Berufsbild eines Geburtshelfers-Gynäkologen in einer Poliklinik. Stellenbeschreibung eines Geburtshelfers-Gynäkologen in einer Entbindungsklinik

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Stellenbeschreibung eines Geburtshelfers-Gynäkologen in einer Entbindungsklinik[Name der Firma]

Diese Stellenbeschreibung wurde gemäß den Bestimmungen der Verordnung über den Geburtshelfer-Gynäkologen des Krankenhauses entwickelt und genehmigt. Verordnung des Gesundheitsministeriums der UdSSR vom 8. April 1980 N 360, Verordnung des Gesundheitsministeriums der UdSSR vom 21. Juli 1988 N 579 "Über die Genehmigung der Qualifikationsmerkmale von Fachärzten", das Einheitliche Qualifikationsverzeichnis von Positionen von Führungskräften, Fachkräften und Mitarbeitern, Abschnitt „Qualifikationsmerkmale von Positionen von Arbeitnehmern im Gesundheitswesen“, im Auftrag des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation vom 23. Juli 2010 N 541n, Liste der Branchen, Werkstätten, Berufe und Positionen mit schädlichen Arbeitsbedingungen, Arbeiten, bei denen Anspruch auf zusätzlichen Urlaub und einen kürzeren Arbeitstag besteht , genehmigt. Dekret des Staatskomitees für Arbeit der UdSSR und des Präsidiums des Allunions-Zentralrats der Gewerkschaften vom 25. Oktober 1974 N 298 / P-22 und anderer normativer Rechtsakte zur Regelung der Arbeitsbeziehungen.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Der Geburtshelfer-Gynäkologe der Entbindungsklinik gehört zur Kategorie der Fachärzte und ist direkt [Positionsbezeichnung des unmittelbaren Vorgesetzten] unterstellt.

1.2. Zur Stelle als Geburtshelfer/in wird zugelassen, wer eine höhere Fachausbildung in den Fachrichtungen „Allgemeinmedizin“, „Pädiatrie“, eine postgraduale Fachausbildung (Praktikum oder Facharztausbildung) und einen Facharzttitel in der Fachrichtung „Geburtshilfe und Gynäkologie“ besitzt. Gynäkologe in einer Entbindungsklinik, ohne Anforderungen an die Erfahrungsarbeit zu stellen.

1.3. Der Geburtshelfer-Gynäkologe des Entbindungsheims wird auf Anordnung von [Name der Position des Leiters] in die Position berufen und entlassen.

1.4. Der Geburtshelfer-Gynäkologe der Entbindungsklinik sollte wissen:

die Verfassung der Russischen Föderation;

Gesetze und andere regulatorische Rechtsakte der Russischen Föderation im Bereich des Gesundheitswesens, des Verbraucherschutzes und des sanitären und epidemiologischen Wohlergehens der Bevölkerung;

Regulatorische Rechtsdokumente, die die Aktivitäten von Gesundheitseinrichtungen regeln;

Moderne Methoden der Prävention, Diagnose, Behandlung und Rehabilitation von Patienten im Bereich "Geburtshilfe und Gynäkologie";

Allgemeine Prinzipien und grundlegende Methoden der klinischen, instrumentellen und laboratorischen Diagnostik des Funktionszustandes von Organen und Systemen des menschlichen Körpers;

Organisation des geburtshilflichen und gynäkologischen Dienstes;

Indikatoren der Mütter- und perinatalen Sterblichkeit und Maßnahmen zu deren Reduzierung;

Die Hauptprobleme der normalen bzw. pathologischen Physiologie bei gesunden Frauen und in der geburtshilflichen und gynäkologischen Pathologie;

Die Beziehung der Funktionssysteme des Körpers und der Ebenen ihrer Regulation;

Physiologie und Pathologie von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett, Risikogruppen;

Ursachen pathologischer Prozesse im Körper einer Frau, Mechanismen ihrer Entwicklung und klinische Manifestationen;

Fragen der Asepsis und Antisepsis in Geburtshilfe und Gynäkologie;

Grundlagen der Pharmakotherapie, Immunologie und Genetik in Geburtshilfe und Gynäkologie;

Prinzipien, Techniken und Methoden der Anästhesie in Geburtshilfe und Gynäkologie, Grundlagen der Intensivmedizin und Reanimation bei Frauen und Neugeborenen;

Grundsätze der präoperativen Vorbereitung und postoperativen Behandlung von Patienten, Methoden der Rehabilitation;

Neue moderne Methoden zur Vorbeugung und Behandlung geburtshilflicher und gynäkologischer Pathologien sowie ungeplanter Schwangerschaften;

Grundlagen der onkologischen Alarmbereitschaft zur Prävention und Früherkennung bösartiger Neubildungen bei Frauen;

Fragen der vorübergehenden und dauerhaften Behinderung, medizinisches und arbeitsrechtliches Fachwissen in Geburtshilfe und Gynäkologie;

Organisation und Durchführung der medizinischen Untersuchung von Frauen, Analyse ihrer Wirksamkeit;

Merkmale des sanitären und epidemiologischen Regimes in den Abteilungen des geburtshilflichen und gynäkologischen Krankenhauses;

Indikationen für den Krankenhausaufenthalt von Schwangeren und gynäkologischen Patientinnen;

Ausrüstung und Ausrüstung von Operationssälen und Intensivstationen, Sicherheitsvorkehrungen beim Arbeiten mit Geräten, chirurgische Instrumente, die bei verschiedenen geburtshilflichen und gynäkologischen Operationen verwendet werden;

Regeln für die Ausstellung medizinischer Dokumentation;

Interne Arbeitsvorschriften;

Vorschriften zum Arbeitsschutz und Brandschutz;

- [sonstige allgemeine und spezielle Kenntnisse].

1.5. Der Geburtshelfer-Gynäkologe der Entbindungsklinik sollte in der Lage sein:

Stellen Sie das Gestationsalter fest, beurteilen Sie den Gesundheitszustand der schwangeren Frau, identifizieren Sie mögliche Verstöße und führen Sie eine Reihe von Abgabemaßnahmen durch.

Erkennen Sie Anzeichen einer frühen oder späten Schwangerschaftspathologie (frühe und späte Toxikose, Wassersucht, Nephropathie, Eklampsie) und ergreifen Sie alle erforderlichen Maßnahmen, um sie zu beseitigen.

Führen Sie eine externe und interne geburtshilfliche Untersuchung durch, bestimmen Sie die Phase des Wehenverlaufs und die Position des Fötus, den Reifegrad des Gebärmutterhalses;

Durchführung einer ärztlichen Untersuchung und Bewertung ihrer Wirksamkeit;

Führen Sie eine physiologische Geburt, eine Geburt mit Okzipital- oder Kopfdarstellung des Fötus durch;

Rechtzeitiges Erkennen und Durchführen der Geburt mit Extensorenpräsentation des Fötus, Steißlage, großem Fötus und Mehrlingsschwangerschaft;

Indikationen für Kaiserschnitt rechtzeitig feststellen;

Begründen Sie die Taktik in der Querposition des Fötus und setzen Sie sie um.

Untermauern Sie die Taktik der Geburt bei extragenitalen Erkrankungen;

Bestimmen Sie Anomalien und führen Sie die Regulierung der Arbeitstätigkeit durch;

Bestimmen Sie die Ursache der geburtshilflichen Blutung (Plazenta praevia, vorzeitige Ablösung, atonische Blutung) und leisten Sie die notwendige Hilfe in diesem Zustand;

Stellen Sie Anzeichen einer intrauterinen fetalen Hypoxie fest und leisten Sie die erforderliche Unterstützung.

Reanimationsmaßnahmen bei Asphyxie und Geburtstrauma des Neugeborenen durchführen;

Beurteilen Sie den Verlauf der Zeit nach der Geburt, identifizieren Sie postpartale Komplikationen und bekämpfen Sie sie;

Komplikationen der Neugeborenenzeit ermitteln, therapeutische Maßnahmen entwickeln und durchführen;

- [andere allgemeine und besondere Fähigkeiten].

1.6. Der Geburtshelfer-Gynäkologe der Entbindungsklinik sollte in der Lage sein, eine Diagnose zu stellen und die notwendige Behandlung für die folgenden Krankheiten durchzuführen:

Eileiterschwangerschaft;

Gemeinschaftsabtreibung;

genitale Tuberkulose;

Entzündliche Erkrankungen der weiblichen Geschlechtsorgane septischer Ätiologie;

Anomalien in der Position der Geschlechtsorgane;

Gonorrhoe bei Frauen;

Trichomoniasis der Harnorgane;

dishormonelle Erkrankungen;

Gutartige Tumore der Gebärmutter und Anhängsel;

Bösartige Tumore der Gebärmutter und Anhängsel.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Geburtshelfer-Gynäkologe der Entbindungsklinik:

2.1. Bietet qualifizierte medizinische Versorgung im Fachgebiet "Geburtshilfe und Gynäkologie" mit modernen Methoden der Diagnose, Behandlung, Prävention und Rehabilitation.

2.2. Legt die Taktik der Behandlung des Patienten in Übereinstimmung mit etablierten Standards fest.

2.3. Stellt (oder bestätigt) die Diagnose.

2.4. Führt selbstständig die notwendigen diagnostischen, therapeutischen, rehabilitativen und präventiven Verfahren und Aktivitäten durch oder organisiert sie.

2.5. Führt die folgenden Operationen und Manipulationen durch:

Kolposkopie;

Diagnostische Kürettage der Gebärmutterhöhle;

Kürettage der Gebärmutterhöhle während der Abtreibung;

Klassische manuelle Zulage;

Fötale Extraktion;

Geburtszangen;

Massage der Gebärmutter mit ihrer Atonie;

Kaiserschnitt;

Nähen des Bruchs des Gebärmutterhalses, der Vagina, des Perineums;

Manuelle Trennung und Trennung der Plazenta, manuelle Kontrolle der Gebärmutterhöhle;

Laparotomie bei Eileiterschwangerschaft und Ovarialzystentorsion;

Punktion des hinteren Fornix;

Hydrotubation;

Amniotomie;

Hysterosalpingographie;

Amputation der Gebärmutter;

gezielte Biopsie;

Entfernung eines Polypen der Schleimhaut des Gebärmutterhalses;

Blasenkatheterisierung;

Untersuchung des Magens;

Siphon-Einlauf;

Aderlass, intravenöse Infusion, Bluttransfusion.

2.6. Führt eine Untersuchung der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit durch.

2.7. Täglich macht er zusammen mit der Hebamme (Pflegekraft) Visite auf den Stationen und nimmt an der Visite des Abteilungsleiters teil.

2.8. Bietet sanitäre und hygienische Wartung der Stationen, Einhaltung des festgelegten Regimes, Anti-Epidemie-Maßnahmen.

2.9. Beteiligt sich an der Aufnahme von Schwangeren, Wöchnerinnen, Wöchnerinnen und Patienten, die die Abteilung während der Öffnungszeiten betreten, untersucht sie, verordnet die erforderlichen medizinischen und diagnostischen Maßnahmen.

2.10. Führt den Dienst gemäß dem genehmigten Zeitplan aus.

2.11. Auf persönlichen Antrag von Angehörigen stellt er unter Berücksichtigung der Grundsätze der ärztlichen Schweigepflicht Bescheinigungen über den Gesundheitszustand von Frauen bei Geburt, Wochenbett und Patientinnen aus.

2.12. Meldungen an den Abteilungsleiter und bei seiner Abwesenheit direkt an den stellvertretenden Chefarzt für medizinische Angelegenheiten (oder den Chefarzt) über lebensbedrohliche Veränderungen des Gesundheitszustandes von Patienten und über alle Todesfälle sowie über grobe Verstöße interner Vorschriften durch medizinisches Personal und Patienten.

2.13. Verbessert systematisch seine Fähigkeiten.

2.14. Führt ordnungsgemäße Krankenakten.

2.15. Überwacht die Arbeit und führt Aktivitäten durch, um die Fähigkeiten des untergeordneten mittleren und jüngeren medizinischen Personals zu verbessern.

2.16. [andere Pflichten].

3. Rechte

Der Geburtshelfer-Gynäkologe der Entbindungsklinik hat das Recht:

3.1. Beauftragen und stornieren Sie (vorher von ihm ernannt) alle Behandlungs- und Diagnosemaßnahmen, die sich aus dem sich ändernden Zustand des Patienten und der Verfügbarkeit von Möglichkeiten im Bereich der Diagnose und Behandlung ergeben.

3.2. Entlassung und Verlegung einer Frau in eine andere Abteilung des Entbindungsheims oder einer anderen medizinischen und präventiven Einrichtung im Einvernehmen mit dem Leiter der Abteilung.

3.3. Krankschreibung ausstellen.

3.4. Für alle in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen sozialen Garantien.

3.5. Für Extraurlaub.

3.6. Fordern Sie die Schaffung von Bedingungen für die Erfüllung beruflicher Pflichten, einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen Ausrüstung, des Inventars, eines Arbeitsplatzes, der den sanitären und hygienischen Vorschriften und Vorschriften entspricht usw.

3.7. Fordern Sie die Leitung der Organisation auf, bei der Erfüllung ihrer beruflichen Pflichten und der Ausübung von Rechten zu helfen.

3.8. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen des Managements der Organisation bezüglich ihrer Aktivitäten vertraut.

3.9. Erteilen Sie untergeordneten mittleren und jüngeren medizinischen Mitarbeitern Anweisungen, machen Sie Vorschläge zur Ermutigung dieser Mitarbeiter oder zur Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen sie.

3.10. [andere Rechte bereitgestellt Arbeitsrecht Russische Föderation].

4. Verantwortung

Der Geburtshelfer-Gynäkologe der Entbindungsklinik ist verantwortlich für:

4.1. Bei Nichterfüllung, unsachgemäßer Erfüllung der in dieser Anweisung vorgesehenen Pflichten - innerhalb der durch das Arbeitsrecht der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

4.2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden - innerhalb der Grenzen, die durch die geltende Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind.

4.3. Um dem Arbeitgeber materiellen Schaden zuzufügen - innerhalb der Grenzen, die durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind.

Die Stellenbeschreibung wurde gemäß [Name, Nummer und Datum des Dokuments] erstellt.

Leiter der Personalabteilung

[Initialen, Nachname]

[Unterschrift]

[Tag Monat Jahr]

Einverstanden:

[Initialen, Nachname]

[Unterschrift]

[Tag Monat Jahr]

Mit der Anleitung vertraut gemacht:

[Initialen, Nachname]

[Unterschrift]

[Tag Monat Jahr]

Berufsbild eines Arztes - Geburtshelfer-Gynäkologe

[Name der Firma]

Diese Stellenbeschreibung wurde gemäß den Bestimmungen des Erlasses des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation vom 23. Juli 2010 N 541n „Über die Genehmigung des einheitlichen Qualifikationshandbuchs für die Positionen von Managern, Spezialisten und Arbeitnehmer, Abschnitt "Qualifikationsmerkmale von Positionen von Arbeitnehmern im Bereich des Gesundheitswesens ", und andere Rechtsakte, die die Arbeitsbeziehungen regeln.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Der Geburtshelfer-Gynäkologe gehört zur Kategorie der Fachärzte und ist direkt [Bezeichnung der Position des unmittelbaren Vorgesetzten] unterstellt.

1.2. Ein Geburtshelfer-Gynäkologe wird auf die Stelle berufen und auf Anordnung von [Name der Stelle] entlassen.

1.3. Zur Stelle als Geburtshelfer/in wird zugelassen, wer eine höhere Fachausbildung in den Fachrichtungen „Allgemeinmedizin“, „Pädiatrie“, eine postgraduale Fachausbildung (Praktikum oder Facharztausbildung) und einen Facharzttitel in der Fachrichtung „Geburtshilfe und Gynäkologie“ besitzt. Gynäkologe, ohne Nachweis von Berufserfahrung .

1.4. Der Geburtshelfer-Gynäkologe sollte wissen:

die Verfassung der Russischen Föderation;

Gesetze und andere regulatorische Rechtsakte der Russischen Föderation im Bereich des Gesundheitswesens, des Verbraucherschutzes und des sanitären und epidemiologischen Wohlergehens der Bevölkerung;

Regulatorische Rechtsdokumente, die die Aktivitäten von Gesundheitseinrichtungen regeln;

Moderne Methoden der Prävention, Diagnose, Behandlung und Rehabilitation von Patienten im Bereich "Geburtshilfe und Gynäkologie";

Theoretische Aspekte aller Nosologien sowohl im Bereich der Geburtshilfe als auch der Gynäkologie und anderer eigenständiger klinischer Disziplinen, deren Ätiologie, Pathogenese, klinische Symptome, Verlaufsmerkmale;

Allgemeine Prinzipien und grundlegende Methoden der klinischen, instrumentellen und laboratorischen Diagnostik des Funktionszustandes von Organen und Systemen des menschlichen Körpers;

Prinzipien der komplexen Behandlung schwerer Krankheiten;

Regeln für die Bereitstellung von medizinischer Notfallversorgung;

Grundlagen der Untersuchung der vorübergehenden Invalidität und der ärztlichen und sozialen Untersuchung und das Verfahren zu ihrer Durchführung;

Grundlagen der Gesundheitserziehung;

Organisation des geburtshilflichen und gynäkologischen Dienstes, Struktur, Personalausstattung und Ausstattung von geburtshilflichen und gynäkologischen Gesundheitseinrichtungen;

Regeln für die Ausstellung medizinischer Dokumentation;

Grundsätze der Tätigkeitsplanung und Berichterstattung des geburtshilflichen und gynäkologischen Dienstes;

Methoden und Verfahren zur Überwachung seiner Aktivitäten, theoretische Grundlagen, Prinzipien und Methoden der klinischen Untersuchung;

Medizinische Versorgung der Bevölkerung;

Grundlagen der Organisation der ärztlichen und vorbeugenden Versorgung in Krankenhäusern und Ambulanzen, der notfall- und notfallmedizinischen Versorgung, des Katastrophenmedizinischen Dienstes, des sanitären und epidemiologischen Dienstes, Organisatorische und wirtschaftliche Grundlagen für die Tätigkeit von Einrichtungen des Gesundheitswesens und medizinischem Personal im Rahmen der Haushaltsversicherungsmedizin;

Grundlagen der Sozialhygiene, Organisation und Ökonomie des Gesundheitswesens, Medizinethik und Deontologie;

Rechtliche Aspekte der ärztlichen Tätigkeit;

Grundlagen des Arbeitsrechts;

Interne Arbeitsvorschriften;

Vorschriften zum Arbeitsschutz und Brandschutz.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Der Geburtshelfer-Gynäkologe hat folgende Aufgaben:

2.1. Qualifizierte medizinische Versorgung im Fachgebiet "Geburtshilfe und Gynäkologie" mit modernen Methoden der Diagnose, Behandlung, Prävention und Rehabilitation.

2.2. Bestimmung von Patientenmanagementtaktiken in Übereinstimmung mit etablierten Standards.

2.3. Basierend auf der Sammlung von Anamnese, klinischer Beobachtung und den Ergebnissen von klinischen, Labor- und Instrumentenstudien, der Feststellung (oder Bestätigung) der Diagnose.

2.4. Eigenständige Durchführung bzw. Organisation der notwendigen diagnostischen, therapeutischen, rehabilitativen und präventiven Verfahren und Maßnahmen.

2.5. Durchführung der Prüfung der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit.

2.6. Führung ordnungsgemäßer Krankenakten.

2.7. Überwachung der Arbeit des untergeordneten mittleren und jüngeren medizinischen Personals.

2.8. [Andere Aufgabenbereiche].

3. Rechte

Der Geburtshelfer-Gynäkologe hat das Recht:

3.1. Für alle in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen sozialen Garantien.

3.2. Erhalten Sie Informationen und Unterlagen, die für die Erfüllung der funktionalen Aufgaben erforderlich sind, von allen Abteilungen direkt oder über den direkten Vorgesetzten.

3.3. Dokumente im Rahmen ihrer Zuständigkeit unterzeichnen und indossieren.

3.4. Im Rahmen seiner Zuständigkeit die Arbeit des mittleren und jüngeren medizinischen Personals zu kontrollieren, ihm Anweisungen zu erteilen und ihre strikte Ausführung zu fordern.

3.5. Machen Sie sich mit den Verordnungsentwürfen der Geschäftsführung in Bezug auf ihre Aktivitäten vertraut.

3.6. Vorschläge zur Verbesserung ihrer Arbeit und der Arbeit der Organisation zur Prüfung durch den Leiter einreichen.

3.7. Nehmen Sie an Besprechungen teil, bei denen Themen im Zusammenhang mit seiner Arbeit besprochen werden.

3.8. Fordern Sie das Management auf, normale Bedingungen für die Erfüllung offizieller Aufgaben zu schaffen.

3.9. Verbessern Sie Ihre berufliche Qualifikation.

3.10. [Weitere Rechte unter Arbeitsrecht Russische Föderation].

4. Verantwortung

Der Geburtshelfer-Gynäkologe ist verantwortlich für:

4.1. Bei Nichterfüllung, unsachgemäßer Erfüllung der in dieser Anweisung vorgesehenen Pflichten - innerhalb der durch das Arbeitsrecht der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

4.2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden - innerhalb der Grenzen, die durch die geltende Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind.

4.3. Um dem Arbeitgeber materiellen Schaden zuzufügen - innerhalb der Grenzen, die durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind.

Die Stellenbeschreibung wurde gemäß [Name, Nummer und Datum des Dokuments] erstellt.

Leiter der Personalabteilung

[Initialen, Nachname]

[Unterschrift]

[Tag Monat Jahr]

Einverstanden:

[Berufsbezeichnung]

[Initialen, Nachname]

[Unterschrift]

[Tag Monat Jahr]

Mit der Anleitung vertraut gemacht:

[Initialen, Nachname]

[Unterschrift]

[Tag Monat Jahr]

ARBEITSANLEITUNG DES OB/GYNÄKOLOGEN

I. Allgemeine Bestimmungen

Diese Stellenbeschreibung definiert die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Gynäkologen für Geburtshilfe. Zum Geburtshelfer-Gynäkologen wird eine Person mit einer höheren medizinischen Ausbildung ernannt, die eine postgraduale Ausbildung oder Spezialisierung im Fachgebiet "Geburtshilfe und Gynäkologie" abgeschlossen hat. Der Geburtshelfer-Gynäkologe sollte wissen:
- Grundlagen der ukrainischen Gesundheitsgesetzgebung;
- Rechtsdokumente, die die Tätigkeit von Gesundheitseinrichtungen regeln;
- die Grundlagen der Organisation der medizinischen und vorbeugenden Versorgung in Krankenhäusern und Ambulanzen, der notfall- und notfallmedizinischen Versorgung, des katastrophenmedizinischen Dienstes, des sanitären und epidemiologischen Dienstes, der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung und der Einrichtungen des Gesundheitswesens;
- Theoretische Grundlagen, Prinzipien und Methoden der klinischen Untersuchung;
- organisatorische und wirtschaftliche Grundlagen für die Tätigkeit von Einrichtungen des Gesundheitswesens und medizinischem Personal im Rahmen der budgetären Versicherungsmedizin;
- Grundlagen der Sozialhygiene, Organisation und Ökonomie des Gesundheitswesens, Medizinethik und Deontologie;
- rechtliche Aspekte der ärztlichen Tätigkeit;
- allgemeine Prinzipien und grundlegende Methoden der klinischen, instrumentellen und Labordiagnostik des Funktionszustands von Organen und Systemen des menschlichen Körpers;
- Ätiologie, Pathogenese, klinische Symptome, Verlaufsmerkmale, Prinzipien der komplexen Behandlung schwerer Krankheiten;
- Regeln für die Bereitstellung medizinischer Notfallversorgung;
- Grundlagen der Untersuchung der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit und der medizinisch-sozialen Untersuchung;
- die Grundlagen der Gesundheitserziehung;
- interne Arbeitsvorschriften;
- Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, Sicherheitsmaßnahmen, Arbeitshygiene und Brandschutz. In seinem Fachgebiet sollte ein Geburtshelfer-Gynäkologe wissen:
- moderne Methoden der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und Rehabilitation;
- Inhalte und Teilbereiche der Geburtshilfe und Gynäkologie als eigenständige klinische Disziplinen;
- Aufgaben, Organisation, Struktur, Personalausstattung und Ausstattung des geburtshilflichen und gynäkologischen Dienstes;
- aktuelle rechtliche und instruktive und methodische Dokumente im Fachgebiet;
- Regeln für die Erstellung der medizinischen Dokumentation;
- das Verfahren zur Durchführung einer Untersuchung der vorübergehenden Behinderung und einer medizinischen und sozialen Untersuchung;
- Grundsätze der Tätigkeitsplanung und Berichterstattung des geburtshilflichen und gynäkologischen Dienstes;
- Methoden und Verfahren zur Überwachung seiner Aktivitäten. Ein Geburtshelfer-Gynäkologe wird auf die Position ernannt und auf Anordnung des Chefarztes der Gesundheitseinrichtung gemäß den geltenden Gesetzen der Ukraine entlassen. Der Geburtshelfer-Gynäkologe ist direkt dem Abteilungsleiter (Geburtsklinik) und bei seiner Abwesenheit dem Leiter der Gesundheitseinrichtung oder seinem Stellvertreter unterstellt. ________________________________________________________________. ________________________________________________________________.

II. Amtliche Verpflichtungen

Bietet qualifizierte medizinische Versorgung in seinem Fachgebiet unter Verwendung moderner Methoden der Prävention, Diagnose, Behandlung und Rehabilitation, die für den Einsatz in der medizinischen Praxis zugelassen sind. Legt die Taktik der Behandlung des Patienten in Übereinstimmung mit festgelegten Regeln und Standards fest. Entwickelt einen Plan für die Untersuchung des Patienten, legt das Volumen und die rationalen Untersuchungsmethoden des Patienten fest, um in kürzester Zeit vollständige und zuverlässige diagnostische Informationen zu erhalten. Basierend auf klinischen Beobachtungen und Untersuchungen, Anamnese, Daten aus klinischen, Labor- und Instrumentenstudien, stellt (oder bestätigt) die Diagnose. Verschreibt und kontrolliert die notwendige Behandlung in Übereinstimmung mit festgelegten Regeln und Standards. Organisiert oder führt selbstständig die notwendigen diagnostischen, therapeutischen, rehabilitativen und präventiven Verfahren und Aktivitäten durch. Der Patient wird täglich im Krankenhaus untersucht. Ändert den Behandlungsplan je nach Zustand des Patienten und bestimmt die Notwendigkeit zusätzlicher Untersuchungsmethoden. Bietet beratende Unterstützung für Ärzte anderer Abteilungen von Gesundheitseinrichtungen in ihrem Fachgebiet. Beteiligt sich an der Durchführung von Präventivmaßnahmen zur Vorbeugung und Reduzierung gynäkologischer Morbidität, Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen sowie der Zeit nach der Geburt. Identifiziert schwangere Frauen (bis zu 12 Schwangerschaftswochen), führt ihre Apothekenbeobachtung durch. Führt Kurse zur körperlichen und psychoprophylaktischen Vorbereitung schwangerer Frauen auf die Geburt durch. Bietet Ernährungsberatung. Identifiziert schwangere Frauen, die einen Krankenhausaufenthalt in den Abteilungen für Pathologie von Schwangerenkliniken und anderen Gesundheitseinrichtungen benötigen, entsprechend dem Krankheitsprofil. Führt die Auswahl von schwangeren Frauen und gynäkologischen Patienten durch, die einer Rehabilitation in Sanatorien unterliegen. Gibt Empfehlungen zur Beschäftigung von Schwangeren unter Ausschluss der Auswirkungen von Arbeitsgefahren sowie zur Beschäftigung von gynäkologischen Patientinnen. Organisiert und führt gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen von Frauen mit modernen Untersuchungsmethoden zum Zwecke der Früherkennung und Behandlung gynäkologischer Erkrankungen durch. Teilnahme an berufsvorbereitenden und regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen. Führt die rechtzeitige Registrierung und dynamische Überwachung von gynäkologischen Patienten durch, führt einen Komplex von medizinischen und Freizeitaktivitäten durch, indem er eine Sanatoriumsbehandlung sowie andere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und -methoden durchführt, und analysiert die Wirksamkeit der klinischen Untersuchung. Identifiziert gynäkologische Patientinnen, die eine stationäre Behandlung benötigen. Organisiert die Arbeit zur Familienplanung, individuelle Auswahl moderner Verhütungsmittel. Führt eine eingehende Analyse der Morbidität mit vorübergehender Behinderung aufgrund von Erkrankungen der weiblichen Geschlechtsorgane, Schwangerschaftskomplikationen und der Zeit nach der Geburt, Abtreibung, Entwicklung medizinischer und Freizeitmaßnahmen zu ihrer Prävention durch. Überwacht die Arbeit des ihm unterstellten medizinischen Sekundär- und Nachwuchspersonals (falls vorhanden) und erleichtert die Erfüllung seiner Aufgaben. Kontrolliert die Korrektheit der Durchführung diagnostischer und therapeutischer Verfahren, die Bedienung von Instrumenten, Apparaten und Geräten, die rationelle Verwendung von Reagenzien und Medikamenten, die Einhaltung von Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften durch mittleres und jüngeres medizinisches Personal. Teilnahme an Schulungen zur Verbesserung der Fähigkeiten des medizinischen Personals. Plant seine Arbeit und analysiert die Leistung seiner Aktivitäten. Stellt die rechtzeitige und qualitativ hochwertige Ausführung medizinischer und anderer Dokumentationen gemäß den festgelegten Regeln sicher. Führt sanitärpädagogische Arbeit durch. Entspricht den Regeln und Grundsätzen der medizinischen Ethik und Deontologie. Nimmt an der Untersuchung der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit teil und bereitet die erforderlichen Unterlagen für die medizinische und soziale Untersuchung vor. Führt Aufträge, Anordnungen und Weisungen der Leitung der Institution qualifiziert und fristgerecht aus, sowie behördliche Rechtsakte zu ihrer beruflichen Tätigkeit. Entspricht den Regeln der internen Vorschriften, des Brandschutzes und der Sicherheit sowie des sanitären und epidemiologischen Regimes. Ergreift unverzüglich Maßnahmen, einschließlich der rechtzeitigen Information der Geschäftsleitung, um Verstöße gegen Sicherheits-, Brand- und Hygienevorschriften zu beseitigen, die eine Bedrohung für die Aktivitäten der Gesundheitseinrichtung, ihrer Mitarbeiter, Patienten und Besucher darstellen. Verbessert systematisch seine Fähigkeiten. ________________________________________________________________. ________________________________________________________________.

III. Rechte

Der Geburtshelfer-Gynäkologe hat das Recht:

Auf der Grundlage klinischer Beobachtungen und Untersuchungen, Anamnese, Daten aus klinischen, Labor- und Instrumentenstudien unabhängig eine Diagnose im Fachgebiet erstellen; die Taktik des Patientenmanagements in Übereinstimmung mit festgelegten Regeln und Standards bestimmen; die Methoden der Instrumenten-, Funktions- und Labordiagnostik vorschreiben, die für eine umfassende Untersuchung des Patienten erforderlich sind; diagnostische, therapeutische, rehabilitative und präventive Verfahren mit anerkannten Diagnose- und Behandlungsmethoden durchführen; bei Bedarf Ärzte anderer Fachrichtungen zur Beratung, Untersuchung und Behandlung von Patienten hinzuzuziehen; der Leitung der Einrichtung Vorschläge zur Verbesserung des Diagnose- und Behandlungsprozesses, zur Verbesserung der Arbeit der administrativen, wirtschaftlichen und paraklinischen Dienste, zu Fragen der Organisation und zu den Bedingungen ihrer Arbeit unterbreiten; die Arbeit unterstellter Bediensteter (sofern vorhanden) kontrollieren, ihnen im Rahmen ihrer Dienstpflichten Anordnungen erteilen und deren genaue Ausführung fordern, der Anstaltsleitung Vorschläge zu ihrer Förderung oder Verhängung von Strafen unterbreiten; Informationsmaterialien und Rechtsdokumente anfordern, erhalten und verwenden, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind; an wissenschaftlichen und praktischen Konferenzen und Tagungen teilnehmen, bei denen Fragen im Zusammenhang mit seiner Arbeit erörtert werden; Bestehen der Zertifizierung gemäß dem festgelegten Verfahren mit dem Recht, die entsprechende Qualifikationskategorie zu erhalten; mindestens alle 5 Jahre ihre Qualifikation durch Auffrischungskurse verbessern. ________________________________________________________________. ________________________________________________________________.

IV. Verantwortung

Der Geburtshelfer-Gynäkologe ist verantwortlich für:

Termingerechte und qualitativ hochwertige Umsetzung der ihm übertragenen Aufgaben; Organisation ihrer Arbeit, rechtzeitige und qualifizierte Ausführung von Aufträgen, Anweisungen und Anweisungen der Geschäftsführung, aufsichtsrechtliche Rechtsakte zu ihrer Tätigkeit; Einhaltung interner Vorschriften, Brandschutz und Sicherheit; rechtzeitige und qualitativ hochwertige Ausführung medizinischer und anderer offizieller Dokumentationen, die in den aktuellen behördlichen Dokumenten vorgesehen sind; Bereitstellung von statistischen und anderen Informationen über seine Aktivitäten gemäß dem festgelegten Verfahren; Gewährleistung der Einhaltung der Führungsdisziplin und der Erfüllung ihrer Pflichten durch untergeordnete Mitarbeiter (falls vorhanden); unverzügliches Handeln, einschließlich der rechtzeitigen Information der Leitung, um Verstöße gegen Sicherheits-, Brand- und Hygienevorschriften zu beseitigen, die eine Bedrohung für die Aktivitäten der Gesundheitseinrichtung, ihrer Mitarbeiter, Patienten und Besucher darstellen. ________________________________________________________________. ________________________________________________________________.

GENEHMIGEN:

[Berufsbezeichnung]

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[Name der Firma]

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_______________________/[VOLLSTÄNDIGER NAME.]/

"______" _______________ 20___

ARBEITSBESCHREIBUNG

Geburtshelfer-Gynäkologe

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert und regelt die Befugnisse, funktionalen und beruflichen Pflichten, Rechte und Pflichten eines Geburtshelfers-Gynäkologen [Name der Organisation im Genitiv] (im Folgenden als medizinische Organisation bezeichnet).

1.2. Ein Geburtshelfer-Gynäkologe wird gemäß dem durch die geltende Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Leiters der medizinischen Organisation ernannt und entlassen.

1.3. Ein Geburtshelfer-Gynäkologe gehört zur Kategorie der Fachärzte und ist [Name der Positionen von Untergebenen im Dativ] untergeordnet.

1.4. Der Geburtshelfer/Gynäkologe untersteht direkt [Bezeichnung der Position des unmittelbaren Vorgesetzten im Dativ] der Medizinischen Organisation.

1.5. Zum Geburtshelfer wird eine Person ernannt, die über eine höhere Berufsausbildung in den Fachrichtungen „Allgemeinmedizin“, „Pädiatrie“, eine postgraduale Berufsausbildung (Praktikum oder Facharztausbildung) und ein Zertifikat eines Facharztes für die Fachrichtung „Geburtshilfe und Gynäkologie“ verfügt -Gynäkologe, ohne Vorlage von Anforderungen an die Berufserfahrung .

1.6. Der Geburtshelfer-Gynäkologe ist verantwortlich für:

  • effektive Ausführung der ihm anvertrauten Arbeit;
  • Einhaltung der Anforderungen an Leistung, Arbeit und technologische Disziplin;
  • die Sicherheit der Dokumente (Informationen), die sich in seinem Gewahrsam befinden (ihm bekannt werden), die das Geschäftsgeheimnis der Ärzteorganisation enthalten (darstellen).

1.7. Der Geburtshelfer-Gynäkologe sollte wissen:

  • die Verfassung der Russischen Föderation;
  • Gesetze und andere regulatorische Rechtsakte der Russischen Föderation im Bereich des Gesundheitswesens, des Verbraucherschutzes und des sanitären und epidemiologischen Wohlergehens der Bevölkerung;
  • normative Rechtsdokumente, die die Aktivitäten von Gesundheitseinrichtungen regeln;
  • moderne Methoden der Prävention, Diagnose, Behandlung und Rehabilitation von Patienten im Bereich Geburtshilfe und Gynäkologie;
  • theoretische Aspekte aller Nosologien sowohl im Bereich der Geburtshilfe als auch der Gynäkologie und anderer eigenständiger klinischer Disziplinen, deren Ätiologie, Pathogenese, klinische Symptome, Verlaufsmerkmale;
  • allgemeine Prinzipien und grundlegende Methoden der klinischen, instrumentellen und Labordiagnostik des Funktionszustands von Organen und Systemen des menschlichen Körpers;
  • Prinzipien der komplexen Behandlung schwerer Krankheiten;
  • Regeln für die Bereitstellung von medizinischer Notfallversorgung;
  • die Grundlagen der Untersuchung der vorübergehenden Invalidität und der medizinischen und sozialen Untersuchung und das Verfahren zu ihrer Durchführung;
  • Grundlagen der Gesundheitserziehung;
  • Organisation des geburtshilflichen und gynäkologischen Dienstes, Struktur, Personalausstattung und Ausstattung von geburtshilflichen und gynäkologischen Gesundheitseinrichtungen;
  • Regeln für die Ausstellung medizinischer Dokumentation;
  • Grundsätze der Tätigkeitsplanung und Berichterstattung des geburtshilflichen und gynäkologischen Dienstes;
  • Methoden und Verfahren zur Überwachung seiner Aktivitäten, theoretische Grundlagen, Prinzipien und Methoden der klinischen Untersuchung;
  • Drogenversorgung der Bevölkerung;
  • die Grundlagen der Organisation der medizinischen und vorbeugenden Versorgung in Krankenhäusern und Ambulanzen, der Notfall- und Notfallversorgung, der katastrophenmedizinischen Dienste, der sanitären und epidemiologischen Dienste, der organisatorischen und wirtschaftlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Gesundheitseinrichtungen und des medizinischen Personals unter den Bedingungen der Haushaltsversicherungsmedizin ;
  • Grundlagen der Sozialhygiene, Organisation und Ökonomie des Gesundheitswesens, Medizinethik und Deontologie;
  • rechtliche Aspekte der ärztlichen Tätigkeit;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften.

1.8. Der Geburtshelfer-Gynäkologe orientiert sich bei seiner Arbeit an:

  • lokale Akte und Organisations- und Verwaltungsdokumente der Ärzteorganisation;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Regeln des Arbeitsschutzes und der Sicherheit, Gewährleistung der Arbeitshygiene und des Brandschutzes;
  • Weisungen, Anordnungen, Entscheide und Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten;
  • diese Stellenbeschreibung.

1.9. Während der Zeit der vorübergehenden Abwesenheit eines Geburtshelfers und Gynäkologen werden seine Aufgaben auf [Stellvertreterposition] übertragen.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Der Geburtshelfer-Gynäkologe ist verpflichtet, die folgenden Arbeitsfunktionen auszuführen:

2.1. Bietet qualifizierte medizinische Versorgung im Fachgebiet "Geburtshilfe und Gynäkologie" mit modernen Methoden der Diagnose, Behandlung, Prävention und Rehabilitation.

2.2. Legt die Taktik der Behandlung des Patienten in Übereinstimmung mit etablierten Standards fest.

2.3. Basierend auf der Sammlung von Anamnese, klinischer Beobachtung und den Ergebnissen von klinischen, Labor- und Instrumentenstudien wird die Diagnose gestellt (oder bestätigt).

2.4. Führt selbstständig die notwendigen diagnostischen, therapeutischen, rehabilitativen und präventiven Verfahren und Aktivitäten durch oder organisiert sie.

2.5. Führt eine Untersuchung der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit durch.

2.6. Führt ordnungsgemäße Krankenakten.

2.7. Überwacht die Arbeit des ihm unterstellten medizinischen Sekundär- und Nachwuchspersonals.

Bei dienstlicher Notwendigkeit kann ein Geburtshelfer-Gynäkologe in der Erfüllung seiner dienstlichen Pflichten Überstunden in der durch die Bestimmungen des Bundesarbeitsgesetzes vorgeschriebenen Weise hinzuziehen.

3. Rechte

Der Geburtshelfer-Gynäkologe hat das Recht:

3.1. Erteilung von Weisungen an unterstellte Mitarbeiter und Dienste, Aufgaben zu einer Reihe von Themen, die zu seinen funktionalen Aufgaben gehören.

3.2. Zur Kontrolle der Erfüllung von Produktionsaufgaben, der termingerechten Ausführung einzelner Aufträge und Aufgaben durch nachgeordnete Dienste.

3.3. Fordern und erhalten Sie die erforderlichen Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Geburtshelfers und Gynäkologen, seiner untergeordneten Dienste und Abteilungen.

3.4. Interagieren Sie mit anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen in Bezug auf Produktion und andere Fragen im Zusammenhang mit der Kompetenz eines Geburtshelfers und Gynäkologen.

3.5. Dokumente im Rahmen ihrer Zuständigkeit unterzeichnen und indossieren.

3.6. Vorlage zur Prüfung durch den Leiter der medizinischen Organisation zur Ernennung, Versetzung und Entlassung von Mitarbeitern untergeordneter Einheiten; Vorschläge zu ihrer Beförderung oder zur Verhängung von Sanktionen gegen sie.

3.7. Genießen Sie andere Rechte, die durch das Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation und andere Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation festgelegt sind.

4. Verantwortungs- und Leistungsbewertung

4.1. Ein Geburtshelfer-Gynäkologe trägt die administrative, disziplinarische und materielle (und in einigen Fällen, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind, auch strafrechtliche) Verantwortung für:

4.1.1. Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung behördlicher Anordnungen des unmittelbaren Vorgesetzten.

4.1.2. Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Arbeitsfunktionen und zugewiesenen Aufgaben.

4.1.3. Rechtswidrige Nutzung der erteilten amtlichen Befugnisse sowie deren Nutzung für persönliche Zwecke.

4.1.4. Ungenaue Angaben zum Stand der ihm anvertrauten Arbeit.

4.1.5. Unterlassung von Maßnahmen zur Unterdrückung der festgestellten Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Feuer- und andere Vorschriften, die eine Bedrohung für die Aktivitäten des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.1.6. Nichtdurchsetzung der Arbeitsdisziplin.

4.2. Die Bewertung der Arbeit eines Geburtshelfers und Gynäkologen wird durchgeführt:

4.2.1. Der unmittelbare Vorgesetzte - regelmäßig im Rahmen der täglichen Erfüllung seiner Arbeitsaufgaben durch den Mitarbeiter.

4.2.2. Bescheinigungskommission des Unternehmens - periodisch, jedoch mindestens alle zwei Jahre auf der Grundlage der dokumentierten Ergebnisse der Arbeit für den Bewertungszeitraum.

4.3. Das Hauptkriterium für die Bewertung der Arbeit eines Geburtshelfers und Gynäkologen ist die Qualität, Vollständigkeit und Aktualität seiner Erfüllung der in dieser Anweisung vorgesehenen Aufgaben.

5. Arbeitsbedingungen

5.1. Der Arbeitsplan eines Geburtshelfers und Gynäkologen richtet sich nach den von der Medizinischen Organisation festgelegten internen Arbeitsvorschriften.

6. Unterschriftsrecht

6.1. Zur Sicherstellung seiner Tätigkeit erhält ein Geburtshelfer-Gynäkologe durch diese Stellenbeschreibung das Recht, organisatorische und administrative Dokumente zu Angelegenheiten zu unterzeichnen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.

Mit der Anweisung vertraut gemacht ___________ / ____________ / "____" _______ 20__

1. Zum Tagesklinikarzt einer Poliklinik wird ein Facharzt mit höherer medizinischer Ausbildung in den Fachrichtungen „Allgemeinmedizin“ oder „Kinderheilkunde“ berufen.

2. Die Einstellung und Entlassung eines Tagesklinikarztes erfolgt durch den Chefarzt der Poliklinik auf Vorschlag des Leiters der medizinischen Rehabilitationsabteilung in der vorgeschriebenen Weise.

3. Bei seiner Arbeit orientiert sich der Tagesklinikarzt an den Rechtsvorschriften der Republik Belarus, der Verordnung über die Poliklinik, der Verordnung über die Abteilung für medizinische Rehabilitation, der Verordnung über das Tageskrankenhaus, den Anordnungen und Anordnungen der Chefarzt, Anordnungen des Leiters der medizinischen Rehabilitation (Stellvertretender Chefarzt für medizinische Rehabilitation und Gutachten zur Arbeitsfähigkeit), Stellenbeschreibung.

4. Die unmittelbare Aufsicht über die Tätigkeit eines Tagesklinikarztes erfolgt durch den Leiter der Abteilung für medizinische Rehabilitation, bei seiner Abwesenheit durch den stellvertretenden Chefarzt für Untersuchung und Rehabilitation oder für den ärztlichen Teil.

5. Die Tätigkeit eines Tagesklinikarztes erfolgt nach der genehmigten innerbetrieblichen Arbeitsordnung und dem Arbeitsplan.

6. Die Fortbildung eines Tagesklinikarztes, die Zuweisung einer Qualifikationskategorie, die Zertifizierung der Einhaltung der Position erfolgt in der vom Gesundheitsministerium der Republik Belarus festgelegten Weise.

7. Der Tagesklinikarzt ist verpflichtet:

7.1. Gewährleistung eines angemessenen Untersuchungs-, Behandlungs- und Rehabilitationsniveaus von Patienten gemäß den modernen Errungenschaften der medizinischen Wissenschaft;

7.2. Patienten, die sich in dieser Klinik beworben haben, Erste Hilfe und Notfallversorgung leisten;

7.3. Nutzung von Hilfsbehandlungs- und Diagnoseabteilungen (Räumen) der Poliklinik bei der Untersuchung, Behandlung und medizinischen Rehabilitation von Patienten;

7.4. Konsultationen für Patienten der Tagesklinik der Poliklinik organisieren und in Abwesenheit des erforderlichen Spezialisten in Absprache mit dem Leiter der medizinischen Rehabilitationsabteilung an die entsprechenden medizinischen und präventiven Organisationen senden;

7.5. Patienten täglich untersuchen, die wichtigsten Veränderungen ihres Zustands feststellen, die erforderlichen Maßnahmen zur Diagnose und Behandlung der Patienten festlegen, die Durchführung der erforderlichen diagnostischen, therapeutischen und Rehabilitationsmaßnahmen organisieren;

7.6. jeden zweiten Tag und bei Bedarf öfter die Dynamik des Zustands des Patienten, die Wirksamkeit der Behandlung und die Umsetzung des Rehabilitationsprogramms in der genehmigten medizinischen Dokumentation bewerten;

7.7. die Dauer der Behandlung eines Patienten in einer Tagesklinik entsprechend dem Krankheitsbild und seinem Zustand festzulegen;

7.8. nach Absprache mit dem Leiter der Abteilung Patienten entlassen oder gegebenenfalls in andere Abteilungen oder medizinische und präventive Organisationen verlegen;

7.9. eine Untersuchung der vorübergehenden Invalidität von Patienten durchführen, die sich in einer Tagesklinik behandeln, und ihnen Dokumente gemäß der aktuellen Anweisung zum Verfahren zur Ausstellung von Invaliditätsbescheinigungen und Bescheinigungen über vorübergehende Invalidität ausstellen;

7.10. die Richtigkeit und Rechtzeitigkeit der Erfüllung von Terminen und Weisungen zur Behandlung und Rehabilitation von Patienten durch medizinisches Fachpersonal der Tagesklinik zu kontrollieren;

7.11. in die Praxis ihrer Arbeit moderne Technologien für Prävention, Diagnose, Behandlung und Rehabilitation einzuführen, die auf den Errungenschaften der Wissenschaft und den besten Praktiken in den Aktivitäten medizinischer und präventiver Organisationen basieren;

7.12. Pflege von Krankenakten und Berichtsunterlagen des festgelegten Formulars;

7.13. das Niveau ihrer theoretischen und praktischen Berufsausbildung ständig zu verbessern und an Schulungen teilzunehmen, um die Fähigkeiten des mittleren und jungen medizinischen Personals einer Tagesklinik zu verbessern;

7.14. systematische Gesundheits- und Aufklärungsarbeit bei Patienten zu gesunder Lebensweise und Krankheitsprävention durchführen;

7.15. Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für Betriebsmittel durch medizinisches Personal der Tagesklinik;

7.16. die Regeln der internen Arbeitsordnung, die Regeln der medizinischen Ethik und der medizinischen Deontologie einhalten;

7.17. sicherzustellen, dass das medizinische Personal der Tagesklinik die geltenden Vorschriften des Hygiene- und Antiepidemieregimes und die Sicherheitsvorkehrungen bei der Arbeit einhält.

8. Der Tagesklinikarzt hat das Recht:

8.1. von der Verwaltung der Poliklinik verlangen, die notwendigen Bedingungen am Arbeitsplatz zu schaffen, um eine qualitativ hochwertige Erfüllung seiner Aufgaben zu gewährleisten;

8.2. stellen Sie eine Diagnose auf der Grundlage klinischer Beobachtungen, Daten aus klinischen, Labor- und Instrumentenstudien auf;

8.3. Behandlung und Rehabilitation von Patienten in dem von den Gesundheitsbehörden festgelegten Umfang durchzuführen;

8.4. je nach Zustand des Patienten therapeutische und vorbeugende Maßnahmen verschreiben und stornieren;

8.5. Entlassung und Verlegung in eine andere Abteilung oder Behandlungs- und Vorsorgeeinrichtung im Einvernehmen mit dem Abteilungsleiter;

8.6. bei Bedarf Ärzte anderer Fachrichtungen zur Konsultation von Patienten hinzuziehen sowie Patienten zur Konsultation an andere Abteilungen oder medizinische und präventive Organisationen in Absprache mit dem Abteilungsleiter überweisen;

8.7. Erteilung von Anweisungen und Weisungen an medizinisches Fachpersonal in der Mittel- und Juniorstufe gemäß dem Grad seiner Kompetenz und Qualifikation, Überwachung ihrer Ausführung;

8.8. Informationen erhalten, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind;

8.9. der Anstaltsleitung Vorschläge zur Organisation und zu den Bedingungen ihrer Arbeit und der Arbeit des mittleren und jüngeren medizinischen Personals der Tagesklinik machen;

8.10. Präsentieren Sie medizinische Mittel- und Nachwuchskräfte für Anreize und machen Sie Vorschläge für die Verhängung von Strafen bei Verstößen von Mitarbeitern gegen die Arbeitsdisziplin und unbefriedigende Erfüllung ihrer Aufgaben;

8.11. ihre berufliche Qualifikation systematisch verbessern;

8.12. an Tagungen, Seminaren, wissenschaftlichen und praktischen Konferenzen und Kongressen teilnehmen.

9. Der Tagesklinikarzt ist zuständig für:

9.1. das von ihm verschuldete Auftreten von Komplikationen im Gesundheitszustand des Patienten bei diagnostischen und therapeutischen Massnahmen;

9.2. Verstoß gegen die Grundsätze der ärztlichen Ethik und Berufsethik, Nichtbeachtung des Arztgeheimnisses;

9.3. falsche und nicht rechtzeitige Führung von Krankenakten, nicht rechtzeitige und unzuverlässige Berichterstattung;

9.4. Nichterfüllung anderer in dieser Verordnung und den internen Arbeitsvorschriften der Organisation vorgesehener offizieller Pflichten;

9.5. Untätigkeit und Unterlassung von Entscheidungen, die in den Rahmen seiner Pflichten und Zuständigkeit fallen, was schwerwiegende Folgen für das Leben und die Gesundheit des Patienten nach sich zog.

Berufsbild eines Tagesklinikarztes

STELLENBESCHREIBUNG EINES TAGESKRANKENHAUSARZTES

I. Allgemeine Bestimmungen

Die Hauptaufgaben des Tagesklinikarztes sind:
- Bereitstellung qualifizierter stationärer medizinischer und diagnostischer Versorgung für die in einem Tageskrankenhaus stationäre Bevölkerung.
— Verbesserung der Patienten der Apothekengruppe, oft und langzeitkranker Personen. Die Ernennung und Abberufung eines Tagesklinikarztes erfolgt durch den Chefarzt einer Poliklinik oder eines Krankenhauses nach geltendem Recht. Der Arzt der Tagesklinik ist in seiner Tätigkeit direkt dem Leiter der Tagesklinik und in seiner Abwesenheit dem stellvertretenden Chefarzt der Poliklinik oder des Krankenhauses der medizinischen Abteilung unterstellt. Der Tagesklinikarzt berichtet an das mittlere und untere medizinische Personal der Abteilung. Der Tagesklinikarzt orientiert sich bei seiner Arbeit an behördlichen Unterlagen. ________________________________________________________________. ________________________________________________________________.

II. Amtliche Verpflichtungen

Durchführung der Aufnahme von Patienten, die von Ärzten der Poliklinik und des Krankenhauses überwiesen wurden, Sicherstellung der Diagnose und Behandlung von Krankenhauspatienten unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten einer Tagesklinik. Führen Sie tägliche medizinische Untersuchungen durch, um den Gesundheitszustand der Patienten und die richtige Behandlung zu beurteilen. In ihrer Arbeit moderne Methoden der Prävention, Diagnose von Krankheiten und Behandlung von Patienten zu verwenden. Beachten Sie die Grundsätze der Medizinethik und Idiontologie. Eine Untersuchung auf vorübergehende Invalidität von Patienten gemäß der geltenden Verordnung dazu durchzuführen und Patienten rechtzeitig an das VC zu überweisen. Bereiten Sie Krankenakten von Tagesklinikpatienten vor und überwachen Sie die Pflege der Krankenakten durch eine Krankenschwester. Beaufsichtigen und beaufsichtigen Sie die Arbeit des mittleren und jüngeren medizinischen Personals. Ihre Qualifikation und den Wissensstand des medizinischen Mittel- und Nachwuchspersonals der Tagesklinik systematisch zu verbessern. ________________________________________________________________. ________________________________________________________________.

Der Tagesklinikarzt hat das Recht:

Verschreiben und stornieren Sie alle therapeutischen und vorbeugenden Maßnahmen, basierend auf dem Zustand des Patienten. Erhalten Sie Informationen, die für die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erforderlich sind. Nehmen Sie an Sitzungen zur Organisation der medizinischen Versorgung der Bevölkerung im Profil ihres Fachgebiets teil. Machen Sie der Verwaltung einer Poliklinik oder eines Krankenhauses Vorschläge zur Verbesserung der Organisation und der Bedingungen ihrer Arbeit sowie der Arbeit des mittleren und jüngeren medizinischen Personals. ________________________________________________________________. ________________________________________________________________.

IV. Verantwortung

Der Tagesklinikarzt ist sowohl für mangelhafte Arbeit und Fehlhandlungen als auch für Untätigkeit und Unterlassung von Entscheidungen, die in seinen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich fallen, nach geltendem Recht verantwortlich. ________________________________________________________________. ________________________________________________________________.