Der Befehl 747 vom 2. Juni 1987 wurde ungültig. Abrechnung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in medizinischen Organisationen

Die Russische Föderation

VERORDNUNG des Gesundheitsministeriums der UdSSR vom 02.06.87 N 747 „AUF GENEHMIGUNG“ ANWEISUNGEN ZUR BILANZIERUNG VON ARZNEIMITTELN, BÄNDERN UND MEDIZINISCHEN PRODUKTEN IN MEDIZINISCHEN UND VORBEUGENDEN GESUNDHEITSEINRICHTUNGEN, DIE IM STAATSHAUSHALT DER UdSSR ENTHALTEN SIND“

Um die Kontrolle über die Gewährleistung der Sicherheit und rationellen Anwendung von Arzneimitteln, Verbandmitteln und Medizinprodukten in medizinischen und präventiven Gesundheitseinrichtungen weiter zu stärken, bekräftige ich:

"Anweisung zur Abrechnung von Arzneimitteln, Verbandmitteln und Medizinprodukten in Einrichtungen der medizinischen und präventiven Gesundheitsfürsorge, die im Staatshaushalt der UdSSR stehen";

Formular N 1-MZ - "Erklärung einer fachbezogenen Stichprobe von gebrauchten Arzneimitteln - mengenmäßige Abrechnung";

Formular N 2-MZ - "Meldung über den sachbezogenen Arzneimittelverkehr - quantitative Abrechnung";

Formular N 6-MZ - "Registrierungsbuch der von der Apotheke erhaltenen Konten."

Ich bestelle:

1. An die Gesundheitsminister der Unionsrepubliken:

1.1. Reproduzieren Sie innerhalb eines Monats die mit dieser Anordnung genehmigten Anweisungen und bringen Sie sie zu den medizinischen und präventiven Gesundheitseinrichtungen.

1.2. Organisieren Sie das Studium der Anweisungen durch die zuständigen Mitarbeiter, die Arzneimittel, Verbandmittel und Medizinprodukte in medizinischen und präventiven Gesundheitseinrichtungen erhalten, lagern, ausgeben und abrechnen.

1.3. Stellen Sie sicher, dass diese Anweisungen strikt eingehalten werden.

2. An den Präsidenten der Akademie der medizinischen Wissenschaften der UdSSR, Leiter der Hauptabteilungen III, IV des Gesundheitsministeriums der UdSSR:

2.1. Bringen Sie die durch diese Verordnung genehmigten Anweisungen zu den medizinischen und präventiven Gesundheitseinrichtungen und stellen Sie die Umsetzung der in den Absätzen vorgesehenen Maßnahmen sicher. 1.2, 1.3.

3. Die Leiter der Anstalten des Bundes nehmen die Ausführungsaufträge entgegen und führen die in den Absätzen vorgesehenen Tätigkeiten aus. 1.2, 1.3.

4.1. Verordnung des Gesundheitsministeriums der UdSSR vom 23. April 1976 N 411 "Über die Genehmigung der Anweisungen zur Abrechnung von Arzneimitteln, Verbandmitteln und Medizinprodukten in medizinischen und präventiven Gesundheitseinrichtungen, die im Staatshaushalt der UdSSR stehen."

4.3. Verordnung des Gesundheitsministeriums der UdSSR vom 18. März 1985 N 312 "Über die Stärkung der Kontrolle über die Umsetzung medizinischer Verschreibungen in medizinischen und präventiven und anderen Einrichtungen des Systems des Gesundheitsministeriums der UdSSR."

4.4. Formulare NN: 1-MZ, 2-MZ, 6-MZ, genehmigt auf Anordnung des Gesundheitsministeriums der UdSSR vom 25. März 1974 N 241 „Über die Genehmigung spezialisierter (abteilungsübergreifender) Formen der Primärbuchhaltung für staatliche Institutionen Haushalt der UdSSR."

4.5. Ziffer 1.6. Verordnung des Gesundheitsministeriums der UdSSR vom 9. Januar 1987 N 55 "Über das Verfahren zur Abgabe von Ethylalkohol und alkoholhaltigen Arzneimitteln aus Apotheken" in Bezug auf die Abrechnung von Alkohol in der Zeitschrift im Formular N 10-AP in der Medizin und Präventionseinrichtungen.

5. Der Abteilung für Rechnungswesen und Berichterstattung des Gesundheitsministeriums der UdSSR (Genosse Zaporozhtsev L.N.) die Kontrolle über die Ausführung dieses Befehls aufzuerlegen.

Erster stellvertretender Minister
Gesundheitswesen der UdSSR
G. A. SERGEEV

GENEHMIGT
Auftrag des Ministeriums
Gesundheitswesen der UdSSR
vom 2. Juni 1987 N 747

EINVERSTANDEN
mit dem Finanzministerium der UdSSR
25. März 1987 Nr. 41-31

für "____" _________________ 19

NN p.p.Namen von MedikamentenSeriennummern der Rechnungen (Anforderungen)GesamtBuchungshinweis
Menge
Giftige Substanzen
Betäubungsmittel
Äthanol
Knappe und teure Medikamente

für _______________ Monat 19

Krankenschwester
Unterschrift vollständiger Name
Beigefügt Rechnungen (Anforderungen)
Bericht geprüft
Berufsbezeichnung Unterschrift vollständiger Name

Dass die in Abschnitt 1 der Anweisung aufgeführten Arzneimittel (Arzneimittel - Arzneimittel, Seren und Impfstoffe, Heilpflanzenmaterialien, Heilmineralwasser, Desinfektionsmittel usw.; Verbände - Gaze, Bandagen, Watte, Wachstuch und Papierkompressen, Alignin usw. ; Hilfsmaterialien - Wachspapier, Pergament- und Filterpapier, Papierschachteln und -tüten, Kapseln und Cachets, Kappen, Korken, Fäden, Unterschriften, Etiketten, Gummibänder, Harz usw.; Behälter - Flaschen und Gläser mit einem Fassungsvermögen von mehr als 5000 ml, Flaschen, Dosen, Schachteln und andere Mehrwegverpackungen, deren Kosten nicht im Preis der gekauften Arzneimittel enthalten sind, sondern in bezahlten Rechnungen gesondert ausgewiesen werden) und Ziffer 3 der Belehrung (kostenlos erhaltene Arzneimittel für klinische Prüfungen und Forschung, sind in der Apotheke und in der Buchhaltung der Einrichtung aufgrund von Begleitdokumenten zu buchen), werden sowohl in der Buchhaltung als auch in der Apotheke zu Ladenpreisen abgerechnet Summe (Geld) Bedingungen.

Bedeutet dies, dass alle oben aufgeführten Arzneimittel und Medizinprodukte an die Apotheke der Landeshaushaltsanstalt geliefert werden müssen und Arzneimittel von Lieferanten nicht direkt an die Abteilung der Ärzteorganisation angenommen werden dürfen?

Ist die Anweisung zur Bilanzierung von Arzneimitteln, Verbandmitteln und Medizinprodukten in medizinischen und präventiven Gesundheitseinrichtungen, die aus dem Staatshaushalt der UdSSR finanziert werden (genehmigt durch Anordnung des Gesundheitsministeriums der UdSSR vom 02.06.87 Nr. 747), für die Verwendung in staatlichen Gesundheitseinrichtungen obligatorisch? ?

Ist es legal, eine finanziell verantwortliche Person aus dem Pflegepersonal zum Zweck der Entgegennahme von Arzneimitteln vom Lieferanten direkt an die Abteilung der Ärzteorganisation unter Umgehung der Apotheke zu benennen (z. B. Desinfektionsmittel an die Desinfektionsabteilung, immunbiologische Präparate (Impfstoffe) an die epidemiologische Abteilung) im Auftrag des Leiters der medizinischen Organisation?

Wenn es erlaubt ist, Medikamente von Lieferanten direkt an die Abteilung anzunehmen, welche Dokumente werden dann verwendet, um Medikamente von der empfangenden Abteilung an andere Abteilungen der medizinischen Einrichtung abzugeben? Muss in diesem Fall der Verpflichtung nachgekommen werden, Medikamente in Höhe des aktuellen Bedarfs für 10 Tage an die Abteilung abzugeben, mit Ausnahme von Gift- und Betäubungsmitteln?

Nach Prüfung des Problems kamen wir zu folgendem Ergebnis:

Bei der Organisation der Abrechnung von Arzneimitteln wenden die Haudie Bestimmungen der Anweisung Nr. 747 an, sofern sie nicht den später erlassenen Rechtsakten widersprechen.

Die Organisation der Lagerbuchhaltung für Arzneimittel und medizinische Geräte, die in den Bestimmungen der Anweisung Nr. 747 vorgesehen ist, hat ihre Gültigkeit nicht verloren und unterliegt derzeit der Anwendung durch Gesundheitseinrichtungen.

BEGRÜNDUNG DER SCHLUSSFOLGERUNG:

Zunächst stellen wir fest, dass die Anweisung Nr. 747 ihre Gültigkeit nicht verloren hat. Gleichzeitig werden die Bestimmungen der Weisung Nr. 747 weiterhin von der Justiz angewendet, inkl. bei Entscheidungen über Haushaltsinstitutionen. Auf der Grundlage der Bestimmungen der Anweisung Nr. 747 erstellen Spezialisten der Finanzabteilung ihre Erläuterungen zur Abrechnung von Arzneimitteln, Verbandmitteln und Medizinprodukten in Haushaltskrankenpflegeeinrichtungen.

Dementsprechend wenden Hbei der Organisation der Abrechnung von Arzneimitteln die Bestimmungen der Anweisung Nr. 747 an, sofern sie später erlassenen Rechtsakten nicht widersprechen.

Branchenspezifische Merkmale der Haushaltsrechnung im Gesundheitswesen der Russischen Föderation, genehmigt. Das Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands im Jahr 2007 (im Folgenden als Branchenbesonderheiten bezeichnet) wurde im Hinblick auf das Verfahren zur Abrechnung von Arzneimitteln und Verbandmitteln (Abschnitt 20 der Branchenbesonderheiten) auf der Grundlage der Bestimmungen der Anweisung Nr 747. Im Zeitraum von 2007 bis 2017 wurden keine Vorschriften zur Aufhebung oder Änderung der Bestimmungen der Weisung Nr. 747 zur Organisation der Abrechnung von Arzneimitteln für den Fall erlassen, dass eine Gesundheitseinrichtung eine strukturelle Einheit - eine Apotheke - hat oder nicht vorhanden ist.

In Ermangelung einer Apotheke als Struktureinheit einer Gesundheitseinrichtung sollten Arzneimittel nur in Höhe des aktuellen Bedarfs an die Einrichtung (Abteilungen, Ämter) geliefert werden, gleich: für giftige Arzneimittel - 5 Tage, Betäubungsmittel - 3 Tage, alle anderen - 10 Tage (Absätze 19, 31 der Anweisung Nr. 747). In Ermangelung einer Apotheke in einer Einrichtung ist es nicht gestattet, Arzneimittel aus einer selbsttragenden Apotheke nach allgemeinen Rechnungen (Anforderungen) für mehrere Abteilungen (Büros) zu verschreiben und anschließend zu verpacken, von einem Behälter in einen anderen zu bringen und zu ersetzen Etiketten usw. (Absatz 38 der Anweisung Nr. 747) .

Die Verwendung eines anderen Ansatzes bei der Organisation der Lagerbuchhaltung von Arzneimitteln in einer Haushaltseinrichtung des Gesundheitswesens kann unserer Meinung nach als Grund für Ansprüche der Aufsichtsbehörden dienen.

Rechtsberatung Service Experte GARANT
ValentinSuldyaykina

In Übereinstimmung mit Absatz 5.2.100.1 der Verordnung über das Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation, genehmigt durch den Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni2004 Nr. 321 (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2004, Nr. 28, Art. 162; 2006, Nr. 19, Art. 2080; 2008, Nr. 11, Art. 136; Nr. 15, Art. 1555; Nr. 23, Art. 2713) zur Verbesserung der Organisation der medizinischen Versorgung von Verkehrsunfallopfern auf Antrag von:

1. Schaffung einer Kommission des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation zur Koordinierung von Aktivitäten zur Verbesserung der Organisation der medizinischen Versorgung von Opfern von Verkehrsunfällen (im Folgenden als Kommission bezeichnet).

2. Genehmigen:

Reglement über die Kommission gemäß Anhang Nr. 1;

Die Zusammensetzung der Kommission gemäß Anhang Nr. 2.

3. Empfehlen den Gesundheitsbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation, Kommissionen in den Teilstaaten der Russischen Föderation einzurichten, um die Aktivitäten zu koordinieren, die auf die Verbesserung der Organisation der medizinischen Versorgung der Opfer von Straßenverkehrsunfällen abzielen.

3. Dem stellvertretenden Minister für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation V. I. Skvortsova die Kontrolle über die Ausführung dieser Anordnung aufzuerlegen.

Minister
TA Golikova

Antrag Nr. 1
auf Anordnung des Ministeriums
Gesundheit und Soziales
Entwicklung der Russischen Föderation
vom 19. Dezember 2008 Nr. 747

Verordnungen über die Kommission des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation zur Koordinierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation der medizinischen Versorgung von Opfern von Verkehrsunfällen

1. Die Kommission des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation zur Koordinierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation der medizinischen Versorgung von Opfern von Verkehrsunfällen (im Folgenden als Kommission bezeichnet) ist ein ständiges Koordinierungsgremium des das Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation (im Folgenden als „Ministerium“ bezeichnet), das geschaffen wurde, um koordinierte Maßnahmen zur Lösung der Probleme der Verbesserung der medizinischen Versorgung von Opfern von Straßenverkehrsunfällen sicherzustellen.

2. Die Kommission lässt sich bei ihrer Tätigkeit von der Verfassung der Russischen Föderation, den föderalen Verfassungsgesetzen, föderalen Gesetzen, Dekreten und Anordnungen des Präsidenten der Russischen Föderation, ordnungspolitischen Rechtsakten der Regierung der Russischen Föderation, dem Ministerium, sowie dieses Reglement.

3. Der Kommission gehören Vertreter des Ministeriums, des Bundesamtes für Medizin und Biologie, des Föderalen Dienstes für Überwachung in Gesundheit und sozialer Entwicklung, Leiter und Mitarbeiter der dem Ministerium unterstellten Gesundheitseinrichtungen der Bundesländer, des Bundesamtes für Medizin und Biologie sowie der Russischen Akademie an Medizinische Wissenschaften.

4. Die Aufgaben der Kommission sind:

Entwicklung und Koordinierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation der medizinischen Versorgung von Verkehrsunfallopfern;

Untersuchung der Todesursachen und Sterblichkeit bei Opfern von Straßenverkehrsunfällen;

Zusammenarbeit mit Kommissionen zur Koordinierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation der medizinischen Versorgung bei Straßenverkehrsunfällen, die in den Teilstaaten der Russischen Föderation geschaffen wurden, um die Todesursachen und die Sterblichkeit bei Opfern von Straßenverkehrsunfällen zu untersuchen;

Entwicklung von Vorschlägen zur Verringerung der Sterblichkeit von Verkehrsunfallopfern;

5. Entsprechend der übertragenen Aufgaben nimmt die Kommission folgende Funktionen wahr:

Ausarbeitung von Vorschlägen des Ministeriums zu den Hauptrichtungen der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation der medizinischen Versorgung von Opfern von Verkehrsunfällen;

Festlegung vorrangiger Richtungen zur Sicherstellung der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation der medizinischen Versorgung von Verkehrsunfallopfern;

Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der normativen Rechtsakte des Ministeriums im Zusammenhang mit der Verbesserung der Organisation der medizinischen Versorgung von Opfern von Verkehrsunfällen;

Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium, den dem Ministerium unterstellten Diensten und Stellen, der Föderalen Krankenversicherungskasse und den Exekutivbehörden der Teileinheiten der Russischen Föderation zur Verbesserung der Organisation der medizinischen Versorgung von Verkehrsunfallopfern;

organisatorische und methodische Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation der medizinischen Versorgung von Verkehrsunfallopfern in den Teilstaaten der Russischen Föderation;

Überwachung der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation der medizinischen Versorgung von Verkehrsunfallopfern;

Analyse und Bewertung der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation der medizinischen Versorgung von Verkehrsunfallopfern.

6. Die Tätigkeiten der Kommission werden vom Vorsitzenden oder in seinem Namen vom stellvertretenden Vorsitzenden der Kommission geleitet.

7. Der Arbeitsplan der Kommission wird vom Vorsitzenden der Kommission genehmigt.

8. Die Entscheidung über die Abhaltung von Sitzungen der Kommission trifft der Vorsitzende der Kommission oder bei dessen Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende der Kommission.

9. Sitzungen der Kommission sind gültig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend sind.

10. Beschlüsse der Kommission werden mit einfacher Stimmenmehrheit der bei der Sitzung anwesenden Mitglieder der Kommission gefasst und in einem Protokoll niedergelegt, das vom Vorsitzenden der Kommission und allen Mitgliedern der Kommission unterzeichnet wird. Eine abweichende Stellungnahme der Mitglieder der Kommission in schriftlicher Form ist dem Protokoll beigefügt.

11. Unterlagen zu den Tätigkeiten der Kommission werden in der Abteilung für Organisation der medizinischen Hilfe und Gesundheitsentwicklung des Ministeriums aufbewahrt.

Antrag Nr. 2
auf Anordnung des Ministeriums
Gesundheit und Soziales
Entwicklung der Russischen Föderation
vom 19. Dezember 2008 Nr. 747

Zusammensetzung der Kommission des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation zur Koordinierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation der medizinischen Versorgung von Verkehrsunfallopfern

Skwortsova

Veronika Igorewna

Stellvertretender Minister für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation (Vorsitzender der Kommission)

Krivonos

Olga

Direktor der Abteilung für Organisation der medizinischen Hilfe und Gesundheitsentwicklung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands (stellvertretender Vorsitzender der Kommission)

Abakumov

Michail Michailowitsch

Stellvertretender Direktor des nach N. V. Sklifosovsky benannten Forschungsinstituts für Notfallmedizin des Moskauer Gesundheitsministeriums (wie vereinbart)

Alekseeva

Galina Sergejewna

Stellvertretender Direktor der Abteilung für Organisation der medizinischen Hilfe und Gesundheitsentwicklung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands

Bagnenko

Sergej Fjodorowitsch

leitender freiberuflicher Spezialist des russischen Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung für medizinische Notfallversorgung, Direktor des St. ich.ich Dzhanelidze des Gesundheitsausschusses der Regierung von St. Petersburg (wie vereinbart)

Borisenko

Leonid Viktorowitsch

Stellvertretender Direktor für Behandlung und Vorbeugung des Allrussischen Zentrums für Katastrophenmedizin „Schutz“

Goncharov

Sergej Fjodorowitsch

Direktor des Allrussischen Zentrums für Katastrophenmedizin „Schutz“

Elena Petrowna

Leiter der Abteilung Arbeitsmedizin der Abteilung Organisation der medizinischen Versorgung des Bundesamtes für Medizin und Biologie

Kartavenko

Valentina Iwanowna

Chefforscher des nach N. V. Sklifosovsky benannten Forschungsinstituts für Notfallmedizin des Moskauer Gesundheitsministeriums (wie vereinbart)

Kozhevnikova

Schanna Wladimirowna

Leiter der Abteilung für spezielle Entwicklungsprogramme der Abteilung für Organisation der medizinischen Versorgung und Gesundheitsentwicklung des russischen Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung

Jewgeni Wassiljewitsch

leitender freiberuflicher Spezialist des russischen Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung in Anästhesiologie und Reanimation, Direktor des Forschungsinstituts für allgemeine Reanimation der Russischen Akademie der medizinischen Wissenschaften

Wladimir Michailowitsch

Leitender freiberuflicher Kinderchirurg des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands, stellvertretender Direktor des Moskauer Forschungsinstituts für Kinderheilkunde und Kinderchirurgie

Romodanowski

Pawel Olegowitsch

Leitender freiberuflicher Spezialist des russischen Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung für gerichtsmedizinische Untersuchung, Leiter der Abteilung für gerichtsmedizinische Untersuchung und Medizinrecht der Staatlichen Universität für Medizin und Zahnmedizin Moskau der Bundesagentur für Gesundheit und soziale Entwicklung

Stoscharow

Wadim Wladimirowitsch

Stellvertretender Direktor des St. Petersburger Forschungsinstituts für Notfallmedizin, benannt nach V.I. ich.ich Dzhanelidze des Gesundheitsausschusses der Regierung von St. Petersburg (wie vereinbart)

Titov Igor Anatoljewitsch

Stellvertretender Leiter der Abteilung für spezielle Entwicklungsprogramme der Abteilung für Organisation der medizinischen Hilfe und Gesundheitsentwicklung des russischen Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung

(zuständiger Sekretär der Kommission)

Trojanowa

Ljudmila Stepanowna

Stellvertretender Leiter der Abteilung Arbeitsmedizin der Abteilung Organisation der medizinischen Versorgung des Bundesamtes für Medizin und Biologie

Oleg Sergejewitsch

Chefarzt des FGUZ „Klinisches Krankenhaus Nr. 85 des Bundesamtes für Medizin und Biologie“ (nach Vereinbarung)

Schirokow

Valentina Iwanowna

Direktor der Abteilung für die Entwicklung der medizinischen Versorgung von Kindern und des Geburtshilfedienstes des russischen Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung