Offshore-Ungarisch. Registrierung einer ungarischen Gesellschaft

Korlátolt Felelosségû Társaság (KFT) ist eine geschlossene Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die gebräuchlichste und ideale Form der Registrierung bei einer kleinen Anzahl von Gründern ist die ungarische KFT, die der deutschen oder österreichischen "GmbH" ähnelt. Das Unternehmen hat keine ausgegebenen Aktien. Mitgliedseigentum stellt das Eigentum an der Gesellschaft als Eigentum dar.

Seit 2014 beträgt der Mindestbetrag des erklärten genehmigten Kapitals für KFT 3.000.000 Forint. Gleichzeitig haben KFT-Teilnehmer ab dem 15. März 2014 das Recht, das genehmigte Kapital zum Zeitpunkt der Registrierung nicht einzuzahlen.

Es ist jedoch wichtig, dass, wenn das Kapital nicht vollständig eingezahlt ist (weniger als 50 %) oder die Satzung der Gesellschaft eine Frist für die Einzahlung des genehmigten Kapitals von mehr als 12 Monaten vorsieht, die Gesellschaft von Gesetzes wegen keinen Anspruch auf Zahlung hat Dividenden bis zur vollständigen Einzahlung des Kapitals. Ein Verstoß gegen diese Anforderungen betrifft nur die Möglichkeit der Zahlung von Dividenden, es muss jedoch verstanden werden, dass die Angabe eines großen Zeitraums für die Zahlung, beispielsweise 5 Jahre, etwas seltsam aussieht, obwohl dies gesetzlich nicht ausdrücklich verboten ist.

Die Möglichkeit der Barzahlung eines Teils der MC-Zahlung persönlich durch den Direktor zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung ist zulässig, jedoch nicht von allen Banken, was in der Phase der Firmenregistrierung besprochen wird.

Eine wichtige Garantie für die Gläubiger besteht darin, dass die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Höhe des nicht eingezahlten Anteils am Gründungskapital der Gesellschaft haften.

Registrierungsverfahren für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (KFT)

Das Verfahren zur Registrierung juristischer Personen entspricht im Allgemeinen den EU-Standards. Unter den wichtigen Merkmalen ist die Regel zu erwähnen, nach der die Vertretung der Interessen ausländischer Gründer und die Erstellung von Dokumenten für die von ihnen gegründeten Unternehmen in allen Phasen nur von einem ungarischen Anwalt durchgeführt werden sollten. Gleichzeitig ist er persönlich für die Richtigkeit der an die Meldebehörden übermittelten Angaben verantwortlich.

Das Verfahren zur Registrierung eines Unternehmens in Ungarn besteht aus mehreren Phasen:

  • Vorbereitung der Unternehmensdokumentation.
  • Einreichung von Dokumenten beim ungarischen Registergericht und Firmenregistrierung.
  • Ausstellung einer befristeten Zulassungserlaubnis.
  • Organisation der Buchhaltung.
  • Eintragung bei der Eintragung in das Unternehmensregister.

Die Gesellschaft kann jedoch ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung der Satzung tätig werden.

Anmeldung beim Finanzamt

Das Registrierungsverfahren bei der Steuerbehörde erfolgt nicht automatisch. Die Eintragung darf nur verweigert werden, wenn ein Geschäftsführer oder vertretungsberechtigter Aktionär oder ein Aktionär mit mehr als 50 % der Stimmen oder ein Aktionär mit einer qualifizierten Beteiligung:

  • eine Steuerschuld von mehr als 15 Millionen Forint hat, die ununterbrochen 180 Tage andauert,
  • Mitglied oder Anteilseigner eines Unternehmens war, das innerhalb von 5 Jahren seine Geschäftstätigkeit aufgab und solche Schulden hatte.

Wurde der Gesellschaft die Eintragung beim Finanzamt verweigert, wird auch die Eintragung der Gesellschaft in das Register verweigert. Die Entscheidung über die Anmeldung erfolgt innerhalb von 8 Tagen.

Urkundensatz einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (KFT)

Nach Abschluss der Registrierung werden 3-4 Tage für die Übersetzung von Dokumenten und deren Beglaubigung benötigt (Ungarn ist Vertragspartei des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation von 1961).

Bei der Registrierung des Unternehmens werden den Eigentümern die folgenden Unterlagen zur Verfügung gestellt, die bei Bedarf ordnungsgemäß ins Englische übersetzt werden:

  • Registrierungs-Zertifikat;
  • Satzung der Aktiengesellschaft und Satzung der Gesellschaft;
  • Liste der Direktoren;
  • Adresse des eingetragenen Sitzes der Gesellschaft;
  • Ein notariell beglaubigtes Muster der Unterschrift des Direktors.

Legalisation der oben genannten Dokumente ist auf Anfrage erhältlich.

Vorteile der Ernennung eines lokalen Direktors

Bitte beachten Sie, dass es in Ungarn keine Anforderungen an die obligatorische Anwesenheit eines lokalen Direktors gibt, aber es muss berücksichtigt werden, dass die Registrierung einer Gesellschaft die Unterzeichnung durch den Direktor und die Beglaubigung (beglaubigte oder konsularische Beglaubigung) einer Reihe von Dokumenten erfordert , was einige Schwierigkeiten bereiten kann. Das Unternehmen muss außerdem ein lokales Bankkonto eröffnen, was die persönliche Anwesenheit des Direktors des Unternehmens erfordert.

Um das Verfahren zur Registrierung eines Unternehmens und zur Eröffnung eines Kontos bei einer lokalen Bank zu vereinfachen, können wir ein Unternehmen bei einem lokalen Direktor registrieren und dann auf Wunsch des Kunden zu einem anderen Direktor wechseln.

In diesem Fall werden die Dienstleistungen eines lokalen Direktors in der Phase der Firmenregistrierung, das Verfahren zum Wechsel des Direktors und die Änderung der Gründungsdokumente zusätzlich vergütet.

Jährliche Berichterstattung und Prüfung

Nach ungarischem Recht müssen Unternehmen ihre Jahresabschlüsse jedes Jahr bis zum 31. Mai einreichen. Der Berichtszeitraum endet am 31. Dezember des Geschäftsjahres.

Versäumt ein Unternehmen die Meldung mehr als dreimal innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen, treten negative Rechtsfolgen ein.

Ansässige Unternehmen sind verpflichtet, Körperschaftsteuervorauszahlungen zu leisten, wenn ihre Einkünfte 100 Mio. HUF im vorangegangenen Geschäftsjahr übersteigen. Steuerzahler müssen bis zum 20. Dezember des letzten Monats ihres Steuerjahres 90 % der gesamten Steuerlast zahlen. Für in anderen Staaten gezahlte Steuern kann der Steuerpflichtige eine Anrechnung verlangen.

Eine Prüfung wird bei KFT nicht durchgeführt, wenn in den zwei Jahren vor dem laufenden Geschäftsjahr die durchschnittlichen Einnahmen aus der Tätigkeit des Unternehmens 100 Millionen Forint und gleichzeitig im selben Zeitraum die durchschnittliche Mitarbeiterzahl nicht überschritten haben 50 Personen nicht überschritten. Bei einer neu gegründeten KFT sind die für das erste Geschäftsjahr geplanten Einnahmen zu berücksichtigen.

Die Gründung eines Unternehmens in Ungarn, einem der EU-Länder, ist für Ausländer und insbesondere für Russen sehr vorteilhaft.

Karte der Länder der Welt

Ungarn als Ausgangspunkt für Geschäfte hat für einen russischen Geschäftsmann eine Reihe von Vorteilen. Investoren aus anderen Ländern bringen viel Einkommen nach Ungarn, daher wird einem unerfahrenen Geschäftsmann auf staatlicher Ebene echte Unterstützung geboten. Um ein Geschäft zu eröffnen,

  • Vereinfachtes System der Buchhaltung und Steuerberichterstattung.
  • Niedrige Steuern.
  • Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland und vielen anderen Ländern.
  • Anmeldung ohne persönliche Anwesenheit.
  • Möglichkeit, ein fertiges Unternehmen zu kaufen.
  • Niedrige Kosten für den Kauf und die Anmietung von Büro- und Lagerflächen.
  • Es ebnet den Weg für unternehmerische Aktivitäten in anderen europäischen Ländern.
  • Möglichkeit für einen Geschäftsmann und seine Familie, einen dauerhaften Wohnsitz in der Zukunft zu erhalten.
  • Schneller Erhalt von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (VAT).
  • Die Teilnahme am Geschäft von ungarischen Bürgern ist optional.
  • Schnelle Gewerbeanmeldung (von 7 bis 14 Tagen).
  • Visafreier Verkehr in den Ländern, die Teil des Schengen-Raums sind.
  • Die Mehrwertsteuer ist nicht festgelegt, sie ist für jeden Bereich unterschiedlich.
  • Möglichkeit zum Kreditgeschäft in Banken in ganz Europa.

Ein Beispiel für eine Aufenthaltserlaubnis in Ungarn

Englischkenntnisse von ungarischen Geschäftsleuten.

4 Arten von Organisationen in Ungarn: Was ist für Russen am vorteilhaftesten?

  1. Offene Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung - Rt (Reszvenytarsasag).
  2. Partnerschaft:

Begrenzt - Bt (Betiti tarsasag).

Mit unbeschränkter Haftung - Kkt (Kozkereseti tarsasag).

3. Analogue LLC - Kft (Korlatolt Felelossegu Tarsasag).

An erster Stelle aller von Ausländern organisierten Typen in Ungarn steht die Kft. Es ist nichts weiter als ein Analogon der russischen LLC. Ideal für wenige Gründer.

Gründe für die Popularität von Kft:

  • Keine Ausgabe von Anteilen durch das Unternehmen.
  • Gesetzlicher Fonds von drei Millionen Forint.
  • Unbegrenzte Anzahl von Gründern.
  • Der vollständige Besitz des Unternehmens durch einen Ausländer ist möglich.

Bei mehreren Gründern ist es möglich, zunächst 50 % des genehmigten Kapitals einzuzahlen, und der verbleibende Teil wird innerhalb eines Jahres ausgezahlt (bei Rt reicht es aus, zuerst 25 % einzuzahlen).

Wahl der Sphäre: die beliebtesten in Ungarn

Vergleich des ungarischen Durchschnittsgehalts

Dieser Typ ist jedoch mit einer gewissen Gefahr behaftet, da er saisonabhängig ist, was bedeutet, dass Sie Gewinne gleichmäßig ausgeben müssen, um in der Nebensaison nicht bankrott zu gehen.

Ungarns Politik unterstützt neue wissenschaftliche Forschung und den Ausbau des Dienstleistungssektors.

Unterlagen und Bedingungen für die Eröffnung eines Unternehmens

Die Registrierung einer Organisation durch einen ausländischen Staatsbürger in Ungarn erfolgt durch die Vermittlung eines Anwalts aus diesem Land. Der Rechtsanwalt muss zugelassen sein.

Der Prozess der Sammlung und Vorbereitung der Dokumentation dauert sieben Tage.

Die Erstellung von Dokumenten und deren Einreichung bei den Meldebehörden erfolgt nur mit Hilfe eines Anwalts. Bei der Gründung eines Unternehmens ist es am besten, die Dienste eines russischsprachigen Anwalts in Anspruch zu nehmen.

Der Rechtsanwalt muss folgende Angaben machen:

  1. Firmenname (auf Ungarisch).
  2. Anwendungsbereich.
  3. Gründerregistrierung.
  4. Pass des Gründers.
  5. Die Höhe des Beitrags zum genehmigten Kapital jedes Gründers.
  6. Die tatsächliche rechtliche Adresse der Organisation.

Benötigt, um ein Unternehmen zu registrieren:

  1. Vollmacht für einen Rechtsanwalt.
  2. Antrag an die Registrierungskammer.
  3. Gesellschaftsvertrag.
  4. Muster von Unterschriften von Gründern auf Formularen.
  5. Persönliche Dokumente des zukünftigen Besitzers.

Es ist ratsam, einen Bürgen mit ungarischer Staatsbürgerschaft zu finden.

Er muss haben:

  • Aufenthaltsgenehmigung.
  • Juristische Adresse (unter der Sie Ihre Organisation registrieren werden).

In diesem Stadium müssen Sie die staatliche Gebühr bezahlen und an die Registrierungskammer zahlen.

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Registrieren Sie Offshore Ungarn
(Niedrigsteuergebiet)

Wenn Sie eine neue registrieren müssen Offshore-Ungarn, auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen zu diesem Thema.

Es sollte berücksichtigt werden, dass traditionell ein in Ungarn registriertes Unternehmen Offshore genannt wird, Ungarn jedoch derzeit kein Offshore-Gerichtsraum ist, d.h. in Ungarn registrierte Unternehmen unterliegen der Besteuerung (sind Onshore). Aus Gründen der Einheitlichkeit der Terminologie auf dieser Website werden in Ungarn registrierte Unternehmen jedoch als Offshore-Unternehmen bezeichnet.

Offshore-Registrierung im Rahmen der Bestellung

Mit Hilfe unseres Unternehmens können Sie jederzeit ein Unternehmen in Ungarn mit Ihrem Namen registrieren.

Wir bieten die Firmenregistrierung in zwei Rechtsformen an: KFT (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und ZRT (Private Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung).

Sie können mehr über die Unterschiede erfahren unter.

Begriff Registrierung eines neuen Offshore-Ungarn auf Bestellung - 2-8 Werktage.

Ungarische Unternehmen werden vom Registergericht registriert. Das Eintragungsverfahren beim Registergericht dauert in der Regel 8 Werktage. Bei Anwendung der Standardcharta dauert die Registrierung 2 Werktage.

Preis Offshore-Registrierung KFT auf Bestellung:

Zahlung des genehmigten Kapitals– 3 Millionen HUF (10.000 EUR) werden auf ein Konto bei einer ungarischen Bank überwiesen. Dieser Betrag muss bei der Anmeldung nicht bezahlt werden. Es wird empfohlen, dass Sie eine Mindesteinzahlung für anfängliche Ausgaben tätigen. Ohne vollständige Einzahlung des genehmigten Kapitals ist eine Dividendenzahlung nicht möglich.

Preis Offshore-Registrierung ZRT auf Bestellung:

Zahlung des genehmigten Kapitals– 5 Mio. HUF (16,7 Tsd. EUR) werden auf ein Konto bei einer ungarischen Bank überwiesen, mindestens 25 % zum Zeitpunkt der Registrierung, die restlichen 75 % im Laufe des Jahres.

Unsere Preise beinhalten:
- Steuern
- juristische Adresse,
- Nominee-Manager-Dienste,
- ein apostillierter Registerauszug,
- Lieferung von Dokumenten nach Moskau.
Das bedeutet, dass Ihnen zusätzlich zu den angegebenen Preisen keinerlei Kosten entstehen!
Sie können sich mit der Preispolitik von Esperanto vertraut machen.

Das Hauptpaket der Dienstleistungen für die Firmenregistrierung umfasst

  • Überprüfung des Firmennamens im Register,
  • Vorbereitung und Vervollständigung aller erforderlichen Unterlagen,
  • Firmenregistrierung,
  • Zahlung aller Registrierungsgebühren und Abgaben,
  • Beglaubigung der erforderlichen Dokumente mit einer Apostille.

Bei Bedarf kann der Kunde die Dienste eines Nominee-Service in Anspruch nehmen, wenn die Funktionen eines Anteilseigners und / oder Offshore-Direktors von einem Nominee-Vertreter wahrgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass es in Ungarn kein Konzept eines nominellen Anteilseigners gibt und ein nomineller Direktor ein sehr echter professioneller Manager ist, der in Ungarn ansässig ist.

Dokumente, die dem Kunden nach der Registrierung des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden:

  • Registrierungs-Zertifikat,
  • Die Satzung der Aktiengesellschaft und die Satzung der Gesellschaft,
  • Register der Direktoren,
  • Ein notariell beglaubigtes Muster der Unterschrift des Direktors.

Apostille-Beglaubigung und englische Übersetzung der oben genannten Dokumente sind auf Anfrage erhältlich.

Benötigte Unterlagen und Informationen für
um ein Unternehmen (Firma) offshore für einen Kunden zu eröffnen:

1. Kopie eines Ausweises,
2. falls in einem solchen Dokument keine Meldeadresse angegeben ist, eine Kopie des Dokuments, das den Wohnsitz bestätigt,
3. Schreiben des Nachnamens und Vornamens des Kunden in lateinischen Buchstaben,

Möglichkeiten zur Bereitstellung von Dokumenten und Informationen:

Für Bürger der Russischen Föderation

1. Eine Kopie des Generalpasses der Russischen Föderation (mit einem Hinweis auf den Registrierungsort des Kunden),
2. Die Schreibweise des Vor- und Nachnamens des Kunden in lateinischen Buchstaben (vorzugsweise bestätigt durch eine Kopie eines ausländischen Reisepasses oder Führerscheins oder eine Kopie eines anderen ähnlichen Dokuments oder eine Kopie einer Bankkarte),


3. Schreiben des Namens der Mutter in lateinischen Buchstaben,
4. Daten zu den Haupttätigkeiten des Unternehmens.

Für Bürger anderer Länder

1. eine Kopie des Generalpasses eines ausländischen Staates,
2. Eine Kopie des Dokuments, das den Wohnort bestätigt (erforderlich, wenn der Registrierungsort im Reisepass des Kunden nicht vermerkt ist). Ein solches Dokument kann eine Kopie einer Stromrechnung, ein Auszug aus dem Hausregister oder eine Kopie eines anderen ähnlichen Dokuments sein,
3. Schreiben des Nachnamens und Vornamens des Kunden in lateinischen Buchstaben (erforderlich, wenn im Zivilpass keine lateinische Schreibweise des Nachnamens und Vornamens vorhanden ist). Es ist ratsam, dies mit einer Kopie eines ausländischen Reisepasses, Führerscheins oder einer Kopie eines anderen ähnlichen Dokuments oder einer Kopie einer Bankkarte zu bestätigen.
4. Schreiben des Namens der Mutter in lateinischen Buchstaben,
5. Daten zu den Haupttätigkeiten des Unternehmens.

1. Kopie des ausländischen Reisepasses,
2. Eine Kopie eines Dokuments, das den Wohnort des Kunden bestätigt (Kopie einer Stromrechnung, Auszug aus dem Hausbuch oder eine Kopie eines anderen ähnlichen Dokuments),
3. Schreiben des Namens der Mutter in lateinischen Buchstaben,
4. Daten zu den Haupttätigkeiten des Unternehmens.

Wichtig!

Zur Anwendung des Begriffs „Offshore“ auf Niedrigsteuergebiete

Allgemeine Informationen zur Gerichtsbarkeit Ungarns

Die Republik Ungarn ist ein Staat in der Mitte Europas, der an Österreich, Serbien, Slowenien, Kroatien, die Slowakei, Rumänien und die Ukraine grenzt. Parlamentarische Republik. Territorium - mehr als 93 Tausend Quadratmeter. km. Die Bevölkerung beträgt etwa 10 Millionen Menschen. Die Hauptstadt ist Budapest. Die Amtssprache ist Ungarisch. Die offizielle Währung ist der ungarische Forint (HUF). Mitglied der Europäischen Union, OECD.

Die wichtigsten Vorteile der Gerichtsbarkeit

  • hohes geschäftliches Ansehen der Jurisdiktion;
  • stabile Wirtschaft und günstiges Investitionsklima;
  • Ungarn steht auf keiner der „schwarzen“ Listen;
  • eine Vielzahl von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, auch mit Russland;
  • entwickelte Infrastruktur und bequemes Bankensystem;
  • Ungarn ist eine Jurisdiktion, deren Interaktion das Geschäft respektabler macht;
  • die Möglichkeit, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Europäische Umsatzsteuer) zu erhalten, was besonders wichtig für Handelsaktivitäten innerhalb der EU ist;
  • Einhaltung der Anforderungen europäischer Banken zur Eröffnung eines Händlerkontos.

KFT - Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die KFT bietet eine beschränkte Haftung für alle ihre Mitglieder und ist die bequemste Gesellschaftsform mit einer kleinen Anzahl von Gründern.

Angaben zu Direktoren und Mitgliedern der KFT sind öffentliche Informationen, die beim Registergericht erhältlich sind. Das Gesetz besagt, dass jede KFT ein Bankkonto bei einem ungarischen Finanzinstitut haben muss.

Der Aufsichtsrat muss von den Mitgliedern der Gesellschaft gewählt werden, wenn die KFT mehr als 200 Mitarbeiter hat. Der Aufsichtsrat kann aus 3-15 Mitgliedern bestehen.

Allgemeine Anforderungen für KFT-Gesellschaften:

Kriterien

Standardanforderungen

Organisations- und Rechtsform

KFT ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Art des Rechtssystems

Kontinentales Gesetz.

Direktor


Die Mindestanzahl ist 1,

Aktionär

natürliche oder juristische Person,
Die Mindestmenge beträgt 1.

Sekretär

Nicht benötigt.

Vorstandssitzung

Register der Direktoren

Register der Aktionäre

Genehmigtes Kapital

3 Millionen HUF (10.000 EUR) werden auf ein Konto bei einer ungarischen Bank überwiesen. Dieser Betrag muss bei der Anmeldung nicht bezahlt werden. Es wird empfohlen, dass Sie eine Mindesteinzahlung für anfängliche Ausgaben tätigen. Ohne vollständige Einzahlung des genehmigten Kapitals ist eine Dividendenzahlung nicht möglich.

Körperschaftssteuer

10 %, wenn die Steuerbemessungsgrundlage weniger als 500 Mio. HUF (1,67 Mio. EUR) beträgt; 19 % - wenn mehr als 500 Millionen HUF (1,67 Millionen EUR).

Wirtschaftsprüfung


Statistischer Bericht

Steuerbericht

Finanzbericht

Wird jedes Jahr serviert

* den ungarischen Steuersitz der Gesellschaft beizubehalten

Liste der Dokumente und Dienstleistungen bei der Registrierung eines KFT-Unternehmens:

Leistungen nach Anmeldung

Kein nomineller Dienst

Mit nominiertem Direktor

Zahlung der staatlichen Abgabe

Zahlung für die registrierte (gesetzliche) Adresse

Herstellung des Siegels der Gesellschaft

Jährlicher Dienst

Kein nomineller Dienst

Mit nominiertem Direktor

Zahlung der staatlichen Abgabe

Zahlung für die registrierte (gesetzliche) Adresse

Gebühren des Registrierungsagenten

ZRT ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit allen Gesellschaftern ist eine gute Lösung für Fälle mit einer großen Anzahl von Gesellschaftern.

In der ZRT sind nur die Angaben zum Direktor und zum Anteilseigner, der mehr als 50 % des Kapitals besitzt, öffentliche Informationen, die beim Registergericht erhältlich sind.

Die Gesetzgebung schreibt vor, dass jede ZRT ein Bankkonto in Ungarn haben muss.

Bei der Gründung des ZRT ist ein Vorstand zu ernennen, der aus mindestens 3 Personen besteht.

Die ordentliche Hauptversammlung muss mindestens einmal im Geschäftsjahr abgehalten werden, die persönliche Anwesenheit aller Aktionäre ist jedoch nicht erforderlich.

Allgemeine Anforderungen für ZRT-Unternehmen:

Kriterien

Standardanforderungen

Organisations- und Rechtsform

ZRT ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Art des Rechtssystems

Kontinentales Gesetz.

Direktor

natürliche oder juristische Person,
Die Mindestanzahl ist 1,
Einwohner Ungarns empfohlen*.

Aktionär

natürliche oder juristische Person,
Die Mindestmenge beträgt 1.

Sekretär

Nicht benötigt.

Vorstandssitzung

Register der Direktoren

Offener Zugang für Dritte.

Register der Aktionäre

Offener Zugang für Dritte.

Genehmigtes Kapital

5 Millionen HUF (16,7 Tausend EUR) werden auf ein Konto bei einer ungarischen Bank überwiesen, mindestens 25 % zum Zeitpunkt der Registrierung, die restlichen 75 % im Laufe des Jahres.

Bereitstellung der registrierten (juristischen) Adresse

Körperschaftssteuer

10 %, wenn die Steuerbemessungsgrundlage weniger als 500 Mio. HUF (1,67 Mio. EUR) beträgt; 19 % - wenn mehr als 500 Millionen HUF (1,67 Millionen EUR).

Wirtschaftsprüfung

Sie wird nicht durchgeführt, wenn in den zwei Jahren vor dem laufenden Geschäftsjahr zwei Bedingungen zusammentreffen:
- die durchschnittlichen Nettoeinnahmen aus der Tätigkeit des Unternehmens 300 Millionen HUF (1 Million EUR) nicht überschritten haben,
- die durchschnittliche Mitarbeiterzahl 50 Personen nicht überstieg.

Statistischer Bericht

Erforderlich, vierteljährlich eingereicht.

Steuerbericht

Für die Körperschaftssteuer - einmal jährlich eingereicht.

Für die Mehrwertsteuer - vierteljährlich eingereicht.

Finanzbericht

Wird jedes Jahr serviert

* – den ungarischen Steuersitz der Gesellschaft beizubehalten

Liste der Dokumente und Dienstleistungen bei der Registrierung eines ZRT-Unternehmens:

Leistungen nach Anmeldung

Kein nomineller Dienst

Mit nominiertem Direktor

Staatliche Registrierung des Unternehmens

Zahlung der staatlichen Abgabe

Protokollieren des ersten Treffens

Apostillierter Registerauszug

Zahlung für die registrierte (gesetzliche) Adresse

Gebühren des Registrierungsagenten

Herstellung des Siegels der Gesellschaft

Dienstleistungen eines nominierten Direktors für einen Zeitraum von 1 Jahr

Erstellung einer Vollmacht

Jährlicher Dienst

Kein nomineller Dienst

Mit nominiertem Direktor

Zahlung der staatlichen Abgabe

Zahlung für die registrierte (gesetzliche) Adresse

Gebühren des Registrierungsagenten

Verlängerung des Nominee-Service

Ausstellung einer Vollmacht

Registrierung eines Unternehmens in Ungarn

Wie in anderen Ländern Osteuropas bietet Ungarn ausländischen Investoren die Möglichkeit, problemlos ein Unternehmen zu registrieren. Ein weiterer großer Vorteil für diejenigen, die ein Unternehmen in Ungarn gründen möchten, ist die kurze Zeitspanne, die für die Registrierung eines ungarischen Unternehmens erforderlich ist.


SCHRITTE ZUR ERÖFFNUNG VON UNTERNEHMEN IN UNGARN.

1) Bei der Entscheidung, ein Unternehmen in Ungarn zu eröffnen, wird der Kunde gebeten, drei Firmennamen sowie relevante Dokumente anzugeben, die zuerst überprüft und notariell beglaubigt werden müssen (der Kunde kann drei Namen seiner Wahl angeben). Gleichzeitig sind die Gesellschaftsunterlagen vom Auftraggeber mit Angaben zur Gesellschafterzusammensetzung, zu den Gesellschaftern / zum Geschäftsführer / und zu den geplanten Aktivitäten der Gesellschaft etc. zu vervollständigen.

2) Die nächsten Schritte zur Registrierung eines Unternehmens in Ungarn: Eröffnung eines Bankkontos, Stammkapital von 500.000 Forint und Unterzeichnung der erforderlichen Dokumente durch einen ungarischen Notar. Dies kann persönlich oder durch eine Vollmacht erfolgen, wenn die Aktionäre nicht in Ungarn ansässig sind.

3) Der letzte Schritt ist die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister. Sobald alle relevanten Dokumente gemäß dem ungarischen Unternehmensregistrierungsgesetz ordnungsgemäß notariell beglaubigt sind, werden sie dem Handelsregister zur Genehmigung vorgelegt. Der größte Vorteil bei der Gründung einer Gesellschaft in Ungarn ist die Einführung einer kurzen Frist für die Registrierung. Der gesamte Vorgang dauert 5 bis 7 Tage.

ANFORDERUNGEN FÜR DIE REGISTRIERUNG VON UNTERNEHMEN IN UNGARN.

- Jede Person mit beliebiger Nationalität oder Wohnsitz kann Direktor oder Anteilseigner einer ungarischen Gesellschaft sein.

Aktionäre einer in Ungarn ansässigen Gesellschaft können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.

Ein in Ungarn ansässiges Unternehmen muss eine lokale Rechtsadresse angeben (ein Service von BridgeWest).

Das Mindestkapital für die Registrierung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Ungarn sollte 500.000 betragen. etwa 1.700 Euro.

Dienstleistungen für die Registrierung eines Unternehmens in Ungarn

Entwicklung der Satzung (erforderlich für die Registrierung einer Gesellschaft in Ungarn).

Die Satzung einer ungarischen Gesellschaft kann durch Vollmacht erstellt werden (ähnliche Anforderungen gelten für eine notariell beglaubigte Vollmacht, die gemäß den ungarischen Rechtsvorschriften erforderlich ist).

Vorbereitung anderer Dokumente, die für die Gründung eines Unternehmens in Ungarn erforderlich sind, darunter: eine Musterunterschrift, die erforderlichen Formulare, die vom Amt für Unternehmensregistrierung in Ungarn bereitgestellt werden, und Kopien von Reisepässen

Notarielle Formalitäten für die Registrierung einer Gesellschaft in Ungarn müssen von einem ungarischen Notar erledigt werden.

Falls erforderlich, wird vorgeschlagen, eine Niederlassung Ihres Unternehmens in diesem Land zu registrieren. Der Sitz der neu eröffneten Gesellschaft in Ungarn kann an einer beliebigen Adresse eingetragen werden Der eingetragene Sitz der eingetragenen Gesellschaft in Ungarn ist rechtsgültig.

Eröffnung eines Bankkontos für Ihr ungarisches Unternehmen. Dies ist sowohl für die Einzahlung des anfänglichen Gründungskapitals als auch bei der Eröffnung eines Bankkontos notwendig.

BridgeWest unterstützt die Eröffnung der folgenden Arten von Unternehmen in Ungarn:

(Offene Aktiengesellschaft) Diese Art von ungarischer Gesellschaft kann einen Anteilseigner, einen Direktor haben und muss eine lokale Adresse haben und hat ein Mindeststammkapital von 5 Millionen Forint (20.000 Euro).

Andere Arten von ungarischen Unternehmen: - Ungarische Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung (LP oder BT in Ungarn, nach dem Namen der Partnerschaft hinzugefügt) LP-Mitglieder, die gemeinsame Geschäftstätigkeiten ausüben, und mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter haftet unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Eine Partnerschaft mit beschränkter Haftung hat keinen Rechtsstatus und wird von Partnern begrenzt, die ihre Verpflichtungen erfüllen, indem sie zu Kapital, Geld und Sachwerten beitragen. Nach ungarischem Recht ist nur der persönlich haftende Gesellschafter berechtigt, die Gesellschaft zu vertreten, es sei denn, die Satzung der Gesellschaft stammt von einer öffentlichen Vereinigung. Die Partnerschaft kann sich entwickeln und in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt werden.

Ungarische Kollektivgesellschaft oder unbeschränkte Gesellschaft (GP oder CCP in Ungarn, nach dem Namen der Gesellschaft hinzugefügt). In einer Offenen Handelsgesellschaft sind die Verpflichtungen aller Gesellschafter auf die Verpflichtungen der Gesellschaft beschränkt, da alle Gesellschafter, die Geld- und Sacheinlage leisten, als Komplementäre gelten und nach ungarischem Recht berechtigt sind, die Gesellschaft zu vertreten, es sei denn, die Die Satzung der Gesellschaft sieht etwas anderes vor. Die Personengesellschaft hat keine Rechtsform, erfordert kein Mindestkapital und muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen.

UNGARN KEY FACTS

> Die ungarische Steuer für jede Art von Unternehmen beträgt 10 % für Einkünfte bis zu 500 Millionen Forint (ca. 2 Millionen EUR). Übersteigt das Einkommen diesen Betrag, unterliegt es einem Steuersatz von 19 %.

> Die Mehrwertsteuer ist nicht für alle Arten von Unternehmen festgelegt. Für Produkte und Dienstleistungen beträgt der Mehrwertsteuersatz 25 %, für Grundnahrungsmittel und Unterkunft 18 %. Bei Arzneimitteln beträgt die Mehrwertsteuer nur 5 %, bei Büchern und Zeitungen

>In Ungarn werden an ausländische Unternehmen gezahlte Dividenden besteuert.

> Im Allgemeinen bietet Ungarn ein attraktives und einladendes Geschäftsumfeld.

BridgeWest kann auch fertige ungarische Unternehmen und Mehrwertsteuer anbieten.

Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zur Firmengründung in Ungarn und zu den Preisen.

Ungarn ist offiziell keine Offshore-Gerichtsbarkeit: Ausländische Unternehmen zahlen Steuern, unabhängig davon, wo sie geschäftlich tätig sind. Die Mitgliedschaft in der Europäischen Union, die Autorität des Landes und eine stabile Wirtschaft haben Ungarn jedoch zu einer beliebten Plattform für die Registrierung eines Unternehmens gemacht, das in den europäischen Markt eintreten muss. Seit 1999 ist das Land Mitglied der NATO, seit 2004 ist es Mitglied der EU.

In Ungarn registrierte Unternehmen werden Offshore genannt, um Verwirrung zu vermeiden: Sie genießen erhebliche Vorteile im Vergleich zu in anderen europäischen Ländern registrierten Unternehmen.

Grundlagen der Gerichtsbarkeit

Hauptstadt: Budapest.

Offizielle Sprache: ungarisch.

Währung: Ungarischer Forint (HUF).

Politische Struktur: Demokratische parlamentarische Republik.

Staatsoberhaupt: Präsident (von der Nationalversammlung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt).

Legislative: Staatsversammlung mit 386 Abgeordneten, gewählt für 4 Jahre.

Exekutivgewalt: Die Regierung, die aus dem Ministerkabinett und dem Premierminister besteht.

Rechtsabteilung: Verfassungsgericht, Oberster Gerichtshof, Berufungsgerichte und Gerichte erster Instanz (Tribunale).

Recht: Es gibt ein kontinentales System, das auf geschriebenen Gesetzen basiert, die der Verfassung nicht widersprechen dürfen. Außerdem gelten im Land alle Gesetze der Europäischen Union.

80 % der Wirtschaft des Landes sind in den Händen des Privatsektors. Ausländische Geschäfte und Kapitalbeteiligungen an lokalen Unternehmen sind weit verbreitet. Der Hauptanteil ausländischer Investitionen entfällt auf die Transportindustrie, die Produktion erneuerbarer Energiequellen, den Elitetourismus und die IT-Branche. Die Wirtschaft ist gekennzeichnet als

offen und schnell wachsend. Der Marktsektor ist auf den Beinen und besteht weitgehend in Autonomie vom Staat.

Vorteile der Offshore-Registrierung in Ungarn

Steuern. Ungarn bietet eines der niedrigsten Steuersysteme in Europa. Beispielsweise beträgt die Körperschaftssteuer 10 % des Einkommens (sofern es weniger als 2.500.000 USD beträgt). Es gibt keine Quellensteuer. Das Territorialprinzip der Besteuerung funktioniert. Hinzu kommen 60 Doppelbesteuerungsabkommen, darunter auch mit Russland.

stabile Wirtschaft. In Ungarn gibt es keine politischen oder wirtschaftlichen Krisen, die Währung ist stabil. Das BIP wächst jährlich um durchschnittlich 5 %.

Eigentumsformen ungarischer Unternehmen

In Ungarn sind vier Arten von Unternehmen üblich.

kft. ist eine geschlossene Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Für die Gründung genügt ein Gesellschafter (Person oder Gesellschaft), dessen Wohnsitz keine Rolle spielt. Das genehmigte Mindestkapital beträgt 500.000 HUF (ca. 2.000 EUR). Bei der Gründung sind mindestens 30 % des Betrages zu zahlen.

Die Geschäftsführung erfolgt durch mindestens einen Geschäftsführer, der eine natürliche Person sein muss. Wenn die Belegschaft mehr als 200 Mitarbeiter beschäftigt, ist die Organisation des Aufsichtsrats erforderlich, der die Führung der Geschäfte der Gesellschaft übernimmt.

Rt. ist eine Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Anzahl der Gesellschafter, deren Status und Wohnsitz spielen keine Rolle. Das genehmigte Kapital der geschlossenen Rt. (Zrt.) muss mindestens 5.000.000 HUF betragen. Um sich anzumelden, öffnen Sie Rt. (Nyrt.) 20.000.000 HUF erforderlich. In beiden Fällen müssen mindestens 30 % des Betrags vor der Registrierung bezahlt werden (in bar oder Sachwerten, die von unabhängigen ungarischen Experten bewertet werden).

Nyrt. darf Namensaktien ausgeben und verkaufen. Aktienzertifikate werden nur von der Zrt. Beide Arten von Unternehmen werden von einem Verwaltungsrat geleitet, der aus 3 bis 11 Personen besteht, von denen jede eine natürliche Person sein muss. Beschäftigt das Land mehr als 200 Mitarbeiter, ist zusätzlich ein Aufsichtsrat erforderlich.

Kkt.- eine Personengesellschaft mit unbeschränkter Haftung, bei der der Mindestbetrag des genehmigten Kapitals nicht festgelegt ist und dessen Einzahlung nicht erforderlich ist. Partner können mindestens zwei Personen (natürliche oder juristische Personen) sein. Wohnort spielt keine Rolle.

Anteile können nicht an Dritte übertragen werden.

Bt.- eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die kein genehmigtes Kapital benötigt. Die Gründung erfordert mindestens zwei Gesellschafter, die natürliche oder juristische Personen mit beliebigem Wohnsitz sein können. Anteile können nicht an Dritte übertragen werden.

Die beliebteste und nützlichste Eigentumsform für ausländische Unternehmen ist die Kft. ist eine geschlossene Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Bedingungen für seine Registrierung werden unten besprochen.

Anmeldebedingungen

Während des Registrierungsprozesses müssen die Interessen des Unternehmens von einem ungarischen Anwalt vertreten werden.

Name der Firma

Es ist nur lateinische Schreibweise möglich. Am Ende des Namens muss ein Hinweis auf die Eigentumsform stehen. Zum Beispiel Kft.

Der Name sollte nicht die Wörter Ungarisch, Budapest, National, Staat und dergleichen enthalten.

Registrierungsverfahren

Es gibt zwei Möglichkeiten, sich anzumelden:

  1. Elektronische Registrierung, die zwei Tage dauert. Eine Registrierungsgebühr von 50.000 HUF und 5.000 HUF für die Veröffentlichung im Register ist erforderlich, ebenso wie die Einreichung der erforderlichen Gesellschaftsdokumente (einschließlich der Standardsatzung und des Antrags).
  2. Das Standardregistrierungsverfahren erfordert die Zahlung von 100.000 HUF als Registrierungsgebühr und 5.000 HUF für die Veröffentlichung im Register. Das Verfahren dauert bis zu 15 Werktage.

Wichtig: Nach dem Absenden einer Registrierungsanfrage ist eine Steuernummer erforderlich. Vor der Ausstellung wird eine steuerliche Prüfung der Eigentümer durchgeführt.

Nach Bestätigung der Registrierung und Erhalt einer Steuernummer muss das Unternehmen bei der Sozialversicherungsverwaltung registriert werden. Das Verfahren dauert 1 Werktag.

Besteuerung

Einkommensteuer aus allen Quellen wird von allen in Ungarn registrierten Unternehmen gezahlt. Wenn das Einkommen 500 Millionen HUF nicht übersteigt, gilt ein Vorzugssatz von 10 %. In anderen Fällen werden 19 % des Gewinns ausgezahlt.

Dividenden und Veräußerungsgewinne sind von der Einkommensteuer befreit.

Der Normalsteuersatz beträgt 27 %. Ermäßigte Sätze gelten für Milchprodukte und Medikamente.

Berichterstattung

Alle Unternehmen sind verpflichtet, Buchhaltungsunterlagen zu führen, und die primäre Berichterstattung muss auf Ungarisch erfolgen.

Außerdem muss jedes Jahr ein elektronischer Finanzbericht an das Ministerium für öffentliche Verwaltung und Justiz übermittelt werden. Es wird auf der Website des Ministeriums öffentlich zugänglich sein.

Unternehmen mit einem Gewinn von weniger als 200 Millionen HUF und einer Belegschaft von bis zu 50 Personen sind von der Prüfung befreit.

Jährlich wird ein Jahresabschluss oder eine Aufstellung der Unternehmensstruktur erstellt.

Yurhaus verkauft fertige Offshore-Unternehmen in Ungarn. Wir bieten Unternehmen mit Nominee und Nominee Service an. Die Kosten des Unternehmens umfassen die Zahlung der Registrierungs- und Veröffentlichungsgebühren, eine eindeutige Steuernummer, eine Reihe von Gründungsdokumenten mit Apostille und ein Firmensiegel. Es dauert 1-2 Stunden, um Dokumente erneut zu registrieren. Sie können sofort mit der Arbeit beginnen.

Es erfolgt eine Rechts- und Steuerberatung. Sie können eine Frage stellen, sich für eine Beratung anmelden oder weitere Informationen über ungarische Offshore-Unternehmen erhalten, indem Sie das Unternehmen anrufen.