerpflichtige Waren). In diesem Fall werden als Steuerbevollmächtigte Körperschaften, Organisationen oder Einzelunternehmer anerkannt, die zum Verkauf der betreffenden Immobilie berechtigt sind.

4.1. Kraft verloren. - Bundesgesetz vom 24. November 2014 N 366-FZ.

5. Beim Verkauf von Waren, der Übertragung von Eigentumsrechten, der Ausführung von Arbeiten und der Erbringung von Dienstleistungen auf dem Territorium der Russischen Föderation durch ausländische Personen, die nicht bei den Steuerbehörden als Steuerzahler registriert sind, werden Organisationen und Einzelunternehmer, die bei den Steuerbehörden als Steuerzahler registriert sind, anerkannt als Steuerbevollmächtigte eine unternehmerische Tätigkeit mit Beteiligung an Vergleichen auf der Grundlage von Handelsvertreterverträgen, Provisionsverträgen oder Handelsvertreterverträgen mit den genannten ausländischen Personen ausüben, sofern in Artikel 174.2 Absatz 10 dieses Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. In diesem Fall wird die Steuerbemessungsgrundlage vom Steuerbevollmächtigten anhand der Kosten dieser Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) und Eigentumsrechte unter Berücksichtigung der Verbrauchsteuern (für verbrauchsteuerpflichtige Waren) und ohne Einbeziehung des Steuerbetrags bestimmt.

5.1. Wenn russische Beförderer im Eisenbahnverkehr auf dem Territorium der Russischen Föderation im Interesse einer anderen Person auf der Grundlage von Agenturverträgen, Provisionsverträgen oder Agenturverträgen, die die Erbringung von Dienstleistungen für die Bereitstellung von Schienenfahrzeugen vorsehen, geschäftliche Tätigkeiten ausüben und ( oder) Container (mit Ausnahme der in Artikel 164 Absatz 1 Unterabsätze 2.1 und 2.7 dieses Gesetzes vorgesehenen Fälle) werden russische Eisenbahnbeförderer als Steuerbevollmächtigte anerkannt. In diesem Fall bestimmt der Steuerbevollmächtigte die Steuerbemessungsgrundlage als die Kosten der angegebenen Dienstleistungen ohne Einbeziehung des Steuerbetrags.

6. Im Falle des Verkaufs eines Schiffes (Zivilflugzeugs) auf dem Territorium der Russischen Föderation, wenn innerhalb von 90 Kalendertagen ab dem Datum der Übergabe dieses Schiffs (Zivilflugzeugs) durch den Steuerpflichtigen an den Käufer (Kunden), der Staat Die Registrierung des Schiffes im russischen internationalen Schiffsregister (Zivilflugzeug im staatlichen Register für Zivilflugzeuge der Russischen Föderation) erfolgt nicht, die Steuerbemessungsgrundlage wird vom Steuerbevollmächtigten als der Preis bestimmt, zu dem dieses Schiff (Zivilflugzeug) wurde ihm verkauft, oder als Kosten für die Arbeit (Dienstleistungen), die für den Bau dieses Schiffes (Zivilflugzeug) verkauft wurden.

Ein Steuerbevollmächtigter ist eine Person, die nach Ablauf von 90 Kalendertagen ab dem Datum der Übergabe des Schiffes (Zivilflugzeugs) durch den Steuerpflichtigen an den Käufer (Kunden) Eigentümer eines Schiffs (Zivilflugzeugs) ist.

Um die Kontrolle über die Richtigkeit der Steuerberechnung und -zahlung auszuüben, ist das föderale Exekutivorgan zuständig, das die Aufgaben der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen und der Verwaltung des Staatseigentums im Bereich des Luftverkehrs (Zivilluftfahrt) sowie der staatlichen Registrierung von Rechten wahrnimmt an Luftfahrzeuge und Transaktionen mit ihnen übermittelt monatlich spätestens am 10. Tag des auf den Berichtsmonat folgenden Monats Informationen über die Einbeziehung von Daten über zivile Luftfahrzeuge im staatlichen Register für zivile Luftfahrzeuge der Russischen Föderation sowie Informationen über den Ausschluss von Daten über zivile Luftfahrzeuge aus dem staatlichen Register für zivile Luftfahrzeuge der Russischen Föderation und die Gründe für den Ausschluss dieser Daten. Die Zusammensetzung und das Verfahren zur Übermittlung dieser Informationen werden vom föderalen Exekutivorgan genehmigt, das die Aufgaben der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen und der Verwaltung des Staatseigentums im Bereich des Luftverkehrs (Zivilluftfahrt) sowie der staatlichen Registrierung von Rechten an Luftfahrzeugen und Transaktionen wahrnimmt mit ihnen im Einvernehmen mit dem Bundesvollzugsorgan. Behörden, die zur Kontrolle und Überwachung im Bereich Steuern und Gebühren befugt sind.

6.1. Im Falle der Übertragung eines Zivilflugzeugs im Rahmen eines Leasingvertrags (Leasing) auf dem Territorium der Russischen Föderation erfolgt die staatliche Registrierung von a Zivilflugzeuge in das staatliche Register für Zivilflugzeuge der Russischen Föderation eingetragen werden, wird die Steuerbemessungsgrundlage für Dienstleistungen für die Übertragung von Zivilflugzeugen vom Steuerbevollmächtigten als die Kosten dieser Dienstleistungen im Rahmen eines Leasingvertrags (Leasing) festgelegt.

Für die Zwecke der Anwendung dieses Absatzes ist ein Steuerbevollmächtigter ein Leasingnehmer (Leasingnehmer), der 90 Kalendertage ab dem Datum der Übergabe des Zivilflugzeugs ein Zivilflugzeug vom Leasinggeber (Leasinggeber) im Rahmen eines Leasing-(Leasing-)Vertrags erhalten hat.

Der Steuerbevollmächtigte ist verpflichtet, den entsprechenden Steuerbetrag nach dem in Artikel 164 Absatz 3 dieses Gesetzes vorgesehenen Steuersatz zu berechnen und an den Haushalt abzuführen.

Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten nicht für die in Artikel 150 Absatz 20 dieses Gesetzbuchs vorgesehenen Rechtsbeziehungen.

6.2. Beim Ausschluss von Daten zu einem auf dem Territorium der Russischen Föderation verkauften Zivilflugzeug aus dem staatlichen Register für Zivilflugzeuge der Russischen Föderation bestimmt der Steuerbevollmächtigte die Steuerbemessungsgrundlage als die Kosten des Zivilflugzeugs, für das es verkauft wurde, oder als Kosten für Arbeiten (Dienstleistungen) für den Bau dieses Zivilflugzeugs.

Für die Zwecke der Anwendung dieses Absatzes ist ein Steuerbevollmächtigter eine Person, die zum Zeitpunkt des Ausschlusses aus dem staatlichen Register für Zivilluftfahrzeuge der Russischen Föderation Eigentümer eines Zivilluftfahrzeugs ist.

Der Steuerbevollmächtigte ist verpflichtet, den entsprechenden Steuerbetrag nach dem in Artikel 164 Absatz 3 dieses Gesetzes vorgesehenen Steuersatz zu berechnen und an den Haushalt abzuführen.

Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten nicht für die folgenden Fälle des Ausschlusses von Daten über ein Zivilflugzeug aus dem staatlichen Register für Zivilflugzeuge der Russischen Föderation:

ein Zivilflugzeug abschreiben oder außer Dienst stellen, weil es nicht mehr bestimmungsgemäß (als Fahrzeug) verwendet werden kann;

der Verkauf eines zivilen Luftfahrzeugs oder die Übertragung des Eigentumsrechts daran an einen ausländischen Staat sowie an einen ausländischen Staatsbürger, einen Staatenlosen oder eine ausländische Organisation aus anderen Rechtsgründen, sofern das zivile Luftfahrzeug übernommen wird außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation.

8. Wenn Steuerzahler auf dem Territorium der Russischen Föderation (mit Ausnahme von Steuerzahlern, die von der Erfüllung der Steuerpflichten im Zusammenhang mit der Berechnung und Zahlung der Steuer befreit sind) rohe Tierhäute, Schrott und Abfälle aus Eisen- und Nichteisenmetallen, Sekundäraluminium usw. verkaufen seine Legierungen sowie Altpapier, wird die Steuerbemessungsgrundlage auf der Grundlage der gemäß Artikel 105.3 dieses Gesetzes ermittelten Kosten der verkauften Waren einschließlich Steuern ermittelt.

Für die Zwecke dieses Kodex:

Rohe Tierhäute sind unbehandelte (unbehandelte) Häute, die aus Tierkadavern entnommen, gedämpft oder konserviert werden, um ihr Verderben und Zersetzen zu verhindern (nass gesalzen oder getrocknet), aber keiner weiteren Verarbeitung unterzogen werden;

recyceltes Aluminium und seine Legierungen sind recyceltes Aluminium und seine Legierungen, klassifiziert gemäß der Allrussischen Produktklassifizierung nach Art der Wirtschaftstätigkeit;

Als Altpapier gelten Papier- und Kartonabfälle aus Produktion und Verbrauch, Ausschuss- und Altpapier, Kartonagen, Druckerzeugnisse, Geschäftspapiere, einschließlich Dokumente mit abgelaufener Haltbarkeitsdauer.

Die im ersten Absatz dieser Klausel genannte Steuerbemessungsgrundlage wird von den Steuerberatern festgelegt, sofern in dieser Klausel nichts anderes bestimmt ist. Steuerbevollmächtigte sind Käufer (Empfänger) der im ersten Absatz dieses Absatzes genannten Waren, mit Ausnahme natürlicher Personen, die keine Einzelunternehmer sind. Die genannten Steuerbevollmächtigten sind verpflichtet, den entsprechenden Steuerbetrag nach der Berechnungsmethode zu berechnen und an den Haushalt abzuführen, unabhängig davon, ob sie die Pflichten eines Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der Berechnung und Zahlung der Steuer sowie andere in diesem Kapitel festgelegte Pflichten erfüllen, oder nicht.

Beim Verkauf der in Absatz 1 dieser Klausel genannten Waren müssen Steuerpflichtige-Verkäufer, die von der Erfüllung ihrer Steuerpflichten im Zusammenhang mit der Berechnung und Zahlung von Steuern befreit sind, und Personen, die keine Steuerzahler sind, im Vertrag, dem primären Buchhaltungsdokument, einen entsprechenden Antrag stellen Eintrag bzw. Vermerk „Ohne Steuer (MwSt.)“ eintragen.

Wenn festgestellt wird, dass der Steuerzahler – Verkäufer der im ersten Absatz dieser Klausel genannten Waren, im Vertrag, dem primären Buchhaltungsdokument, fälschlicherweise das Vermerk „Ohne Steuer (MwSt.)“ eingetragen hat, besteht die Verpflichtung zur Berechnung und Zahlung der Steuer einem solchen Steuerzahler zugeordnet - dem Verkäufer der Waren.

Steuerpflichtige-Verkäufer, die von der Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber dem Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der Berechnung und Zahlung von Steuern befreit sind, und Personen, die keine Steuerpflichtigen sind, im Falle des Verlusts des Rechts auf Befreiung von der Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber dem Steuerpflichtigen oder zur Anwendung besonderer Steuerregelungen gemäß In den Kapiteln 26.1, 26.2, 26.3 und 26.5 dieses Gesetzes wird die Steuer auf die im ersten Absatz dieser Klausel genannten Verkaufstransaktionen von Waren berechnet und gezahlt, beginnend mit dem Zeitraum, in dem die genannten Personen auf das allgemeine Steuersystem umgestellt wurden, bis zum Tag des Eintritts von Umständen, die den Verlust des Anspruchs auf Befreiung von der Erfüllung der Steuerpflichten oder auf Anwendung entsprechender besonderer Steuerregelungen begründen.

Artikel 161. Merkmale der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage durch Steuerbevollmächtigte

1. Beim Verkauf von Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen), deren Verkaufsort das Territorium der Russischen Föderation ist, durch Steuerzahler – ausländische Personen, die nicht bei den Steuerbehörden als Steuerzahler registriert sind, wird die Steuerbemessungsgrundlage als Betrag bestimmt Einkünfte aus dem Verkauf dieser Güter (Bauarbeiten, Dienstleistungen) unterliegen der Steuer.

Die Steuerbemessungsgrundlage wird für jede Transaktion zum Verkauf von Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) auf dem Territorium der Russischen Föderation unter Berücksichtigung dieses Kapitels gesondert ermittelt.

2. Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Steuerbemessungsgrundlage wird von Steuerbevollmächtigten festgelegt. Gleichzeitig sind Steuerbevollmächtigte bei den Steuerbehörden registrierte Organisationen und Einzelunternehmer, die im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) von den in Absatz 1 dieses Artikels genannten ausländischen Personen erwerben. Steuerbevollmächtigte sind verpflichtet, den entsprechenden Steuerbetrag zu berechnen, vom Steuerpflichtigen einzubehalten und an den Haushalt abzuführen, unabhängig davon, ob sie die Pflichten eines Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der Berechnung und Zahlung der Steuer sowie andere in diesem Kapitel festgelegte Pflichten erfüllen.
(Geändert durch die Bundesgesetze vom 29. Dezember 2000 N 166-FZ, vom 29. Mai 2002 N 57-FZ)

3. Wenn Bundeseigentum, Eigentum der Teilstaaten der Russischen Föderation und kommunales Eigentum auf dem Territorium der Russischen Föderation durch Regierungs- und Verwaltungsorgane, lokale Selbstverwaltungsorgane und staatliche Institutionen verpachtet werden, wird die Steuerbemessungsgrundlage bestimmt als die Höhe der Miete, einschließlich Steuern. In diesem Fall wird die Steuerbemessungsgrundlage vom Steuerbevollmächtigten für jedes Mietobjekt gesondert festgelegt. In diesem Fall werden die Mieter der besagten Immobilie als Steuerbevollmächtigte anerkannt. Diese Personen sind verpflichtet, die an den Vermieter gezahlten Einkünfte zu berechnen, einzubehalten und den entsprechenden Steuerbetrag an den Haushalt abzuführen.
(geändert durch die Bundesgesetze Nr. 57-FZ vom 29. Mai 2002, Nr. 83-FZ vom 8. Mai 2010)

Die Bestimmungen von Absatz 3 von Artikel 161

Beim Verkauf (Übertragung) auf dem Territorium der Russischen Föderation Staatseigentum, das nicht an staatliche Unternehmen und Institutionen übertragen wurde und die Staatskasse der Russischen Föderation, die Staatskasse einer Republik innerhalb der Russischen Föderation, die Staatskasse eines Territoriums oder einer Region darstellt , Bundesstadt, Autonomes Gebiet, Autonomer Kreis, sowie des kommunalen Eigentums, das nicht kommunalen Unternehmen und Institutionen zugeordnet ist und die Gemeindekasse der entsprechenden städtischen, ländlichen Siedlung oder sonstigen kommunalen Formation bildet, wird die Steuerbemessungsgrundlage durch die Höhe des Einkommens bestimmt aus dem Verkauf (Übertragung) dieser Immobilie unter Berücksichtigung der Steuer. In diesem Fall wird die Steuerbemessungsgrundlage für jeden Vorgang zum Verkauf (Übertragung) der besagten Immobilie gesondert ermittelt. In diesem Fall werden Käufer (Empfänger) der besagten Immobilie als Steuerbevollmächtigte anerkannt, mit Ausnahme natürlicher Personen, die keine Einzelunternehmer sind. Diese Personen sind verpflichtet, nach der Berechnungsmethode zu rechnen, vom gezahlten Einkommen einzubehalten und den entsprechenden Steuerbetrag an den Haushalt abzuführen.
(Absatz eingeführt durch Bundesgesetz Nr. 224-FZ vom 26. November 2008)

4. Beim Verkauf von beschlagnahmtem Eigentum auf dem Territorium der Russischen Föderation, Eigentum, das durch eine gerichtliche Entscheidung verkauft wurde (einschließlich während eines Insolvenzverfahrens gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation), herrenlosen Wertsachen, Schätzen und gekauften Wertsachen sowie Wertsachen, die durch Erbschaft an den Staat übergeben, wird die Steuerbemessungsgrundlage auf der Grundlage des Preises der zu verkaufenden Immobilie (Werte) bestimmt, der unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Artikel 40 dieses Gesetzes unter Berücksichtigung der Verbrauchsteuern (für verbrauchsteuerpflichtige Waren) ermittelt wird ). In diesem Fall werden als Steuerbevollmächtigte Körperschaften, Organisationen oder Einzelunternehmer anerkannt, die zum Verkauf der betreffenden Immobilie berechtigt sind.
(Absatz 4 wurde durch das Bundesgesetz Nr. 57-FZ vom 29. Mai 2002 eingeführt; geändert durch das Bundesgesetz Nr. 117-FZ vom 7. Juli 2003, Nr. 119-FZ vom 22. Juli 2005 und Nr. 224 -FZ vom 26. November 2008)

Die Bestimmungen des Artikels 161 Absatz 4 (geändert durch das Bundesgesetz Nr. 224-FZ vom 26. November 2008) gelten für den Versand von Waren (Arbeitsleistung, Erbringung von Dienstleistungen) und für die Übertragung von Eigentumsrechten ab 1. Januar 2009.

5. Beim Verkauf von Waren, der Übertragung von Eigentumsrechten, der Ausführung von Arbeiten und der Erbringung von Dienstleistungen auf dem Territorium der Russischen Föderation durch ausländische Personen, die nicht bei den Steuerbehörden als Steuerzahler registriert sind, werden Organisationen und Einzelunternehmer, die bei den Steuerbehörden als Steuerzahler registriert sind, anerkannt als Steuerbevollmächtigte die Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit mit Beteiligung an Vergleichen auf der Grundlage von Geschäftsbesorgungsverträgen, Provisionsverträgen oder Geschäftsbesorgungsverträgen mit den genannten ausländischen Personen. In diesem Fall wird die Steuerbemessungsgrundlage vom Steuerbevollmächtigten anhand der Kosten dieser Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) und Eigentumsrechte unter Berücksichtigung der Verbrauchsteuern (für verbrauchsteuerpflichtige Waren) und ohne Einbeziehung des Steuerbetrags bestimmt.
(Absatz 5 in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 224-FZ vom 26. November 2008)

Die Bestimmungen des Artikels 161 Absatz 5 (geändert durch das Bundesgesetz Nr. 224-FZ vom 26. November 2008) gelten für den Versand von Waren (Arbeitsleistung, Erbringung von Dienstleistungen) und die Übertragung von Eigentumsrechten ab 1. Januar 2009.

6. Wenn das Schiff innerhalb von zehn Jahren ab dem Datum der Registrierung im russischen internationalen Schiffsregister aus dem angegebenen Register ausgeschlossen wird, mit Ausnahme des Ausschlusses aufgrund der Anerkennung des Schiffes als tot, vermisst, strukturell verloren, verloren die Qualität des Schiffes infolge von Umstrukturierungen oder anderen Änderungen, oder wenn innerhalb von 45 Kalendertagen ab dem Datum der Übertragung des Eigentums des Schiffes vom Steuerzahler auf den Kunden die Registrierung des Schiffes im russischen internationalen Schiffsregister erfolgt nicht durchgeführt wird, bestimmt der Steuerbevollmächtigte die Steuerbemessungsgrundlage anhand der Kosten, zu denen dieses Schiff an den Kunden verkauft wurde, einschließlich Steuern.

Gleichzeitig ist der Steuerbevollmächtigte die Person, der das Schiff zum Zeitpunkt seines Ausschlusses aus dem russischen internationalen Schiffsregister gehört, wenn das Schiff aus dem angegebenen Register ausgeschlossen wird oder wenn, innerhalb von 45 Kalendertagen ab dem Datum Übertragung des Eigentums des Schiffes vom Steuerzahler auf den Kunden, die Registrierung des Schiffes im russischen internationalen Schiffsregister erfolgt nicht, die Person, die das Schiff besitzt, nach Ablauf von 45 Kalendertagen ab dem Datum dieser Eigentumsübertragung.
(geändert durch Bundesgesetz Nr. 137-FZ vom 27. Juli 2006)

Der Steuerbevollmächtigte ist verpflichtet, den entsprechenden Steuerbetrag nach dem in Artikel 164 Absatz 3 dieses Gesetzes vorgesehenen Steuersatz zu berechnen, ihn vom Steuerpflichtigen einzubehalten und an den Haushalt abzuführen.
(Absatz 6 wurde durch das Bundesgesetz Nr. 168-FZ vom 20. Dezember 2005 eingeführt)

1. Beim Verkauf von Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen), deren Verkaufsort das Territorium der Russischen Föderation ist, durch Steuerzahler – ausländische Personen, die nicht bei den Steuerbehörden als Steuerzahler registriert sind, wird die Steuerbemessungsgrundlage als Betrag bestimmt Einkünfte aus dem Verkauf dieser Güter (Bauarbeiten, Dienstleistungen) unterliegen der Steuer.

Die Steuerbemessungsgrundlage wird für jede Transaktion zum Verkauf von Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) auf dem Territorium der Russischen Föderation unter Berücksichtigung dieses Kapitels gesondert festgelegt.

2. Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Steuerbemessungsgrundlage wird von Steuerbevollmächtigten festgelegt. Gleichzeitig werden als Steuerbevollmächtigte Organisationen und Einzelunternehmer anerkannt, die bei den Steuerbehörden registriert sind und im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) von den in Absatz 1 dieses Artikels genannten ausländischen Personen erwerben, sofern in Absatz 3 nichts anderes bestimmt ist von Artikel 174.2 dieses Kodex. Steuerbevollmächtigte sind verpflichtet, den entsprechenden Steuerbetrag zu berechnen, vom Steuerpflichtigen einzubehalten und an den Haushalt abzuführen, unabhängig davon, ob sie die Pflichten eines Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der Berechnung und Zahlung der Steuer sowie andere in diesem Kapitel festgelegte Pflichten erfüllen.

3. Wenn Bundeseigentum, Eigentum der Teilstaaten der Russischen Föderation und kommunales Eigentum auf dem Territorium der Russischen Föderation durch Regierungs- und Verwaltungsorgane sowie lokale Selbstverwaltungsorgane vermietet werden, wird die Steuerbemessungsgrundlage durch die Höhe der Miete bestimmt. Steuern eingeschlossen. In diesem Fall wird die Steuerbemessungsgrundlage vom Steuerbevollmächtigten für jedes Mietobjekt gesondert festgelegt. In diesem Fall werden Mieter der genannten Immobilie als Steuerbevollmächtigte anerkannt, mit Ausnahme natürlicher Personen, die keine Einzelunternehmer sind. Diese Personen sind verpflichtet, die an den Vermieter gezahlten Einkünfte zu berechnen, einzubehalten und den entsprechenden Steuerbetrag an den Haushalt abzuführen.

(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)

Beim Verkauf (Übertragung) auf dem Territorium der Russischen Föderation Staatseigentum, das nicht an staatliche Unternehmen und Institutionen übertragen wurde und die Staatskasse der Russischen Föderation, die Staatskasse einer Republik innerhalb der Russischen Föderation, die Staatskasse eines Territoriums oder einer Region darstellt , Bundesstadt, Autonomes Gebiet, Autonomer Kreis, sowie des kommunalen Eigentums, das nicht kommunalen Unternehmen und Institutionen zugeordnet ist und die Gemeindekasse der entsprechenden städtischen, ländlichen Siedlung oder sonstigen kommunalen Formation bildet, wird die Steuerbemessungsgrundlage durch die Höhe des Einkommens bestimmt aus dem Verkauf (Übertragung) dieser Immobilie unter Berücksichtigung der Steuer. In diesem Fall wird die Steuerbemessungsgrundlage für jeden Vorgang zum Verkauf (Übertragung) der besagten Immobilie gesondert ermittelt. In diesem Fall werden Käufer (Empfänger) der besagten Immobilie als Steuerbevollmächtigte anerkannt, mit Ausnahme natürlicher Personen, die keine Einzelunternehmer sind. Diese Personen sind verpflichtet, nach der Berechnungsmethode zu rechnen, vom gezahlten Einkommen einzubehalten und den entsprechenden Steuerbetrag an den Haushalt abzuführen.

4. Beim Verkauf von beschlagnahmtem Eigentum auf dem Territorium der Russischen Föderation handelt es sich um Eigentum, das durch eine gerichtliche Entscheidung verkauft wurde (mit Ausnahme des Verkaufs gemäß Artikel 146 Absatz 2 Unterabsatz 15 dieses Gesetzes), herrenlose Wertsachen, Schätze und gekaufte Wertsachen , sowie Wertsachen, die durch Erbschaft an den Staat übergegangen sind, wird die Steuerbemessungsgrundlage auf der Grundlage des Preises der verkauften Immobilie (Werte) bestimmt, der unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Artikel 105.3 dieses Gesetzes ermittelt wird Berücksichtigung der Verbrauchsteuern (für verbrauchsteuerpflichtige Waren). In diesem Fall werden als Steuerbevollmächtigte Körperschaften, Organisationen oder Einzelunternehmer anerkannt, die zum Verkauf der betreffenden Immobilie berechtigt sind.

(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)

(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)

5. Beim Verkauf von Waren, der Übertragung von Eigentumsrechten, der Ausführung von Arbeiten und der Erbringung von Dienstleistungen auf dem Territorium der Russischen Föderation durch ausländische Personen, die nicht bei den Steuerbehörden als Steuerzahler registriert sind, werden Organisationen und Einzelunternehmer, die bei den Steuerbehörden als Steuerzahler registriert sind, anerkannt als Steuerbevollmächtigte eine unternehmerische Tätigkeit mit Beteiligung an Vergleichen auf der Grundlage von Handelsvertreterverträgen, Provisionsverträgen oder Handelsvertreterverträgen mit den genannten ausländischen Personen ausüben, sofern in Artikel 174.2 Absatz 10 dieses Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. In diesem Fall wird die Steuerbemessungsgrundlage vom Steuerbevollmächtigten anhand der Kosten dieser Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) und Eigentumsrechte unter Berücksichtigung der Verbrauchsteuern (für verbrauchsteuerpflichtige Waren) und ohne Einbeziehung des Steuerbetrags bestimmt.

(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)

5.1. Wenn russische Beförderer im Eisenbahnverkehr auf dem Territorium der Russischen Föderation im Interesse einer anderen Person auf der Grundlage von Agenturverträgen, Provisionsverträgen oder Agenturverträgen, die die Erbringung von Dienstleistungen für die Bereitstellung von Schienenfahrzeugen vorsehen, geschäftliche Tätigkeiten ausüben und ( oder) Container (mit Ausnahme der in Artikel 164 Absatz 1 Unterabsätze 2.1 und 2.7 dieses Gesetzes vorgesehenen Fälle) werden russische Eisenbahnbeförderer als Steuerbevollmächtigte anerkannt. In diesem Fall bestimmt der Steuerbevollmächtigte die Steuerbemessungsgrundlage als die Kosten der angegebenen Dienstleistungen ohne Einbeziehung des Steuerbetrags.

6. Im Falle des Verkaufs eines Schiffes (Zivilflugzeugs) auf dem Territorium der Russischen Föderation, wenn innerhalb von 90 Kalendertagen ab dem Datum der Übergabe dieses Schiffs (Zivilflugzeugs) durch den Steuerpflichtigen an den Käufer (Kunden), der Staat Die Registrierung des Schiffes im russischen internationalen Schiffsregister (Zivilflugzeug im staatlichen Register für Zivilflugzeuge der Russischen Föderation) erfolgt nicht, die Steuerbemessungsgrundlage wird vom Steuerbevollmächtigten als der Preis bestimmt, zu dem dieses Schiff (Zivilflugzeug) wurde ihm verkauft, oder als Kosten für die Arbeit (Dienstleistungen), die für den Bau dieses Schiffes (Zivilflugzeug) verkauft wurden.

(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)

Ein Steuerbevollmächtigter ist eine Person, die nach Ablauf von 90 Kalendertagen ab dem Datum der Übergabe des Schiffes (Zivilflugzeugs) durch den Steuerpflichtigen an den Käufer (Kunden) Eigentümer eines Schiffs (Zivilflugzeugs) ist.

(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)

Absatz 3 von Artikel 164

Um die Kontrolle über die Richtigkeit der Steuerberechnung und -zahlung auszuüben, ist das föderale Exekutivorgan zuständig, das die Aufgaben der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen und der Verwaltung des Staatseigentums im Bereich des Luftverkehrs (Zivilluftfahrt) sowie der staatlichen Registrierung von Rechten wahrnimmt an Luftfahrzeuge und Transaktionen mit ihnen übermittelt monatlich spätestens am 10. Tag des auf den Berichtsmonat folgenden Monats Informationen über die Einbeziehung von Daten über zivile Luftfahrzeuge im staatlichen Register für zivile Luftfahrzeuge der Russischen Föderation sowie Informationen über den Ausschluss von Daten über zivile Luftfahrzeuge aus dem staatlichen Register für zivile Luftfahrzeuge der Russischen Föderation und die Gründe für den Ausschluss dieser Daten. Die Zusammensetzung und das Verfahren zur Übermittlung dieser Informationen werden vom föderalen Exekutivorgan genehmigt, das die Aufgaben der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen und der Verwaltung des Staatseigentums im Bereich des Luftverkehrs (Zivilluftfahrt) sowie der staatlichen Registrierung von Rechten an Luftfahrzeugen und Transaktionen wahrnimmt mit ihnen im Einvernehmen mit dem Bundesvollzugsorgan. Behörden, die zur Kontrolle und Überwachung im Bereich Steuern und Gebühren befugt sind.

(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)

6.1. Im Falle der Übertragung eines Zivilflugzeugs im Rahmen eines Leasingvertrags (Leasing) auf dem Territorium der Russischen Föderation erfolgt die staatliche Registrierung von a Zivilflugzeuge in das staatliche Register für Zivilflugzeuge der Russischen Föderation eingetragen werden, wird die Steuerbemessungsgrundlage für Dienstleistungen für die Übertragung von Zivilflugzeugen vom Steuerbevollmächtigten als die Kosten dieser Dienstleistungen im Rahmen eines Leasingvertrags (Leasing) festgelegt.

Für die Zwecke der Anwendung dieses Absatzes ist ein Steuerbevollmächtigter ein Leasingnehmer (Leasingnehmer), der 90 Kalendertage ab dem Datum der Übergabe des Zivilflugzeugs ein Zivilflugzeug vom Leasinggeber (Leasinggeber) im Rahmen eines Leasing-(Leasing-)Vertrags erhalten hat.

Der Steuerbevollmächtigte ist verpflichtet, den entsprechenden Steuerbetrag nach dem in Artikel 164 Absatz 3 dieses Gesetzes vorgesehenen Steuersatz zu berechnen und an den Haushalt abzuführen.

Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten nicht für die in Artikel 150 Absatz 20 dieses Gesetzbuchs vorgesehenen Rechtsbeziehungen.

ConsultantPlus: Hinweis.

Klausel 6.2 der Kunst. 161 wird angewendet im Falle des Ausschlusses von Daten über ein Zivilflugzeug aus dem staatlichen Register, dessen Verkauf auf dem Territorium der Russischen Föderation nach dem Datum des Inkrafttretens des Bundesgesetzes vom 29. September durchgeführt wurde. 2019 N 324-FZ.

6.2. Beim Ausschluss von Daten zu einem auf dem Territorium der Russischen Föderation verkauften Zivilflugzeug aus dem staatlichen Register für Zivilflugzeuge der Russischen Föderation bestimmt der Steuerbevollmächtigte die Steuerbemessungsgrundlage als die Kosten des Zivilflugzeugs, für das es verkauft wurde, oder als Kosten für Arbeiten (Dienstleistungen) für den Bau dieses Zivilflugzeugs.

Für die Zwecke der Anwendung dieses Absatzes ist ein Steuerbevollmächtigter eine Person, die zum Zeitpunkt des Ausschlusses aus dem staatlichen Register für Zivilluftfahrzeuge der Russischen Föderation Eigentümer eines Zivilluftfahrzeugs ist.

Der Steuerbevollmächtigte ist verpflichtet, den entsprechenden Steuerbetrag nach dem in Artikel 164 Absatz 3 dieses Gesetzes vorgesehenen Steuersatz zu berechnen und an den Haushalt abzuführen.

Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten nicht für die folgenden Fälle des Ausschlusses von Daten über ein Zivilflugzeug aus dem staatlichen Register für Zivilflugzeuge der Russischen Föderation:

ein Zivilflugzeug abschreiben oder außer Dienst stellen, weil es nicht mehr bestimmungsgemäß (als Fahrzeug) verwendet werden kann;

der Verkauf eines zivilen Luftfahrzeugs oder die Übertragung des Eigentumsrechts daran an einen ausländischen Staat sowie an einen ausländischen Staatsbürger, einen Staatenlosen oder eine ausländische Organisation aus anderen Rechtsgründen, sofern das zivile Luftfahrzeug übernommen wird außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation.

(siehe Text in der vorherigen Ausgabe)

8. Wenn Steuerzahler auf dem Territorium der Russischen Föderation (mit Ausnahme von Steuerzahlern, die von der Erfüllung der Steuerpflichten im Zusammenhang mit der Berechnung und Zahlung der Steuer befreit sind) rohe Tierhäute, Schrott und Abfälle aus Eisen- und Nichteisenmetallen, Sekundäraluminium usw. verkaufen seine Legierungen sowie Altpapier, die Steuerbemessungsgrundlage richtet sich nach den Herstellungskosten der verkauften Waren, ermittelt gemäß

Neuauflage Art.-Nr. 161 Abgabenordnung der Russischen Föderation

1. Beim Verkauf von Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen), deren Verkaufsort das Territorium der Russischen Föderation ist, durch Steuerzahler – ausländische Personen, die nicht bei den Steuerbehörden als Steuerzahler registriert sind, wird die Steuerbemessungsgrundlage als Betrag bestimmt Einkünfte aus dem Verkauf dieser Güter (Bauarbeiten, Dienstleistungen) unterliegen der Steuer.

Die Steuerbemessungsgrundlage wird für jede Transaktion zum Verkauf von Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) auf dem Territorium der Russischen Föderation unter Berücksichtigung dieses Kapitels gesondert ermittelt.

2. Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Steuerbemessungsgrundlage wird von Steuerbevollmächtigten festgelegt. Gleichzeitig werden als Steuerbevollmächtigte Organisationen und Einzelunternehmer anerkannt, die bei den Steuerbehörden registriert sind und im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) von den in Absatz 1 dieses Artikels genannten ausländischen Personen erwerben, sofern in Absatz 3 nichts anderes bestimmt ist von Artikel 174.2 dieses Kodex. Steuerbevollmächtigte sind verpflichtet, den entsprechenden Steuerbetrag zu berechnen, vom Steuerpflichtigen einzubehalten und an den Haushalt abzuführen, unabhängig davon, ob sie die Pflichten eines Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der Berechnung und Zahlung der Steuer sowie andere in diesem Kapitel festgelegte Pflichten erfüllen.

3. Wenn Bundeseigentum, Eigentum der Teilstaaten der Russischen Föderation und kommunales Eigentum auf dem Territorium der Russischen Föderation durch Regierungs- und Verwaltungsorgane sowie lokale Selbstverwaltungsorgane vermietet werden, wird die Steuerbemessungsgrundlage durch die Höhe der Miete bestimmt. Steuern eingeschlossen. In diesem Fall wird die Steuerbemessungsgrundlage vom Steuerbevollmächtigten für jedes Mietobjekt gesondert festgelegt. In diesem Fall werden Mieter der genannten Immobilie als Steuerbevollmächtigte anerkannt, mit Ausnahme natürlicher Personen, die keine Einzelunternehmer sind. Diese Personen sind verpflichtet, die an den Vermieter gezahlten Einkünfte zu berechnen, einzubehalten und den entsprechenden Steuerbetrag an den Haushalt abzuführen.

Beim Verkauf (Übertragung) auf dem Territorium der Russischen Föderation Staatseigentum, das nicht an staatliche Unternehmen und Institutionen vergeben ist und die Staatskasse der Russischen Föderation, die Staatskasse einer Republik innerhalb der Russischen Föderation, die Staatskasse eines Territoriums oder einer Region darstellt , Bundesstadt, Autonomes Gebiet, Autonomer Kreis, sowie des kommunalen Eigentums, das nicht kommunalen Unternehmen und Institutionen zugeordnet ist und die Gemeindekasse der entsprechenden städtischen, ländlichen Siedlung oder sonstigen kommunalen Formation bildet, wird die Steuerbemessungsgrundlage durch die Höhe des Einkommens bestimmt aus dem Verkauf (Übertragung) dieser Immobilie unter Berücksichtigung der Steuer. In diesem Fall wird die Steuerbemessungsgrundlage für jeden Vorgang zum Verkauf (Übertragung) der besagten Immobilie gesondert ermittelt. In diesem Fall werden Käufer (Empfänger) der besagten Immobilie als Steuerbevollmächtigte anerkannt, mit Ausnahme natürlicher Personen, die keine Einzelunternehmer sind. Diese Personen sind verpflichtet, nach der Berechnungsmethode zu rechnen, vom gezahlten Einkommen einzubehalten und den entsprechenden Steuerbetrag an den Haushalt abzuführen.

4. Beim Verkauf von beschlagnahmtem Eigentum auf dem Territorium der Russischen Föderation handelt es sich um Eigentum, das durch eine gerichtliche Entscheidung verkauft wurde (mit Ausnahme des Verkaufs gemäß Artikel 146 Absatz 2 Unterabsatz 15 dieses Gesetzes), herrenlose Wertsachen, Schätze und gekaufte Wertsachen , sowie Wertsachen, die durch Erbschaft an den Staat übergegangen sind, wird die Steuerbemessungsgrundlage auf der Grundlage des Preises der verkauften Immobilie (Werte) bestimmt, der unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Artikel 105.3 dieses Gesetzes ermittelt wird Berücksichtigung der Verbrauchsteuern (für verbrauchsteuerpflichtige Waren). In diesem Fall werden als Steuerbevollmächtigte Körperschaften, Organisationen oder Einzelunternehmer anerkannt, die zum Verkauf der betreffenden Immobilie berechtigt sind.

5. Beim Verkauf von Waren, der Übertragung von Eigentumsrechten, der Ausführung von Arbeiten und der Erbringung von Dienstleistungen auf dem Territorium der Russischen Föderation durch ausländische Personen, die nicht bei den Steuerbehörden als Steuerzahler registriert sind, werden Organisationen und Einzelunternehmer, die bei den Steuerbehörden als Steuerzahler registriert sind, anerkannt als Steuerbevollmächtigte eine unternehmerische Tätigkeit mit Beteiligung an Vergleichen auf der Grundlage von Handelsvertreterverträgen, Provisionsverträgen oder Handelsvertreterverträgen mit den genannten ausländischen Personen ausüben, sofern in Artikel 174.2 Absatz 10 dieses Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. In diesem Fall wird die Steuerbemessungsgrundlage vom Steuerbevollmächtigten anhand der Kosten dieser Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) und Eigentumsrechte unter Berücksichtigung der Verbrauchsteuern (für verbrauchsteuerpflichtige Waren) und ohne Einbeziehung des Steuerbetrags bestimmt.

5.1. Wenn russische Beförderer im Eisenbahnverkehr auf dem Territorium der Russischen Föderation im Interesse einer anderen Person auf der Grundlage von Agenturverträgen, Provisionsverträgen oder Agenturverträgen, die die Erbringung von Dienstleistungen für die Bereitstellung von Schienenfahrzeugen vorsehen, geschäftliche Tätigkeiten ausüben und ( oder) Container (mit Ausnahme der in Artikel 164 Absatz 1 Unterabsätze 2.1 und 2.7 dieses Gesetzes vorgesehenen Fälle) werden russische Eisenbahnbeförderer als Steuerbevollmächtigte anerkannt. In diesem Fall bestimmt der Steuerbevollmächtigte die Steuerbemessungsgrundlage als die Kosten der angegebenen Dienstleistungen ohne Einbeziehung des Steuerbetrags.

6. Wenn innerhalb von fünfundvierzig Kalendertagen ab dem Datum der Eigentumsübertragung des Schiffes vom Steuerpflichtigen auf den Kunden die Registrierung des Schiffes im russischen internationalen Schiffsregister nicht erfolgt, wird die Steuerbemessungsgrundlage bestimmt vom Steuerbevollmächtigten als den Preis, zu dem dieses Schiff an den Kunden verkauft wurde, unter Berücksichtigung der Steuer.

In diesem Fall ist der Steuerbevollmächtigte die Person, die nach Ablauf von 45 Kalendertagen ab dem Datum der Eigentumsübertragung Eigentümer des Schiffes ist.

Der Steuerbevollmächtigte ist verpflichtet, den entsprechenden Steuerbetrag nach dem in Artikel 164 Absatz 3 dieses Gesetzes vorgesehenen Steuersatz zu berechnen und an den Haushalt abzuführen.

8. Wenn Steuerzahler auf dem Territorium der Russischen Föderation (mit Ausnahme von Steuerzahlern, die von der Erfüllung der Steuerpflichten im Zusammenhang mit der Berechnung und Zahlung der Steuer befreit sind) rohe Tierhäute, Schrott und Abfälle aus Eisen- und Nichteisenmetallen, Sekundäraluminium usw. verkaufen seine Legierungen sowie Altpapier, wird die Steuerbemessungsgrundlage auf der Grundlage der gemäß Artikel 105.3 dieses Gesetzes ermittelten Kosten der verkauften Waren einschließlich Steuern ermittelt.

Für die Zwecke dieses Kodex:

Rohe Tierhäute sind unbehandelte (unbehandelte) Häute, die aus Tierkadavern entnommen, gedämpft oder konserviert werden, um ihr Verderben und Zersetzen zu verhindern (nass gesalzen oder getrocknet), aber keiner weiteren Verarbeitung unterzogen werden;

recyceltes Aluminium und seine Legierungen sind recyceltes Aluminium und seine Legierungen, klassifiziert gemäß der Allrussischen Produktklassifizierung nach Art der Wirtschaftstätigkeit;

Als Altpapier gelten Papier- und Kartonabfälle aus Produktion und Verbrauch, Ausschuss- und Altpapier, Kartonagen, Druckerzeugnisse, Geschäftspapiere, einschließlich Dokumente mit abgelaufener Haltbarkeitsdauer.

Die im ersten Absatz dieser Klausel genannte Steuerbemessungsgrundlage wird von den Steuerberatern festgelegt, sofern in dieser Klausel nichts anderes bestimmt ist. Steuerbevollmächtigte sind Käufer (Empfänger) der im ersten Absatz dieses Absatzes genannten Waren, mit Ausnahme natürlicher Personen, die keine Einzelunternehmer sind. Die genannten Steuerbevollmächtigten sind verpflichtet, den entsprechenden Steuerbetrag nach der Berechnungsmethode zu berechnen und an den Haushalt abzuführen, unabhängig davon, ob sie die Pflichten eines Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der Berechnung und Zahlung der Steuer sowie andere in diesem Kapitel festgelegte Pflichten erfüllen, oder nicht.

Beim Verkauf der in Absatz 1 dieser Klausel genannten Waren müssen Steuerpflichtige-Verkäufer, die von der Erfüllung ihrer Steuerpflichten im Zusammenhang mit der Berechnung und Zahlung von Steuern befreit sind, und Personen, die keine Steuerzahler sind, im Vertrag, dem primären Buchhaltungsdokument, einen entsprechenden Antrag stellen Eintrag bzw. Vermerk „Ohne Steuer (MwSt.)“ eintragen.

Wenn festgestellt wird, dass der Steuerzahler – Verkäufer der im ersten Absatz dieser Klausel genannten Waren, im Vertrag, dem primären Buchhaltungsdokument, fälschlicherweise das Vermerk „Ohne Steuer (MwSt.)“ eingetragen hat, besteht die Verpflichtung zur Berechnung und Zahlung der Steuer einem solchen Steuerzahler zugeordnet - dem Verkäufer der Waren.

Steuerpflichtige-Verkäufer, die von der Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber dem Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der Berechnung und Zahlung von Steuern befreit sind, und Personen, die keine Steuerpflichtigen sind, im Falle des Verlusts des Rechts auf Befreiung von der Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber dem Steuerpflichtigen oder zur Anwendung besonderer Steuerregelungen gemäß In den Kapiteln 26.1, 26.2, 26.3 und 26.5 dieses Gesetzes wird die Steuer auf die im ersten Absatz dieser Klausel genannten Verkaufstransaktionen von Waren berechnet und gezahlt, beginnend mit dem Zeitraum, in dem die genannten Personen auf das allgemeine Steuersystem umgestellt wurden, bis zum Tag des Eintritts von Umständen, die den Verlust des Anspruchs auf Befreiung von der Erfüllung der Steuerpflichten oder auf Anwendung entsprechender besonderer Steuerregelungen begründen.

Kommentar zu Artikel 161 der russischen Abgabenordnung

Gemäß Art. Gemäß Artikel 24 der Abgabenordnung der Russischen Föderation sind Steuerbevollmächtigte Personen, die für die Berechnung, den Einbehalt vom Steuerzahler und die Abführung der Steuer an den Haushalt verantwortlich sind.

Die Pflichten von Steuerbevollmächtigten müssen unter anderem von Organisationen und Einzelunternehmern wahrgenommen werden, die keine Mehrwertsteuerzahler sind (z. B. diejenigen, die zur Zahlung einer einheitlichen Steuer auf kalkulatorisches Einkommen verpflichtet sind, Steuerzahler, die ein vereinfachtes Besteuerungssystem anwenden, Steuerzahler, die von der Steuer befreit sind). auf der Grundlage von Artikel 145 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Artikel 161 der Abgabenordnung der Russischen Föderation enthält eine Liste von Steuerbevollmächtigten, die verpflichtet sind, Steuerbeträge in Höhe einer bestimmten Steuerbemessungsgrundlage zu berechnen, vom Steuerzahler einzubehalten und an den Haushalt abzuführen. Zu den Steuerbevollmächtigten zählen:

Bei den Steuerbehörden registrierte Organisationen und Einzelunternehmer, die im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) von den in Absatz 1 der Kunst genannten Waren erwerben. 168 der Abgabenordnung der Russischen Föderation für Ausländer;

Organe der Staatsgewalt und -verwaltung sowie Organe der kommunalen Selbstverwaltung bei der Verpachtung von Bundeseigentum sowie Eigentum von Teilstaaten der Russischen Föderation und kommunalem Eigentum;

Staatliche Organisationen im Falle des Verkaufs von beschlagnahmtem Eigentum, herrenlosen Wertsachen, Schätzen und gekauften Wertsachen sowie Wertsachen, die durch Erbrecht an den Staat übergegangen sind, auf dem Territorium der Russischen Föderation;

Organisationen und Einzelunternehmer, die eine unternehmerische Tätigkeit ausüben und sich an Vergleichen auf der Grundlage von Geschäftsbesorgungsverträgen, Provisionsverträgen oder Geschäftsbesorgungsverträgen mit ausländischen Personen beteiligen, die nicht als Steuerzahler registriert sind;

Personen, denen das Schiff zum Zeitpunkt seines Ausschlusses aus dem russischen internationalen Schiffsregister gehört, wenn das Schiff aus dem angegebenen Register ausgeschlossen ist oder wenn innerhalb von 45 Tagen ab dem Datum der Eigentumsübertragung des Schiffes vom Steuerzahler auf den Kunden Die Registrierung des Schiffes im russischen internationalen Schiffsregister erfolgt nicht mehr durch die Personen, denen das Schiff gehört, und zwar 45 Tage nach dem Datum der Eigentumsübertragung.

Gemäß Absatz 5 der Kunst. 161 der Abgabenordnung der Russischen Föderation werden beim Verkauf von Waren ausländischer Personen in Russland, die nicht bei den Steuerbehörden als Steuerzahler registriert sind, Steuerbevollmächtigte als Organisationen und Einzelunternehmer anerkannt, die an Abrechnungen auf Provisionsbasis teilnehmen Vereinbarungen, Provisionsverträge oder Geschäftsbesorgungsverträge mit diesen ausländischen Personen. In diesem Fall bestimmt der Steuerbevollmächtigte die Steuerbemessungsgrundlage anhand der Kosten dieser Waren, einschließlich der Verbrauchsteuern und ohne Einbeziehung des Mehrwertsteuerbetrags.

Daher müssen Kommissionäre, Anwälte und Makler zusätzlich zum Preis der Waren, die im Rahmen einer Vereinbarung mit einem ausländischen Verkäufer verkauft werden, Mehrwertsteuer erheben. Diese Steuer wird vom Käufer abgezogen, dem der Vermittler eine Rechnung ausstellen muss (Absatz 3, Artikel 171 und Absatz 3, Artikel 168 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Steuerbevollmächtigte, die beschlagnahmtes Eigentum, Schätze, herrenlose und erworbene Wertsachen sowie vererbtes Eigentum an den Staat verkaufen, müssen über den Verkaufspreis hinaus Mehrwertsteuer erheben. Dies ist in Absatz 4 der Kunst angegeben. 161 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage

beim Kauf von Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen)

von einer ausländischen Organisation

Wenn Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) auf dem Territorium der Russischen Föderation von Steuerzahlern verkauft werden – ausländischen Personen, die nicht bei den Steuerbehörden als Steuerzahler registriert sind, wird die Steuerbemessungsgrundlage als Höhe der Einkünfte aus dem Verkauf dieser Waren (Bauarbeiten) bestimmt , Dienstleistungen), inklusive Mehrwertsteuer.

Steuerbevollmächtigte sind verpflichtet, den entsprechenden Mehrwertsteuerbetrag zu berechnen, vom Steuerpflichtigen einzubehalten und an den Haushalt abzuführen, unabhängig davon, ob sie den Verpflichtungen des Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der Berechnung und Zahlung der Mehrwertsteuer sowie anderen in Kap. 21 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Steuerbevollmächtigte sind verpflichtet, spätestens am 20. Tag des Monats, der auf den abgelaufenen Steuerzeitraum folgt, eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt am Ort ihrer Registrierung abzugeben und spätestens am oben genannten Datum den entsprechenden abgezogenen Umsatzsteuerbetrag zu zahlen aus den an den Steuerzahler zu überweisenden Mitteln.

Ab dem 1. Januar 2004 gilt in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz Nr. 163-FZ vom 8. Dezember 2003 „Über Änderungen bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren“ der Verkauf von Werken (Dienstleistungen) im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation Russische Föderation durch ausländische Steuerzahler durch Personen, die nicht bei den Steuerbehörden als Steuerzahler registriert sind, erfolgt die Zahlung der Mehrwertsteuer an den Haushalt durch Steuerbevollmächtigte gleichzeitig mit der Zahlung (Überweisung) von Geldern an diese Steuerzahler.

Der Steuerbetrag wird anhand der geschätzten Sätze von 10/110 % oder 18/118 % ermittelt (Absatz 4, Artikel 164 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage für die Vermietung öffentlicher Grundstücke

oder kommunales Eigentum

Wenn Bundeseigentum, Eigentum von Körperschaften der Russischen Föderation und kommunales Eigentum auf dem Territorium der Russischen Föderation von öffentlichen Behörden und lokalen Selbstverwaltungsorganen bereitgestellt werden, wird die Steuerbemessungsgrundlage auf der Grundlage von Absatz 3 der Kunst bestimmt. 161 der Abgabenordnung der Russischen Föderation als Höhe der Miete, einschließlich Mehrwertsteuer. In diesem Fall wird die Steuerbemessungsgrundlage vom Steuerbevollmächtigten für jedes Mietobjekt gesondert festgelegt. In diesem Fall werden die Mieter der oben genannten Immobilie als Steuerbevollmächtigte anerkannt, die verpflichtet sind, die an den Vermieter gezahlten Einkünfte zu berechnen, einzubehalten und den entsprechenden Steuerbetrag an den Haushalt abzuführen.

Basierend auf den oben genannten Normen der Abgabenordnung der Russischen Föderation sollte der in einer Vereinbarung mit einer staatlichen Behörde und Verwaltung oder einer Kommunalverwaltung festgelegte Mietbetrag den Betrag der Mehrwertsteuer enthalten. Bei der Abtretung der Miete an den Vermieter muss der Mieter, der Steuerbevollmächtigter ist, von der Gesamtmiete einschließlich der Mehrwertsteuer den zum Zeitpunkt der Entstehung der Kosten geltenden Steuersatz berechnen, den entsprechenden Betrag der Mehrwertsteuer einbehalten und abführen zum Budget.

Gemäß Art. Gemäß Art. 608 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation können Vermieter auch gesetzlich befugte Personen oder der Eigentümer sein, Eigentum zu vermieten.

In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass der Mieter bei der Vermietung von Bundeseigentum nur dann als Steuerbevollmächtigter anerkannt wird, wenn die Dienstleistung zur Vermietung dieser Immobilien durch eine staatliche Behörde und Verwaltungsbehörde, also den Vermieter, erbracht wird eine staatliche Behörde und Verwaltungsbehörde, oder der Vermieter ist eine staatliche Behörde und Verwaltungsbehörde und der Resthalter dieser Immobilie, der keine staatliche Behörde und Verwaltungsbehörde ist.

Handelt es sich bei den Vermietern von Bundeseigentum um gesetzlich befugte Personen oder deren Eigentümer (insbesondere bundesstaatliche Einheitsbetriebe, Bildungseinrichtungen) und handelt es sich bei diesen Bevollmächtigten nicht um Organe der Landesgewalt und -verwaltung, so berechnen die Vermieter nach dem vorgeschriebenen Verfahren und zahlen Sie den Betrag der Mehrwertsteuer an den Haushalt, wenn Sie die Dienstleistung der Vermietung von Bundeseigentum erbringen.

Wenn eine Organisation über separate Unterabteilungen verfügt, die in von staatlichen Stellen oder Kommunalverwaltungen gemieteten Räumlichkeiten tätig sind, fungiert die Hauptorganisation als Steuerbevollmächtigter.

Der vom Mieter einzubehaltende und an den Haushalt abzuführende Steuerbetrag wird anhand der geschätzten Sätze von 10/110 % oder 18/118 % bestimmt (Absatz 4, Artikel 164 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Ein weiterer Kommentar zu Art. 161 der Abgabenordnung der Russischen Föderation

Artikel 161 der Abgabenordnung regelt die Einzelheiten der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage durch Mehrwertsteuerbevollmächtigte.

Artikel 19 der Abgabenordnung sieht vor, dass Steuerbevollmächtigte Personen sind, die für die Berechnung, den Einbehalt vom Steuerzahler und die Überweisung der Steuern an den entsprechenden Haushalt verantwortlich sind.

Gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Abgabenordnung sind Steuerbevollmächtigte Personen, die gemäß der Abgabenordnung für die Berechnung, Einbehaltung und Abführung der Steuern an den Haushalt verantwortlich sind.

Aus Artikel 24 Absatz 2 der Abgabenordnung geht hervor, dass Steuerbevollmächtigte die gleichen Rechte wie Steuerzahler haben, sofern die Abgabenordnung nichts anderes vorsieht.

Artikel 24 Absatz 3 der Abgabenordnung sieht vor, dass Steuerbevollmächtigte verpflichtet sind, die an die Steuerzahler gezahlten Mittel korrekt und rechtzeitig zu berechnen, einzubehalten und die entsprechenden Steuern in die Haushalte (außerbudgetäre Mittel) zu überweisen.

Gemäß Artikel 24 Absatz 4 der Abgabenordnung überweisen Steuerbevollmächtigte einbehaltene Steuern in der für die Steuerzahlung durch einen Steuerpflichtigen vorgeschriebenen Weise.

Das Verfassungsgericht der Russischen Föderation hat in der Entscheidung Nr. 384-O vom 02.10.2003 erklärt, dass gemäß Artikel 171 Absatz 3 der Abgabenordnung in Fällen, in denen der Käufer ein Steuerbevollmächtigter des Verkäufers von a ist Leistung erbracht und die Mehrwertsteuer selbst berechnet, einbehält und abführt, hat er dementsprechend Anspruch auf Abzug der gezahlten Beträge. Ein Dokument, das als Grundlage für die Annahme der zum Abzug oder zur Erstattung vorgelegten Steuerbeträge in der in der Abgabenordnung vorgeschriebenen Weise gemäß deren Bestimmungen dient.

  • Hoch

1. Beim Verkauf von Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen), deren Verkaufsort das Territorium der Russischen Föderation ist, durch Steuerzahler – ausländische Personen, die nicht bei den Steuerbehörden als Steuerzahler registriert sind, wird die Steuerbemessungsgrundlage als Betrag bestimmt Einkünfte aus dem Verkauf dieser Güter (Bauarbeiten, Dienstleistungen) unterliegen der Steuer.

Die Steuerbemessungsgrundlage wird für jede Transaktion zum Verkauf von Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) auf dem Territorium der Russischen Föderation unter Berücksichtigung dieses Kapitels gesondert ermittelt.

2. Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Steuerbemessungsgrundlage wird von Steuerbevollmächtigten festgelegt. Gleichzeitig werden als Steuerbevollmächtigte Organisationen und Einzelunternehmer anerkannt, die bei den Steuerbehörden registriert sind und im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) von den in Absatz 1 dieses Artikels genannten ausländischen Personen erwerben, sofern in Absatz 3 nichts anderes bestimmt ist von Artikel 174.2 dieses Kodex. Steuerbevollmächtigte sind verpflichtet, den entsprechenden Steuerbetrag zu berechnen, vom Steuerpflichtigen einzubehalten und an den Haushalt abzuführen, unabhängig davon, ob sie die Pflichten eines Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der Berechnung und Zahlung der Steuer sowie andere in diesem Kapitel festgelegte Pflichten erfüllen.

3. Wenn Bundeseigentum, Eigentum der Teilstaaten der Russischen Föderation und kommunales Eigentum auf dem Territorium der Russischen Föderation durch Regierungs- und Verwaltungsorgane sowie lokale Selbstverwaltungsorgane vermietet werden, wird die Steuerbemessungsgrundlage durch die Höhe der Miete bestimmt. Steuern eingeschlossen. In diesem Fall wird die Steuerbemessungsgrundlage vom Steuerbevollmächtigten für jedes Mietobjekt gesondert festgelegt. In diesem Fall werden Mieter der genannten Immobilie als Steuerbevollmächtigte anerkannt, mit Ausnahme natürlicher Personen, die keine Einzelunternehmer sind. Diese Personen sind verpflichtet, die an den Vermieter gezahlten Einkünfte zu berechnen, einzubehalten und den entsprechenden Steuerbetrag an den Haushalt abzuführen.

Beim Verkauf (Übertragung) auf dem Territorium der Russischen Föderation Staatseigentum, das nicht an staatliche Unternehmen und Institutionen vergeben ist und die Staatskasse der Russischen Föderation, die Staatskasse einer Republik innerhalb der Russischen Föderation, die Staatskasse eines Territoriums oder einer Region darstellt , Bundesstadt, Autonomes Gebiet, Autonomer Kreis, sowie des kommunalen Eigentums, das nicht kommunalen Unternehmen und Institutionen zugeordnet ist und die Gemeindekasse der entsprechenden städtischen, ländlichen Siedlung oder sonstigen kommunalen Formation bildet, wird die Steuerbemessungsgrundlage durch die Höhe des Einkommens bestimmt aus dem Verkauf (Übertragung) dieser Immobilie unter Berücksichtigung der Steuer. In diesem Fall wird die Steuerbemessungsgrundlage für jeden Vorgang zum Verkauf (Übertragung) der besagten Immobilie gesondert ermittelt. In diesem Fall werden Käufer (Empfänger) der besagten Immobilie als Steuerbevollmächtigte anerkannt, mit Ausnahme natürlicher Personen, die keine Einzelunternehmer sind. Diese Personen sind verpflichtet, nach der Berechnungsmethode zu rechnen, vom gezahlten Einkommen einzubehalten und den entsprechenden Steuerbetrag an den Haushalt abzuführen.

4. Beim Verkauf von beschlagnahmtem Eigentum auf dem Territorium der Russischen Föderation handelt es sich um Eigentum, das durch eine gerichtliche Entscheidung verkauft wurde (mit Ausnahme des Verkaufs gemäß Artikel 146 Absatz 2 Unterabsatz 15 dieses Gesetzes), herrenlose Wertsachen, Schätze und gekaufte Wertsachen , sowie Wertsachen, die durch Erbschaft an den Staat übergegangen sind, wird die Steuerbemessungsgrundlage auf der Grundlage des Preises der verkauften Immobilie (Werte) bestimmt, der unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Artikel 105.3 dieses Gesetzes ermittelt wird Berücksichtigung der Verbrauchsteuern (für verbrauchsteuerpflichtige Waren). In diesem Fall werden als Steuerbevollmächtigte Körperschaften, Organisationen oder Einzelunternehmer anerkannt, die zum Verkauf der betreffenden Immobilie berechtigt sind.

5. Beim Verkauf von Waren, der Übertragung von Eigentumsrechten, der Ausführung von Arbeiten und der Erbringung von Dienstleistungen auf dem Territorium der Russischen Föderation durch ausländische Personen, die nicht bei den Steuerbehörden als Steuerzahler registriert sind, werden Organisationen und Einzelunternehmer, die bei den Steuerbehörden als Steuerzahler registriert sind, anerkannt als Steuerbevollmächtigte eine unternehmerische Tätigkeit mit Beteiligung an Vergleichen auf der Grundlage von Handelsvertreterverträgen, Provisionsverträgen oder Handelsvertreterverträgen mit den genannten ausländischen Personen ausüben, sofern in Artikel 174.2 Absatz 10 dieses Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. In diesem Fall wird die Steuerbemessungsgrundlage vom Steuerbevollmächtigten anhand der Kosten dieser Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) und Eigentumsrechte unter Berücksichtigung der Verbrauchsteuern (für verbrauchsteuerpflichtige Waren) und ohne Einbeziehung des Steuerbetrags bestimmt.

5.1. Wenn russische Beförderer im Eisenbahnverkehr auf dem Territorium der Russischen Föderation im Interesse einer anderen Person auf der Grundlage von Agenturverträgen, Provisionsverträgen oder Agenturverträgen, die die Erbringung von Dienstleistungen für die Bereitstellung von Schienenfahrzeugen vorsehen, geschäftliche Tätigkeiten ausüben und ( oder) Container (mit Ausnahme der in Artikel 164 Absatz 1 Unterabsätze 2.1 und 2.7 dieses Gesetzes vorgesehenen Fälle) werden russische Eisenbahnbeförderer als Steuerbevollmächtigte anerkannt. In diesem Fall bestimmt der Steuerbevollmächtigte die Steuerbemessungsgrundlage als die Kosten der angegebenen Dienstleistungen ohne Einbeziehung des Steuerbetrags.

6. Wenn innerhalb von fünfundvierzig Kalendertagen ab dem Datum der Eigentumsübertragung des Schiffes vom Steuerpflichtigen auf den Kunden die Registrierung des Schiffes im russischen internationalen Schiffsregister nicht erfolgt, wird die Steuerbemessungsgrundlage bestimmt vom Steuerbevollmächtigten als den Preis, zu dem dieses Schiff an den Kunden verkauft wurde, unter Berücksichtigung der Steuer.

In diesem Fall ist der Steuerbevollmächtigte die Person, die nach Ablauf von 45 Kalendertagen ab dem Datum der Eigentumsübertragung Eigentümer des Schiffes ist.

Der Steuerbevollmächtigte ist verpflichtet, den entsprechenden Steuerbetrag nach dem in Artikel 164 Absatz 3 dieses Gesetzes vorgesehenen Steuersatz zu berechnen und an den Haushalt abzuführen.

8. Wenn Steuerzahler auf dem Territorium der Russischen Föderation (mit Ausnahme von Steuerzahlern, die von der Erfüllung der Steuerpflichten im Zusammenhang mit der Berechnung und Zahlung der Steuer befreit sind) rohe Tierhäute, Schrott und Abfälle aus Eisen- und Nichteisenmetallen, Sekundäraluminium usw. verkaufen seine Legierungen sowie Altpapier, wird die Steuerbemessungsgrundlage auf der Grundlage der gemäß Artikel 105.3 dieses Gesetzes ermittelten Kosten der verkauften Waren einschließlich Steuern ermittelt.

Für die Zwecke dieses Kodex:

Rohe Tierhäute sind unbehandelte (unbehandelte) Häute, die aus Tierkadavern entnommen, gedämpft oder konserviert werden, um ihr Verderben und Zersetzen zu verhindern (nass gesalzen oder getrocknet), aber keiner weiteren Verarbeitung unterzogen werden;

recyceltes Aluminium und seine Legierungen sind recyceltes Aluminium und seine Legierungen, klassifiziert gemäß der Allrussischen Produktklassifizierung nach Art der Wirtschaftstätigkeit;

Als Altpapier gelten Papier- und Kartonabfälle aus Produktion und Verbrauch, Ausschuss- und Altpapier, Kartonagen, Druckerzeugnisse, Geschäftspapiere, einschließlich Dokumente mit abgelaufener Haltbarkeitsdauer.

Die im ersten Absatz dieser Klausel genannte Steuerbemessungsgrundlage wird von den Steuerberatern festgelegt, sofern in dieser Klausel nichts anderes bestimmt ist. Steuerbevollmächtigte sind Käufer (Empfänger) der im ersten Absatz dieses Absatzes genannten Waren, mit Ausnahme natürlicher Personen, die keine Einzelunternehmer sind. Die genannten Steuerbevollmächtigten sind verpflichtet, den entsprechenden Steuerbetrag nach der Berechnungsmethode zu berechnen und an den Haushalt abzuführen, unabhängig davon, ob sie die Pflichten eines Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der Berechnung und Zahlung der Steuer sowie andere in diesem Kapitel festgelegte Pflichten erfüllen, oder nicht.

Beim Verkauf der in Absatz 1 dieser Klausel genannten Waren müssen Steuerpflichtige-Verkäufer, die von der Erfüllung ihrer Steuerpflichten im Zusammenhang mit der Berechnung und Zahlung von Steuern befreit sind, und Personen, die keine Steuerzahler sind, im Vertrag, dem primären Buchhaltungsdokument, einen entsprechenden Antrag stellen Eintrag oder Vermerk „Ohne Steuer (MwSt.)“.

Wenn festgestellt wird, dass der Steuerzahler – Verkäufer der im ersten Absatz dieser Klausel genannten Waren, im Vertrag, dem primären Buchhaltungsdokument, unzuverlässig das Vermerk „Ohne Steuer (MwSt.)“ eingetragen hat, entfällt die Verpflichtung zur Berechnung und Zahlung der Steuer Diesem Steuerzahler - dem Verkäufer der Waren - zugerechnet werden.

Steuerpflichtige-Verkäufer, die von der Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber dem Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der Berechnung und Zahlung von Steuern befreit sind, und Personen, die keine Steuerpflichtigen sind, im Falle des Verlusts des Rechts auf Befreiung von der Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber dem Steuerpflichtigen oder zur Anwendung besonderer Steuerregelungen gemäß In den Kapiteln 26.1, 26.2, 26.3 und 26.5 dieses Gesetzes wird die Steuer auf die im ersten Absatz dieser Klausel genannten Verkaufstransaktionen von Waren berechnet und gezahlt, beginnend mit dem Zeitraum, in dem die genannten Personen auf das allgemeine Steuersystem umgestellt wurden, bis zum Tag des Eintritts von Umständen, die den Verlust des Anspruchs auf Befreiung von der Erfüllung der Steuerpflichten oder auf Anwendung entsprechender besonderer Steuerregelungen begründen.

Kommentar zu Art. 161 Abgabenordnung der Russischen Föderation

Artikel 161 der Abgabenordnung der Russischen Föderation befasst sich mit den Einzelheiten der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage durch Steuerbevollmächtigte.

Gemäß Art. Gemäß Artikel 24 der Abgabenordnung der Russischen Föderation sind Steuerbevollmächtigte Personen, die für die Berechnung, den Einbehalt vom Steuerzahler und die Abführung der Steuer an den Haushalt verantwortlich sind.

Die Pflichten von Steuerbevollmächtigten müssen unter anderem von Organisationen und Einzelunternehmern wahrgenommen werden, die keine Mehrwertsteuerzahler sind (z. B. diejenigen, die zur Zahlung einer einheitlichen Steuer auf kalkulatorisches Einkommen verpflichtet sind, Steuerzahler, die ein vereinfachtes Steuersystem anwenden, Steuerzahler, die von der Steuer befreit sind). ).

Artikel 161 der Abgabenordnung der Russischen Föderation enthält eine Liste von Fällen, in denen die Pflichten von Steuerbevollmächtigten entstehen, nämlich die Verpflichtung, Steuerbeträge in Höhe einer bestimmten Steuerbemessungsgrundlage zu berechnen, vom Steuerpflichtigen einzubehalten und an den Haushalt abzuführen. Somit ergeben sich die Pflichten des Steuerbevollmächtigten aus:

- bei den Steuerbehörden registrierte Organisationen und Einzelunternehmer, die im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) von den in Absatz 1 der Kunst genannten Waren erwerben. 168 der Abgabenordnung der Russischen Föderation für Ausländer;

— Organe der Staatsgewalt und -verwaltung, Organe der kommunalen Selbstverwaltung bei der Vermietung von Bundeseigentum sowie Eigentum der Teilstaaten der Russischen Föderation und kommunales Eigentum;

- Käufer (Empfänger) von Eigentum (mit Ausnahme von Einzelpersonen, die keine Einzelunternehmer sind) im Falle des Verkaufs (Übertragung) von Staatseigentum auf dem Territorium der Russischen Föderation, das nicht an staatliche Unternehmen und Institutionen übertragen wird, die die bilden Staatskasse der Russischen Föderation, Schatzkammer einer Republik innerhalb der Russischen Föderation, Schatzkammer des Territoriums, der Region, der Stadt von föderaler Bedeutung, der autonomen Region, des autonomen Bezirks sowie des kommunalen Eigentums, das nicht kommunalen Unternehmen und Institutionen zugeordnet ist, bildend die Gemeindekasse der entsprechenden städtischen, ländlichen Siedlung oder sonstigen Gemeinde, als Steuerbemessungsgrundlage wird die Höhe der Einkünfte aus der Veräußerung (Übertragung) dieser steuerpflichtigen Immobilie ermittelt;

- autorisierte Stellen, Organisationen oder Einzelunternehmer im Falle des Verkaufs von beschlagnahmtem Eigentum, durch Gerichtsbeschluss verkauftem Eigentum, herrenlosen Wertsachen, Schätzen und gekauften Wertsachen sowie Wertsachen, die durch Erbrecht übergegangen sind, auf dem Territorium der Russischen Föderation an den Staat wird die Steuerbemessungsgrundlage auf der Grundlage des Preises der verkauften Immobilie (Werte) ermittelt, der vorbehaltlich der Bestimmungen von Art. bestimmt wird. 105.3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, einschließlich Verbrauchsteuern (für verbrauchsteuerpflichtige Waren);

- Organisationen und Einzelunternehmer, die eine unternehmerische Tätigkeit ausüben und sich an Vergleichen auf der Grundlage von Handelsvertreterverträgen, Provisionsverträgen oder Handelsvertreterverträgen mit ausländischen Personen beteiligen, die nicht als Steuerzahler registriert sind;

- Personen, denen das Schiff zum Zeitpunkt seines Ausschlusses aus dem russischen internationalen Schiffsregister gehört, wenn das Schiff aus dem angegebenen Register ausgeschlossen ist oder wenn innerhalb von 45 Tagen ab dem Datum der Eigentumsübertragung des Schiffes vom Steuerzahler auf der Kunde, die Registrierung des Schiffes im russischen internationalen Schiffsregister erfolgt nicht, die Personen, denen das Schiff gehört, nach Ablauf von 45 Tagen ab dem Datum der Eigentumsübertragung.

Gemäß Absatz 5 der Kunst. 161 der Abgabenordnung der Russischen Föderation beim Verkauf von Waren, bei der Übertragung von Eigentumsrechten, bei der Erbringung von Arbeiten und bei der Erbringung von Dienstleistungen auf dem Territorium der Russischen Föderation durch ausländische Personen, die nicht bei den Steuerbehörden als Steuerzahler registriert sind, Organisationen und Einzelunternehmer Als Steuerbevollmächtigte werden die Steuerbehörden als Steuerzahler anerkannt, die eine unternehmerische Tätigkeit mit Beteiligung an Vergleichen auf der Grundlage von Geschäftsbesorgungsverträgen, Provisionsverträgen oder Geschäftsbesorgungsverträgen mit den genannten ausländischen Personen ausüben. In diesem Fall wird die Steuerbemessungsgrundlage vom Steuerbevollmächtigten anhand der Kosten dieser Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) und Eigentumsrechte unter Berücksichtigung der Verbrauchsteuern (für verbrauchsteuerpflichtige Waren) und ohne Einbeziehung des Steuerbetrags bestimmt.

Daher müssen Kommissionäre, Anwälte und Makler zusätzlich zum Preis der Waren, die im Rahmen einer Vereinbarung mit einem ausländischen Verkäufer verkauft werden, Mehrwertsteuer erheben. Diese Steuer ist vom Käufer abzugsfähig (Absatz 3, Artikel 171 und Absatz 3, Artikel 168 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Steuerbevollmächtigte, die beschlagnahmtes Eigentum, Schätze, herrenlose und erworbene Wertsachen sowie vererbtes Eigentum an den Staat verkaufen, müssen über den Verkaufspreis hinaus Mehrwertsteuer erheben. Dies ist in Absatz 4 der Kunst angegeben. 161 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage beim Kauf von Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) von einer ausländischen Organisation

Wenn Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) auf dem Territorium der Russischen Föderation von ausländischen Steuerzahlern verkauft werden, die nicht bei den Steuerbehörden als Steuerzahler registriert sind, wird die Steuerbemessungsgrundlage als Höhe der Einkünfte aus dem Verkauf dieser Waren bestimmt ( Bauleistungen, Dienstleistungen), inklusive Mehrwertsteuer.

Steuerbevollmächtigte sind verpflichtet, den entsprechenden Mehrwertsteuerbetrag zu berechnen, vom Steuerpflichtigen einzubehalten und an den Haushalt abzuführen, unabhängig davon, ob sie den Verpflichtungen des Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der Berechnung und Zahlung der Mehrwertsteuer sowie anderen in Kap. 21 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Steuerbevollmächtigte sind verpflichtet, spätestens am 25. Tag des Monats, der auf den abgelaufenen Steuerzeitraum folgt, eine Umsatzsteuererklärung bei den Steuerbehörden am Ort ihrer Registrierung abzugeben und spätestens am oben genannten Datum den entsprechenden abgezogenen Umsatzsteuerbetrag zu zahlen Gelder, die an den Steuerzahler überwiesen werden.

Wenn auf dem Territorium der Russischen Föderation Werke (Dienstleistungen) von Steuerzahlern verkauft werden, bei denen es sich um ausländische Personen handelt, die nicht bei den Steuerbehörden als Steuerzahler registriert sind, erfolgt die Zahlung der Mehrwertsteuer an den Haushalt durch die Steuerbevollmächtigten gleichzeitig mit der Zahlung (Überweisung). von Geldern an solche Steuerzahler.

Die Höhe der Steuer wird anhand der geschätzten Steuersätze von 10/110 % oder 18/118 % ermittelt (Artikel 164 Absatz 4 der Steuer).

Kodex der Russischen Föderation).

Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage für den Verkauf von beschlagnahmtem Eigentum,

Eigentum durch Gerichtsbeschluss verkauft

Gemäß Absatz 4 der Kunst. 161 der Abgabenordnung der Russischen Föderation beim Verkauf von beschlagnahmtem Eigentum auf dem Territorium der Russischen Föderation, Eigentum, das durch eine gerichtliche Entscheidung verkauft wurde (mit Ausnahme von Transaktionen zum Verkauf von Eigentum und (oder) Eigentumsrechten von Schuldnern, die als zahlungsunfähig (insolvent) anerkannt wurden ) gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation), d. h. Transaktionen zum Verkauf gemäß Absatz 15, Absatz 2, Artikel 146 der Abgabenordnung der Russischen Föderation), herrenlose Wertgegenstände, Schätze und gekaufte Wertgegenstände sowie Wertgegenstände die durch Erbrecht auf den Staat übergegangen sind, wird die Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer von den Steuerbehörden auf der Grundlage des Preises der zu verkaufenden Immobilie (Werte) bestimmt, der vorbehaltlich der Bestimmungen von Art. 105.3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, einschließlich Verbrauchsteuern (für verbrauchsteuerpflichtige Waren).

Gleichzeitig werden in diesem Fall als Steuerbevollmächtigte Körperschaften, Organisationen oder Einzelunternehmer anerkannt, die zur Veräußerung der betreffenden Immobilie berechtigt sind.

Für den Verkauf von Eigentum, das nicht durch eine gerichtliche Entscheidung, sondern durch eine Entscheidung anderer Stellen beschlagnahmt wurde, gilt die obige Norm von Absatz 4 der Kunst. 161 der Abgabenordnung der Russischen Föderation sieht nicht die Anerkennung von Körperschaften oder anderen Personen als Steuerbevollmächtigte vor, die zum Verkauf von Eigentum befugt sind, das aufgrund von Handlungen von Körperschaften beschlagnahmt wurde, die nicht mit gerichtlichen Handlungen zusammenhängen. In diesem Zusammenhang muss beim Verkauf einer solchen Immobilie die Mehrwertsteuer vom Eigentümer der Immobilie – dem Steuerzahler der Mehrwertsteuer – innerhalb der in den Normen von Kap. 21 „Mehrwertsteuer“ der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Zu dieser Schlussfolgerung kam das russische Finanzministerium im Schreiben vom 3. Dezember 2013 N 03-07-11 / 52561.

Auch das Plenum des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation hat in Absatz 7 des Dekrets vom 30. Mai 2014 N 33 „Zu einigen Fragen, die sich aus Schiedsgerichten bei der Prüfung von Fällen im Zusammenhang mit der Erhebung der Mehrwertsteuer ergeben“ darauf hingewiesen, dass bei der Antragstellung Absatz 4 der Kunst. 161 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ist zu berücksichtigen, dass die obige Liste keine Operationen zum Zwangsverkauf von Eigentum auf der Grundlage von Vollstreckungsdokumenten umfasst, die nicht von Gerichten, sondern von anderen Behörden ausgestellt wurden (z. B. am auf der Grundlage von Entscheidungen der Steuerbehörden, die gemäß Artikel 47 der Abgabenordnung der Russischen Föderation erlassen wurden), im Zusammenhang mit der Tatsache, dass die Mehrwertsteuer auf solche Transaktionen nach den allgemeinen Regeln, d. h. vom Steuerzahler selbst, gezahlt wird.

Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Januar 2015 Transaktionen zum Verkauf von Eigentum von Schuldnern, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation (Artikel 161 Absatz 4.1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation) für insolvent erklärt wurden, die zuvor in Abschnitt besprochen wurden 4 der Kunst. 161 der Abgabenordnung der Russischen Föderation als Ausnahmen vom Verfahren zur Anwendung dieser Regel wurden durch Transaktionen zum Verkauf von Eigentum und (oder) Eigentumsrechten von Schuldnern ersetzt, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation als zahlungsunfähig (insolvent) anerkannt wurden ), in den Absätzen vorgesehen. 15 S. 2 Kunst. 146 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Erinnern wir uns daran, dass gemäß Abs. 15 S. 2 Kunst. Gemäß Art. 146 der Abgabenordnung der Russischen Föderation sind Transaktionen zum Verkauf von Eigentum und (oder) Eigentumsrechten von Schuldnern, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation ab dem 1. Januar 2015 als zahlungsunfähig (insolvent) anerkannt wurden, in der Liste der Umsätze, die nicht als Gegenstand der Mehrwertsteuerbesteuerung anerkannt sind.

Die oben genannten Änderungen wurden durch das Bundesgesetz vom 24. November 2014 N 366-FZ „Über Änderungen des zweiten Teils der Abgabenordnung der Russischen Föderation und bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation“ in Absatz 4 der Kunst vorgenommen. 161 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage für Verkäufe im Gebiet

Das Eigentum und (oder) die Eigentumsrechte der Schuldner der Russischen Föderation werden gemäß dem Gesetz anerkannt

Die Russische Föderation ist bankrott

Gemäß Absatz 4.1 der Kunst. 161 der Abgabenordnung der Russischen Föderation wurde im Falle des Verkaufs von Eigentum und (oder) Eigentumsrechten von Schuldnern, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation für insolvent erklärt wurden, auf dem Territorium der Russischen Föderation die Mbestimmt als Höhe des Einkommens aus dem Verkauf dieser Immobilie unter Berücksichtigung der Steuer. In diesem Fall wurden die Käufer der angegebenen Grundstücke und (oder) Eigentumsrechte als Steuerbevollmächtigte anerkannt, mit Ausnahme natürlicher Personen, die keine Einzelunternehmer sind. Diese Personen waren verpflichtet, nach der Berechnungsmethode zu rechnen, vom gezahlten Einkommen einzubehalten und den entsprechenden Steuerbetrag an den Haushalt abzuführen.

Somit gemäß dem angegebenen Absatz 4.1 der Kunst. 161 der Abgabenordnung der Russischen Föderation wurde beim Verkauf des Eigentums eines insolvent erklärten Schuldners die Steuerpflicht dem Steuerbevollmächtigten übertragen – dem Käufer, mit Ausnahme einer natürlichen Person, die kein Einzelunternehmer ist.

Gleichzeitig wurde gemäß dem Beschluss des Plenums des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation vom 25. Januar 2013 N 11 „Über die Zahlung der Mehrwertsteuer beim Verkauf des Eigentums eines für insolvent erklärten Schuldners“ erklärt dass auf der Grundlage von Art. 163 und Absatz 4 der Kunst. Gemäß Art. 166 der Abgabenordnung der Russischen Föderation wurde die Mehrwertsteuer für den Verkauf von Eigentum (einschließlich des Pfandgegenstands) eines in Konkurs angemeldeten Schuldners vom Schuldner als Steuerzahler auf der Grundlage der Ergebnisse des Steuerzeitraums berechnet und gezahlt innerhalb der in Absatz 1 der Kunst festgelegten Fristen. 174 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Steuerpflicht gemäß Abs. 5 S. 2 Kunst. 134 des Bundesgesetzes vom 26. Oktober 2002 N 127-FZ „Über Insolvenz (Insolvenz)“ bezieht sich auf die vierte Stufe der laufenden Forderungen (im Folgenden: Gesetz N 127-FZ). Der Preis, zu dem die Immobilie des Schuldners verkauft wurde, musste vom Käufer der Immobilie vollständig (ohne Einbehaltung der Mehrwertsteuer) an den Schuldner oder den Versteigerungsorganisator sowie der Versteigerungsorganisator an den Schuldner übertragen werden . Der festgelegte Betrag sollte nach den Regeln des Art. 1 verteilt werden. Kunst. 134 und 138 des Gesetzes N 127-FZ. Ein ähnliches Verfahren zur Berechnung der Steuer hätte bei der Veräußerung der Immobilie eines Kreditinstituts im Rahmen eines Insolvenzverfahrens angewendet werden müssen.

Beschlüsse des Plenums und des Präsidiums des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation für die Steuerbehörden stellen die gängige Rechtsprechungspraxis dar, an der sich die Steuerbehörden bei der Prüfung der Zweckmäßigkeit zusätzlicher Steuerbeträge im vorliegenden Fall orientieren sollten.

In Anbetracht des Vorstehenden und auch unter Berücksichtigung des Schreibens des Finanzministeriums Russlands vom 7. November 2013 N 03-01-13 / 01 / 47571 hat der Föderale Steuerdienst Russlands darauf hingewiesen, dass beim Verkauf des Eigentums von Schuldnern gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation für insolvent erklärt, die Berechnung und Zahlung an den Mehrwertsteuerhaushalt erfolgte durch Steuerzahler-Schuldner.

Gleichzeitig wurden die Abzüge der Steuerbeträge, die der Steuerschuldner dem Käufer vorlegte, als er Eigentum und (oder) Eigentumsrechte vom Schuldner erwarb, vom Käufer in der in Art. Kunst. 171 und 172 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, d 10. Juli 2014 N GD-4-3 / 13426@, vom 29. Januar 2014 N GD-4-3 / 1430@).

Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Januar 2015 Abschnitt 4.1 der Kunst gilt. 161 der Abgabenordnung der Russischen Föderation wurde ungültig (Artikel 161 Absatz 4.1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation in der durch das Bundesgesetz vom 24. November 2014 N 366-FZ „Über Änderungen des zweiten Teils der Abgabenordnung“ geänderten Fassung). der Russischen Föderation und bestimmter Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation").

Somit sind Steuerbevollmächtigte ab dem 1. Januar 2015 nicht mehr zur Zahlung der Mehrwertsteuer auf der Grundlage von Artikel 4.1 verpflichtet. 161 der Abgabenordnung der Russischen Föderation im Falle des Verkaufs von Eigentum und (oder) Eigentumsrechten von Schuldnern auf dem Territorium der Russischen Föderation, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation für insolvent erklärt wurden.

Besteuerungsgegenstand für die Mehrwertsteuer (Artikel 15 Absatz 2 Artikel 146 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage für die Verpachtung von Staats- oder Gemeindeeigentum

Bei der Bereitstellung auf dem Territorium der Russischen Föderation durch staatliche Behörden und Verwaltungen, Kommunalverwaltungen zur Miete von Bundeseigentum, Eigentum der Teilstaaten der Russischen Föderation und kommunalem Eigentum auf der Grundlage von Absatz 3 der Kunst. 161 der Abgabenordnung der Russischen Föderation wird die Steuerbemessungsgrundlage als Höhe der Miete einschließlich Steuern bestimmt. In diesem Fall wird die Steuerbemessungsgrundlage vom Steuerbevollmächtigten für jedes Mietobjekt gesondert festgelegt. In diesem Fall werden die Mieter der besagten Immobilie als Steuerbevollmächtigte anerkannt. Diese Personen sind verpflichtet, die an den Vermieter gezahlten Einkünfte zu berechnen, einzubehalten und den entsprechenden Steuerbetrag an den Haushalt abzuführen.

Gemäß Absatz 4 der Kunst. 164 der Abgabenordnung der Russischen Föderation bei der Einbehaltung der Mehrwertsteuer durch Steuerbevollmächtigte gemäß den Absätzen 1 - 3 der Kunst. 161 der Abgabenordnung der Russischen Föderation sollte der Mehrwertsteuerbetrag durch die Berechnungsmethode unter Verwendung des Steuersatzes ermittelt werden, der als Prozentsatz des in Absatz 3 der Kunst vorgesehenen Steuersatzes bestimmt wird. 164 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, auf die Steuerbemessungsgrundlage von 100 %, erhöht um den entsprechenden Steuersatz.

Das Verfahren zur Zahlung der Mehrwertsteuer gemäß Absatz 3 der Kunst. 161 der Abgabenordnung der Russischen Föderation wird nur im Falle der Vermietung von Eigentum durch staatliche Behörden und Verwaltungen sowie Kommunalverwaltungen angewendet. Daher müssen diese Organisationen bei der Untervermietung von Eigentum der Russischen Föderation, von Teilkörperschaften der Russischen Föderation und von kommunalem Eigentum durch Organisationen, die dieses Eigentum von staatlichen Behörden und Verwaltungen sowie Kommunalverwaltungen leasen, Mehrwertsteuer an den Haushalt abführen (Schreiben Finanzministerium Russlands vom 18. Oktober 2012 N 03-07-11 / 436).

Basierend auf den oben genannten Normen der Abgabenordnung der Russischen Föderation sollte der in einer Vereinbarung mit einer staatlichen Behörde und Verwaltung oder einer Kommunalverwaltung festgelegte Mietbetrag den Betrag der Mehrwertsteuer enthalten. Bei der Abtretung der Miete an den Vermieter muss der Mieter, der Steuerbevollmächtigter ist, von der Gesamtmiete einschließlich der Mehrwertsteuer den zum Zeitpunkt der Entstehung der Kosten geltenden Steuersatz berechnen, den entsprechenden Betrag der Mehrwertsteuer einbehalten und abführen zum Budget.

Gemäß Art. Gemäß Art. 608 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation können Vermieter auch gesetzlich befugte Personen oder der Eigentümer sein, Eigentum zu vermieten.

In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass der Mieter bei der Vermietung von Bundeseigentum nur dann als Steuerbevollmächtigter anerkannt wird, wenn die Dienstleistung zur Vermietung dieser Immobilien durch eine staatliche Behörde und Verwaltungsbehörde, also den Vermieter, erbracht wird eine staatliche Behörde und Verwaltungsbehörde, oder der Vermieter ist eine staatliche Behörde und Verwaltungsbehörde und der Resthalter dieser Immobilie, der keine staatliche Behörde und Verwaltungsbehörde ist.

Handelt es sich bei den Vermietern von Bundeseigentum um gesetzlich befugte Personen oder deren Eigentümer (insbesondere bundesstaatliche Einheitsbetriebe, Bildungseinrichtungen) und handelt es sich bei diesen Bevollmächtigten nicht um Organe der Landesgewalt und -verwaltung, so berechnen die Vermieter nach dem vorgeschriebenen Verfahren und zahlen Sie den Betrag der Mehrwertsteuer an den Haushalt, wenn Sie die Dienstleistung der Vermietung von Bundeseigentum erbringen.

Wenn eine Organisation über separate Unterabteilungen verfügt, die in von staatlichen Stellen oder Kommunalverwaltungen gemieteten Räumlichkeiten tätig sind, fungiert die Hauptorganisation als Steuerbevollmächtigter.