Der Beruf des Zahntechnikers. Zahntechniker - Bildhauer des schneeweißen Lächelns Gesetzliche Vorschriften für einen Zahntechniker

"GENEHMIGT" ______________________________ (Kopfposition)

______________________________ (Name der Firma)

____________/________________/ (Unterschrift) (vollständiger Name)

"___"____________ _____ G.

JOBBESCHREIBUNG

Zahntechniker

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die funktionalen Pflichten, Rechte und Pflichten eines Ausbilder-Methodologen in der Physiotherapie (im Folgenden als Mitarbeiter bezeichnet) ______ "__________________".

1.2. Der Arbeitnehmer wird in Übereinstimmung mit dem durch die geltende Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Leiters des Arbeitgebers in die Position eingestellt und aus der Position entlassen.

1.3. Der Mitarbeiter berichtet direkt an ________________________.

1.4. In die Position des Mitarbeiters wird eine Person berufen, die eine sekundäre medizinische Ausbildung in der Fachrichtung "Orthopädische Zahnheilkunde" und ______________________________________ (mit / ohne I (II, höchste) Qualifikationskategorie (n)) hat.

1.5. Der Mitarbeiter muss wissen:

1.5.1. Grundlagen der medizinischen Zahnpflege.

1.5.2. Organisation der Produktion eines Dentallabors.

1.5.3. Grundlagen zu Aufbau und Funktion des Dento-Kiefer-Systems, Biomechanik des Kauapparates.

1.5.4. Informationen über die wichtigsten stomatologischen Erkrankungen.

1.5.5. Theoretische und klinische Grundlagen der kieferorthopädischen Behandlung.

1.5.6. Regeln zum Lesen von Diagrammen, Formeln und Skizzen der Mundhöhle.

1.5.7. Eigenschaften der in der Zahntechnik verwendeten Haupt- und Hilfsmaterialien.

1.5.8. Sortiment, Kennzeichnung, grundlegende Eigenschaften der verwendeten Materialien und Halbzeuge.

1.5.9. Zweck und Regeln für die Verwendung von Apparaten, Instrumenten und Geräten, die im Dentallabor verwendet werden.

1.5.10. Die wichtigsten klinischen Stadien und Technologien für die Herstellung von zahnärztlichen (herausnehmbaren, nicht abnehmbaren, Klammer-, Kiefer- und Gesichtsprothesen und kieferorthopädischen) Geräten.

1.5.11. Grundlagen des Schmelzens und Gießens von Metalllegierungen.

1.5.12. Zweck und Anforderungen für jedes Element und jede Einheit in Prothesen, einschließlich Zwischenstufen ihrer Herstellung.

1.5.13. Grundlagen der Konstruktion moderner Dentalgeräte zum Brennen von Porzellan, Muffelöfen, Gießereieinrichtungen, Ultraschall- und Lichthärtungsgeräten etc.

1.5.14. Die Technologie der Verwendung von Porzellan und Cermets in der Zahnprothetik.

1.5.15. Ursachen, die zur Ehe führen, und Möglichkeiten, sie zu erkennen, zu beseitigen und zu verhindern.

1.5.17. Gesetzgebung über Arbeit und Arbeitsschutz der Russischen Föderation.

1.5.18. Interne Arbeitsvorschriften.

1.5.19. Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, Sicherheitsmaßnahmen, Arbeitshygiene und Brandschutz.

1.6. Während der Zeit der vorübergehenden Abwesenheit des Arbeitnehmers werden seine Aufgaben ____________________________ zugewiesen.

II. AMTLICHE VERPFLICHTUNGEN

2.1. Angestellter:

2.1.1. Führt die Vorbereitung der zahnärztlichen Ausrüstung und der Ausrüstung des zahntechnischen Labors für die Arbeit, die Kontrolle der Gebrauchstauglichkeit und den korrekten Betrieb durch.

2.1.2. Führt die Diagnose von Zahnerkrankungen, die Bereitstellung von medizinischer und notfallmäßiger zahnärztlicher Versorgung von durchschnittlicher Komplexität durch.

2.1.3. Bewertet Abgüsse (Abdrücke) und erstellt entsprechende Arbeitsmodelle aus verschiedenen Materialien.

2.1.4. Berät die Bevölkerung und einzelne Patienten zur Vorbeugung von Zahnerkrankungen über Mundhygienemaßnahmen.

2.1.5. Bietet Unterstützung für Zahnärzte, Vorbereitung und Wartung von zahnärztlichen Instrumenten und Geräten, Durchführung von vormedizinischen Untersuchungen.

2.1.6. Führt aseptische Bearbeitung von Abgüssen, Prothesen durch.

2.1.7. Produziert künstliche Kronen, Stiftzähne, Brücken und andere Zahnprothesen.

2.1.8. Erfüllt die Anforderungen des Arbeitsschutzes, der Sicherheit, des Arbeitsschutzes, des Brandschutzes beim Betrieb von Räumen, Geräten und Apparaten, die in der Zahnarztpraxis verwendet werden.

2.1.9. Bereitet die vom russischen Gesundheitsministerium erstellte medizinische Dokumentation vor.

2.1.10. Empfängt, speichert, führt Aufzeichnungen über die Verwendung von Medikamenten, zahnärztlichen Materialien und Instrumenten. Bereitet Anwendungen für Dentalmaterialien vor.

2.1.11. Entspricht den moralischen und rechtlichen Normen der professionellen Kommunikation, erfüllt die Anforderungen der Arbeitsdisziplin.

2.1.12. Führt sanitärpädagogische Arbeit durch.

2.1.13. Verbessert regelmäßig seine Fähigkeiten.

2.1.14. Leistet in Notfällen Erste Hilfe.

III. RECHTE

3.1. Der Arbeitnehmer hat das Recht:

Bereitstellung einer durch einen Arbeitsvertrag festgelegten Stelle;

Ein Arbeitsplatz, der die staatlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz und die tarifvertraglichen Bedingungen erfüllt;

Vollständige zuverlässige Informationen über Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzanforderungen am Arbeitsplatz;

Berufsausbildung, Umschulung und Weiterbildung gemäß dem im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation und anderen föderalen Gesetzen festgelegten Verfahren;

Beschaffung von Materialien und Dokumenten im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten, Einarbeitung in die Entscheidungsentwürfe des Managements der Organisation in Bezug auf ihre Aktivitäten;

Interaktion mit anderen Abteilungen des Arbeitgebers zur Lösung betrieblicher Probleme ihrer beruflichen Tätigkeit;

Vorschläge zu den Themen ihrer Aktivitäten zur Prüfung durch ihren unmittelbaren Vorgesetzten einreichen.

IV. EINE VERANTWORTUNG

4.1. Der Mitarbeiter ist verantwortlich für:

4.1.1. Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Pflichten gemäß dieser Stellenbeschreibung - in Übereinstimmung mit den geltenden Arbeitsgesetzen.

4.1.2. Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften und Arbeitsschutzanweisungen.

Unterlassung von Maßnahmen zur Unterdrückung der festgestellten Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz und andere Vorschriften, die eine Bedrohung für die Aktivitäten des Arbeitgebers und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.1.2. Straftaten, die während des Zeitraums seiner Tätigkeit begangen wurden - in Übereinstimmung mit der geltenden Zivil-, Verwaltungs- und Strafgesetzgebung.

4.1.3. Zur Verursachung von Sachschäden - gemäß geltendem Recht.

V. ARBEITSBEDINGUNGEN

5.1. Der Arbeitszeitplan des Arbeitnehmers wird in Übereinstimmung mit den vom Arbeitgeber festgelegten internen Arbeitsvorschriften festgelegt.

5.2. Im Zusammenhang mit dem Produktionsbedarf ist der Arbeitnehmer verpflichtet, Dienstreisen (einschließlich lokaler) anzutreten.

Diese Stellenbeschreibung wurde erstellt gemäß _________________________________________________________________________________ (Name, Nummer und Datum des Dokuments)

VEREINBART: Rechtsberater _________________ _____________ "___" _________ ____ (vollständiger Name) (Unterschrift)

Mit der Anweisung vertraut gemacht: _____________ / _________ / "___" _________ ____ (Unterschrift) (vollständiger Name)

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leitender Zahntechniker des prothetischen Labors (Fertigung)

1. Zum leitenden Zahntechniker eines prothetischen Labors (Fertigung) wird ein Facharzt mit mittlerer medizinischer Ausbildung in der Fachrichtung „Zahntechniker“ berufen, der eine besondere Ausbildung absolviert hat Der Techniker richtet sich nach den aufsichtsrechtlichen Gesetzen der Republik Belarus, den Verordnungen über die Poliklinik, den Verordnungen über die Abteilung für orthopädische Zahnheilkunde, den Anordnungen und Anordnungen des Chefarztes, den Anordnungen des Leiters der Abteilung für orthopädische Zahnheilkunde und dem Leiter des prothetischen Labors (Fertigung) 4. Der leitende Zahntechniker untersteht direkt dem Leiter des zahntechnischen Labors (Fertigung) und dem Leiter der Abteilung für orthopädische Zahnheilkunde. x Funktionen Der leitende Zahntechniker ist verpflichtet:

    die von der orthopädischen Praxis erhaltenen Arbeiten je nach Komplexität und Qualifikation der Zahntechniker gleichmäßig auf die Zahntechniker zu verteilen;

    Kontrolle der Qualität von Abdrücken und Prothesen aus der orthopädischen Praxis in den klinischen Phasen ihrer Herstellung;

    ein Protokoll über die Verteilung der zahnärztlichen Arbeit zwischen Zahntechnikern und andere Buchhaltungs- und Berichtsunterlagen gemäß dem festgelegten Formular führen;

    Überwachung der Einhaltung des Zeitplans für die Herstellung von Zahnersatz durch Zahntechniker;

    rationelle Zeitpläne und Stundenzettel für die Arbeit der Mitarbeiter der Abteilung rechtzeitig erstellen;

    ständig daran arbeiten, die Fähigkeiten von Zahntechnikern zu verbessern, neue Technologien zu studieren und umzusetzen;

    ihr Wissen und ihre beruflichen Fähigkeiten verbessern, indem sie Fachliteratur studieren, an Seminaren und Konferenzen teilnehmen;
  1. Kontrolle über den sparsamen Umgang mit Dentalmaterialien, Strom und anderen Ressourcen;

    den Empfang, die Verteilung, die Aufbewahrung und die Abrechnung von Overalls, Sicherheitsausrüstungen, Haushaltsgegenständen, Ernährungscoupons gemäß den Normen organisieren;

    Kontrolle über die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften, Sicherheitsvorkehrungen und innerbetrieblichen Vorschriften durch Zahntechniker ausüben.

6. Der leitende Zahntechniker hat das Recht: 6.1. der Verwaltung Vorschläge zur Verbesserung der Organisation und der Bedingungen ihrer Arbeit und der Arbeit der Zahntechniker unterbreiten; 6.2. Informationen erhalten, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind; 6.3. Abdrücke, die den Anforderungen nicht entsprechen, an Ärzte zurücksenden, mit Registrierung in einem speziellen Journal; 6.4. Rückgabe minderwertiger Arbeiten an Zahntechniker mit Registrierung in einem speziellen Journal; 6.5. alle fünf Jahre ihre Qualifikationen in Auffrischungskursen zu verbessern, um sich für die entsprechende Qualifikationskategorie zertifizieren zu lassen. 7. Der leitende Zahntechniker ist verantwortlich für unklare oder nicht rechtzeitige Erfüllung von Amtspflichten, Arbeits- und Leistungsdisziplin, innerbetriebliche Arbeitsvorschriften, Nichteinhaltung der ärztlichen Ethik und Standesregeln.

BEISPIEL ARBEITSAUFGABEN

Zahntechniker eines prothetischen Labors (Fertigung)

Abteilung für orthopädische Zahnheilkunde der städtischen Poliklinik

    Ein Facharzt mit einer sekundären medizinischen Ausbildung in der Fachrichtung "Zahntechniker" wird zum Zahntechniker in einem Dentallabor (Produktion) ernannt und richtet sich nach den Rechtsvorschriften der Republik Belarus, den Verordnungen über die Poliklinik, die Ordnung über die Abteilung für Orthopädische Zahnheilkunde, die Anordnungen und Weisungen des Chefarztes, die Anordnungen des Leiters des prothetischen Labors (Fertigung) und des leitenden Zahntechnikers, Stellenbeschreibung Labor (Fertigung), und erfüllt deren Aufträge innerhalb der Grenzen seiner Pflichten. Die Matologie kann sich auf die Herstellung bestimmter Arten von Prothesen spezialisieren. Zur Erfüllung seiner Aufgaben muss der Zahntechniker:
    halten Sie sich strikt an die Technologie der Herstellung von Zahnersatz; Prothesen innerhalb der vom Arzt festgelegten Frist in guter Qualität herzustellen; Übergeben Sie die Prothesen nach der Herstellung zur technischen Kontrolle an einen leitenden Zahntechniker und dann an einen Arzt. Erfüllung des Produktions- und Finanzplans; sparsamer Umgang mit Materialien zur Herstellung von Prothesen, Strom und anderen Ressourcen; Überwachung der Ordnung und Sauberkeit des Arbeitsplatzes während des Tages, Reinigung am Ende der Schicht; genehmigte Buchhaltungs- und Berichterstattungsunterlagen führen; ihre Kenntnisse und beruflichen Fähigkeiten durch das Studium der Fachliteratur, den Besuch von Seminaren und Konferenzen ständig zu verbessern; sich rechtzeitig einer regelmäßigen ärztlichen Untersuchung unterziehen; die Regeln des Arbeitsschutzes, der Sicherheitsvorkehrungen und der internen Arbeitsvorschriften einhalten.
    Der Zahntechniker hat das Recht:
    Informationen erhalten, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind; der Verwaltung Vorschläge zur Verbesserung der Organisation und der Arbeitsbedingungen unterbreiten; Abdrücke, die nicht den Anforderungen entsprechen, in Absprache mit dem leitenden Zahntechniker an die Ärzte zurücksenden; sich in Weiterbildungskursen weiter zu qualifizieren, sich für die entsprechenden Qualifikationskategorien zertifizieren zu lassen.
    Der Zahntechniker haftet für mangelhafte und nicht rechtzeitige Herstellung von Zahnersatz aufgrund seines Verschuldens, Nichterfüllung seiner Pflichten aus behördlichen Pflichten und innerbetrieblichen Vorschriften, Nichteinhaltung der ärztlichen Ethik und Standesregeln; Der Zahntechniker des prothetischen Labors (Fertigung) haftet nach Maßgabe des mit ihm geschlossenen Vertrages.

BEISPIEL POSITION 1

über die Abteilung für medizinische Rehabilitation der städtischen Poliklinik

    Die Abteilung für Medizinische Rehabilitation ist eine bauliche Untergliederung der Stadt-, Kreis-, Siedlungspoliklinik.

    Die Abteilung für medizinische Rehabilitation der Poliklinik wird multidisziplinär eingerichtet.

    Abteilungen für medizinische Rehabilitation werden auf der Grundlage funktionierender Abteilungen für Rehabilitation, Behandlung und Prävention geschaffen und umfassen nach Möglichkeit das gesamte Arsenal an Rehabilitationsmitteln. In ländlichen Gebieten empfiehlt es sich, einheitliche medizinische Rehabilitationsabteilungen für stationäre und ambulante Patienten zu schaffen.

    Bei ihrer Arbeit richten sich die Mitarbeiter der medizinischen Rehabilitationsabteilung nach den aufsichtsrechtlichen Gesetzen der Republik Belarus, der Verordnung über die Poliklinik, dieser Verordnung, den Anordnungen und Anordnungen des Chefarztes, den Anordnungen des stellvertretenden Chefarztes für die medizinische Abteilung, Stellenbeschreibungen.

    Das Personal der Abteilung wird entsprechend den örtlichen Gegebenheiten auf das geplante Arbeitsvolumen eingestellt und je nach Auslastung und Verfügbarkeit einer Tagesklinik ganzjährig angepasst.

    Die Abteilung führt bei ihren Aktivitäten eine direkte Kommunikation und enge Kontakte mit Fachärzten der Poliklinik durch.

    Der Zweck der polyklinischen Phase der medizinischen Rehabilitation besteht darin, den Patienten das gesamte verfügbare Arsenal an Trainingsinstrumenten und -bedingungen zur Verfügung zu stellen, die es ihnen ermöglichen, sich unter Anleitung und Aufsicht eines Rehabilitationsarztes durch Trainingsanstrengungen vollständiger zu verwirklichen Funktionsverluste ausgleichen, Gesundheit und Leistungsfähigkeit wiederherstellen.

    Die Patienten werden von den Leitern der Strukturabteilungen der Gesundheitsorganisationen, die sich im Tätigkeitsbereich dieser Abteilung befinden, an die Abteilung für medizinische Rehabilitation der Poliklinik überwiesen.

    Die Aufnahme der Patienten und die Auswahl zur Rehabilitation erfolgt durch die ärztliche und beratende Rehabilitationskommission der Poliklinik, Rehabilitationsärzte oder ggf. Auswahlkommissionen (VOK).

    Die Abteilung nimmt Patienten nach Beendigung der akuten Phase der Krankheit oder ihrer Verschlimmerung sowie Behinderte mit einem individuellen Rehabilitationsprogramm auf.

11. Die Hauptaufgaben der Medizinischen Rehabilitation sind:

11.1. rechtzeitige Erstellung eines individuellen Rehabilitationsprogramms und Einsatz von Rehabilitationsmitteln und -methoden;

11.2. Durchführung eines individuellen Rehabilitationsprogramms für Behinderte und Kranke;

11.3. Verwendung eines Komplexes aller notwendigen Methoden und Mittel der Rehabilitation;

11.4. Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung und bei Patienten über Mittel und Methoden zur Wiederherstellung und Stärkung, Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit.

12. Gemäß den gestellten Aufgaben führt die Abteilung aus:

12.1. Erstellung eines individuellen Programms für die Rehabilitation von Patienten und Behinderten; seine zeitnahe Umsetzung mit modernen Mitteln und Methoden;

12.2. Erfüllung des vom MREK erstellten individuellen Rehabilitationsprogramms durch den Rehabilitierten;

12.3. Beherrschung und Einführung in die Praxis der Arbeit der Abteilung für neue moderne Mittel und Methoden der Rehabilitation, basierend auf den Errungenschaften von Wissenschaft, Technologie und bewährten Verfahren;

12.4. Anziehungskraft für die Konsultation der notwendigen Spezialisten des Krankenhauses, der Poliklinik, in deren Struktur sich diese Abteilung befindet, sowie von medizinischen Forschungsinstituten und anderen medizinischen und präventiven Organisationen;

12.5. Bereitstellung von beratender und organisatorischer und methodischer Unterstützung bei der medizinischen Rehabilitation für Poliklinikorganisationen im Tätigkeitsbereich der Abteilung;

12.6. Untersuchung der Arbeitsfähigkeit und Überweisung an das MREK gemäß den geltenden Vorschriften;

12.7. Beziehung und Kontinuität zu anderen Abteilungen der Poliklinik, angeschlossenen Polikliniken und Krankenhäusern, die Patienten zur medizinischen Rehabilitation überweisen, sowie zu Sozialversicherungsträgern;

12.8. Durchführung klinischer Überprüfungen von Fällen unangemessener Überweisung an Abteilungen, Mängel im Patientenmanagement in den Behandlungsphasen, Ineffektivität laufender Rehabilitationsmaßnahmen usw.;

12.9. Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Qualifikation von Ärzten und medizinischem Personal in der vorgeschriebenen Weise;

12.11. Gewährleistung der Rechnungslegung und Berichterstattung gemäß den Formularen und innerhalb der vom Gesundheitsministerium der Republik und dem CSB genehmigten Fristen.

13. Die Abteilung Medizinische Rehabilitation umfasst die in der Klinik vorhandenen Räume: Physiotherapeutische Übungen, Mechanotherapie (Simulatoren), Funktionelle Stimulation, Akupunktur, Massage, auch unter Wasser, Sauna, Schwimmbad, Gehtraining, Ergotherapie und ggf. Haushaltsrehabilitation, Logopädieausbildung, Tagesklinik und eine vollwertige Rehabilitationsabteilung.

12. Die dynamische Überwachung des Verlaufs der medizinischen Rehabilitation wird von den zuständigen Diensten (Abteilungen) der Poliklinik durchgeführt.

BEISPIEL ARBEITSAUFGABEN

Leiter der Abteilung Medizinische Rehabilitation

    Zum Leiter der medizinischen Rehabilitationsabteilung wird ein Arzt mit 3-jähriger Berufserfahrung und einer speziellen Ausbildung in Rehabilitation und Untersuchung ernannt.

    Der Leiter der Abteilung für medizinische Rehabilitation wird vom Chefarzt der Poliklinik in der vorgeschriebenen Weise in das Amt berufen und entlassen.

    Der Leiter der Abteilung für medizinische Rehabilitation ist in seiner Arbeit dem stellvertretenden Chefarzt für medizinische Rehabilitation und Invaliditätsuntersuchung und in seiner Abwesenheit dem stellvertretenden Chefarzt der medizinischen Einheit unterstellt.

    Der Leiter der medizinischen Rehabilitationsabteilung orientiert sich bei seiner Arbeit an den ordnungsrechtlichen Gesetzen der Republik Belarus, den Verordnungen über die Poliklinik, den Verordnungen über die medizinische Rehabilitationsabteilung, den Anordnungen und Anweisungen des Chefarztes, den Anordnungen von der stellvertretende Chefarzt für medizinische Angelegenheiten und die Stellenbeschreibung.

    Der Leiter der Abteilung Medizinische Rehabilitation ist direkt zuständig für:

5.1. für die Organisation und das Niveau der Rehabilitationsarbeit in der Abteilung;

5.2. für die Organisation von Personalarbeitsplätzen;

5.3. zur Beherrschung und Einführung in die Praxis der Arbeit der Abteilung für moderne Methoden und Mittel der medizinischen Rehabilitation, basierend auf den Errungenschaften von Wissenschaft, Technologie und bewährten Verfahren medizinischer und präventiver Organisationen;

5.4. zur Sicherstellung der Wechselbeziehung und Kontinuität mit anderen strukturellen Abteilungen der Gesundheitsorganisation, angeschlossenen Polikliniken und Krankenhäusern, mit MREK, TsVKK, VKK, Sozialversicherungsträgern.

6. Der Leiter der medizinischen Rehabilitationsabteilung hat das Recht und die Pflicht:

6.1. sich direkt an der Auswahl und Vermittlung von medizinischem und anderem Personal der Abteilung beteiligen, zur Verbesserung der Qualifikation des Personals der Abteilung beitragen;

6.2. Klärung der Fragen der Aufnahme von Patienten zur medizinischen Rehabilitation in die Abteilung, Erstellung individueller umfassender Rehabilitationsprogramme für sie, ggf. Organisation von Facharztkonsultationen und im Einvernehmen mit der Leitung des Rates;

6.3. bei Funktionsverlust und Unmöglichkeit der Rehabilitation Patienten an das MREC und das Zentrum für medizinische und berufliche Rehabilitation verweisen;

6.4. Durchführung klinischer Überprüfungen von Mängeln im Patientenmanagement in den Behandlungsphasen, ineffektiven Rehabilitationsmaßnahmen, Fällen von unangemessener Überweisung von Patienten zur medizinischen Rehabilitation;

6.5. Sicherstellung des rechtzeitigen Beginns, der Kontinuität, der Nachfolge, der Kohärenz, der Phasen und des individuellen Ansatzes bei der Durchführung des medizinischen Rehabilitationsprogramms;

6.6. Kontrolle der Aktualität und Qualität des Ausfüllens medizinischer Unterlagen, erstellter Abrechnungs- und Berichtsformulare durch die Ärzte der Abteilung, Erstellung von Berichten über die Arbeit der Abteilung;

6.7. eine Untersuchung der vorübergehenden Invalidität gemäß der Verordnung über die Untersuchung der vorübergehenden Invalidität durchführen;

6.8. dem Management die besten Mitarbeiter zur Beförderung vorzustellen und Vorschläge für die Verhängung einer Disziplinarstrafe gegen Personen zu unterbreiten, die gegen die Arbeitsdisziplin verstoßen;

6.9. die Ergebnisse der Rehabilitationsarbeit analysieren und verbessern.

BEISPIEL ARBEITSAUFGABEN

Arzt-Rehabilitator der Abteilung für medizinische Rehabilitation

1. Zum Arzt-Rehabilitologen der Abteilung für medizinische Rehabilitation wird ein Arzt ernannt, der über eine spezielle Rehabilitationsausbildung und Sachkunde verfügt.

2. Der Arzt-Rehabilitologe der Abteilung für medizinische Rehabilitation wird vom Chefarzt der Poliklinik auf Vorschlag des Abteilungsleiters in der vorgeschriebenen Weise in das Amt berufen und entlassen.

3. Der Rehabilitationsarzt ist direkt dem Leiter der medizinischen Rehabilitationsabteilung unterstellt und arbeitet unter seiner Aufsicht.

4. Der Rehabilitationsarzt der medizinischen Rehabilitationsabteilung orientiert sich bei seiner Arbeit an den ordnungsrechtlichen Gesetzen der Republik Belarus, der Verordnung über die Poliklinik, der Verordnung über die medizinische Rehabilitationsabteilung, den Anordnungen und Anweisungen des Chefarztes, der Anordnungen des stellvertretenden Chefarztes der medizinischen Abteilung und des Abteilungsleiters, Stellenbeschreibung 5. Arzt - der Rehabilitationsspezialist ist verpflichtet:

5.1. ambulante Aufnahme von Patienten durchzuführen;

5.2. Patienten für die medizinische Rehabilitation auswählen;

5.3. um für jeden Patienten ein individuelles umfassendes Rehabilitationsprogramm zu erstellen, bestimmen Sie die Reihenfolge der Verwendung von Mitteln und Methoden und spezifischen Darstellern jeder seiner Phasen;

5.4. Bewertung der Wirksamkeit der Verwendung sowohl einzelner Mittel und Methoden zur Umsetzung eines individuellen Programms als auch seiner Umsetzung als Ganzes unter Verwendung moderner Methoden zur Bewertung der Reserven von Körpersystemen;

5.5. in unklaren Fällen den Abteilungsleiter und andere Spezialisten der medizinischen und präventiven Organisation zur Beratung hinzuziehen;

5.6. Aufklärungsarbeit mit Patientinnen und Patienten und ihren Angehörigen zu den Themen Ernährung, Arbeit, Leben und gesundheitsfördernde Schulung von Systemen zur Wiederherstellung und Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit;

5.7. eine Untersuchung der vorübergehenden Invalidität in der vorgeschriebenen Weise gemäß der Verordnung über die Untersuchung der vorübergehenden Invalidität durchführen;

5.8. skizzieren Sie zusammen mit paramedizinischen Mitarbeitern, die direkt die Umsetzung eines individuellen Programms sicherstellen, Wege zur Verbesserung seiner Wirksamkeit;

5.9. Pflegen Sie medizinische Aufzeichnungen in einer qualitativ hochwertigen und zeitnahen Weise, erstellen Sie Buchhaltungs- und Berichtsformulare und erstellen Sie Berichte über ihre Aktivitäten;

5.10. Gewährleistung der Kontinuität bei der Durchführung der medizinischen Rehabilitation zwischen dem Krankenhaus, der Klinik und anderen strukturellen Einheiten der Gesundheitsorganisation, MREC, VKK;

5.11. beratende und methodische Unterstützung bei der medizinischen Rehabilitation für Ärzte des Krankenhauses und ambulante Organisationen im Tätigkeitsbereich der Abteilung für medizinische Rehabilitation;

5.12. neue moderne Methoden und Mittel der medizinischen Rehabilitation auf der Grundlage der Errungenschaften von Wissenschaft und Technologie und der besten Praktiken medizinischer und präventiver Organisationen zu beherrschen und in die Praxis einzuführen;

5.13. Fortbildungen für das Pflegepersonal anbieten;

6. Der Arzt-Rehabilitologe ist verantwortlich für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung seiner Pflichten, Arbeits- und Leistungsdisziplin, interner Vorschriften, Nichteinhaltung der medizinischen Ethik und Deontologie.

BEISPIEL POSITION

über den Physiotherapieraum der Städtischen Poliklinik

    Das Physiotherapiezimmer ist Teil der medizinischen Rehabilitationsabteilung. Das Kabinett wird vom Leiter geleitet, der vom Chefarzt nach dem festgelegten Verfahren bestellt und entlassen wird. Die Mitarbeiter des Kabinetts für Physiotherapie orientieren sich bei ihrer Arbeit an den Verordnungsgesetzen der Republik Belarus, der Verordnung über die Poliklinik, dieser Verordnung, den Anordnungen und Anweisungen des Chefarztes, den Anordnungen des stellvertretenden Chefarztes für die medizinische Abteilung und Stellenbeschreibungen. Die Zustände des Physiotherapiezimmers werden unter Berücksichtigung des Bedarfs dieser Art von Unterstützung und in Übereinstimmung mit den Vorschriften festgelegt. Die Raumausstattung des Physiotherapieraums wird durch die geltenden Vorschriften und Empfehlungen der Firmen bestimmt, die diese Art von Geräten herstellen. Die Höhe der materiellen und technischen Ausstattung des Physiotherapieraumes wird von der obersten Gesundheitsbehörde in Abhängigkeit vom Bedarf an dieser Art der Hilfeleistung und den wirtschaftlichen Möglichkeiten festgelegt. Die Hauptaufgaben des Physiotherapieraumes sind:
7.1 Bereitstellung qualifizierter Physiotherapie nach medizinischer Indikation; 7.2. Durchführung physioprophylaktischer und elektrodiagnostischer Maßnahmen bei Patienten und bestimmten Bevölkerungsgruppen; 7.3. Beratungen der behandelnden Ärzte zur jeweils wirksamsten Wahl der physiotherapeutischen Verfahren; Kontrolle über die Durchführung und Analyse von Fehlern bei der Ernennung von Physiotherapieverfahren durch behandelnde Ärzte; 7.4. Koordination der Tätigkeit von Physiotherapeuten mit Ärzten anderer Abteilungen, Ämter und Kliniken; 7.5. Gewährleistung der Sicherheit von Patienten und sicherer Arbeitsbedingungen für medizinisches Personal; 7.6. Einhaltung von Arbeits- und Sicherheitsvorschriften; 7.7. Einführung in die Praxis neuer Methoden und Techniken der Physiotherapie; 7.8. Förderung der Nutzung physikalischer Faktoren in der medizinischen Praxis; 7.9. Organisation von Veranstaltungen zur Verbesserung der Fähigkeiten von Ärzten und medizinischem Personal auf dem Gebiet der Physiotherapie. 8. Im Physiotherapieraum werden Verfahrenskarten und alle erforderlichen Abrechnungs- und Berichtsunterlagen gemäß den genehmigten Formularen aufbewahrt. Richtlinien

PÄDAGOGISCHE KONTROLLE DER BESONDEREN KÖRPERLICHEN UND TECHNISCHEN TAUGLICHKEIT VON ATHLETEN IM AUSBILDUNGS- UND TRAININGSPROZESS IN VOLLEYBALL UND TENNIS (METHODEMPFEHLUNGEN)

  • Pädagogisches Handbuch Minsk 2004 udk 616. 15 053. 2: 362. 147

    Lehrhilfe
  • I. Allgemeine Bestimmungen

    1. Ein Zahntechniker gehört zur Kategorie der Spezialisten.

    2. Eine Person mit einem sekundären medizinischen

    Ausbildung in der Fachrichtung „Orthopädische Zahnheilkunde“ und (mit; nicht mit) (I, II, höchste) Qualifikationskategorie(n).

    3. Die Ernennung zum Zahntechniker und seine Entlassung erfolgen auf Anordnung des Direktors der Organisation.

    4. Der Zahntechniker muss wissen:

    4.1. Grundlagen der medizinischen Zahnpflege.

    4.2. Organisation der Produktion eines Dentallabors.

    4.3. Grundlagen zu Aufbau und Funktion des Dento-Kiefer-Systems, Biomechanik des Kauapparates.

    4.4. Informationen über die wichtigsten stomatologischen Erkrankungen.

    4.5. Theoretische und klinische Grundlagen der kieferorthopädischen Behandlung.

    4.6. Regeln zum Lesen von Diagrammen, Formeln und Skizzen der Mundhöhle.

    4.7. Eigenschaften der in der Zahntechnik verwendeten Haupt- und Hilfsmaterialien.

    4.8. Sortiment, Kennzeichnung, grundlegende Eigenschaften der verwendeten Materialien und Halbzeuge.

    4.9. Zweck und Regeln für die Verwendung von Apparaten, Instrumenten und Geräten, die im Dentallabor verwendet werden.

    4.10. Die wichtigsten klinischen Stadien und Technologien für die Herstellung von zahnärztlichen (herausnehmbaren, nicht abnehmbaren, Klammer-, Kiefer- und Gesichtsprothesen und kieferorthopädischen) Geräten.

    4.11. Grundlagen des Schmelzens und Gießens von Metalllegierungen.

    4.12. Zweck und Anforderungen für jedes Element und jede Einheit in Prothesen, einschließlich Zwischenstufen ihrer Herstellung.

    4.13. Grundlagen der Konstruktion moderner Dentalgeräte zum Brennen von Porzellan, Muffelöfen, Gießereieinrichtungen, Ultraschall- und Lichthärtungsgeräten etc.

    4.14. Die Technologie der Verwendung von Porzellan und Cermets in der Zahnprothetik.

    4.15. Ursachen, die zur Ehe führen, und Möglichkeiten, sie zu erkennen, zu beseitigen und zu verhindern.

    4.17. Gesetzgebung über Arbeit und Arbeitsschutz der Russischen Föderation.

    4.18. Interne Arbeitsvorschriften.

    4.19. Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, Sicherheitsmaßnahmen, Arbeitshygiene und Brandschutz.

    II. Amtliche Verpflichtungen

    Zahntechniker:

    1. Führt die Vorbereitung der zahnärztlichen Ausrüstung und der Ausrüstung des zahntechnischen Labors für die Arbeit, die Kontrolle der Gebrauchstauglichkeit und den ordnungsgemäßen Betrieb durch.

    2. stellt unabhängig verschiedene Arten von künstlichen Kronen her, einschließlich Metallkeramik; einfache Designs von Stiftzähnen; Entwürfe von Brückenprothesen; Zahnersatz mit herausnehmbaren Platten; Klammerprothesen; kieferorthopädische und maxillofaziale Strukturen entsprechend den Programmen.

    3. Bewertet Abdrücke (Abdrücke) und erstellt geeignete Arbeitsmodelle aus verschiedenen Materialien.

    4. Fertigt individuelle Löffel, Wachsbasen mit Okklusalrollen und führt das Setzen von künstlichen Zähnen durch.

    5. Erstellt aus Wachs Elemente, Komponenten und Teile von dentoalveolären Prothesen, kieferorthopädischen Geräten.

    6. Ersetzt die Wachszusammensetzung durch eine Kunststoff- oder Metalllegierung.

    7. Produziert das Stanzen von Prothesen aus Edelstahl und anderen Materialien.

    8. Führt Löten, Legieren, Rösten, Bleichen, Veredeln, Polieren von Teilen, Prothesen und Geräten usw. durch.

    9. Führt die aseptische Verarbeitung von Abgüssen, Prothesen durch.

    10. Erfüllt die Anforderungen des Arbeitsschutzes, der Sicherheit, des Arbeitsschutzes, des Brandschutzes beim Betrieb von Räumlichkeiten, Geräten und Apparaten, die in der Zahnarztpraxis verwendet werden.

    11. Erstellt die vom Gesundheitsministerium Russlands erstellte medizinische Dokumentation.

    12. Entgegennahme, Aufbewahrung und Aufzeichnungen über die Verwendung von Arzneimitteln, zahnärztlichen Materialien und Werkzeugen. Bereitet Anwendungen für Dentalmaterialien vor.

    13. Beachtet die moralischen und rechtlichen Normen der beruflichen Kommunikation, erfüllt die Anforderungen der Arbeitsdisziplin.

    14. Führt sanitäre und pädagogische Arbeit durch.

    15. Verbessert regelmäßig seine Fähigkeiten.

    16. Leistet im Notfall Erste Hilfe.

    III. Rechte

    Der Zahntechniker hat das Recht:

    1. Erhalten Sie Informationen, die für die Qualitätserfüllung funktionaler Aufgaben erforderlich sind.

    2. Unterbreiten Sie der Leitung Vorschläge zur Verbesserung der Qualität der zahnärztlichen Versorgung der Bevölkerung und zur Verbesserung der Arbeitsorganisation.

    3. Erteilen Sie Anweisungen an das medizinische Nachwuchspersonal des Dentallabors, kontrollieren Sie den Umfang und die Qualität der von ihnen ausgeführten Arbeiten und überwachen Sie die Arbeit des Technikers für die Reparatur von Geräten und Geräten.

    4. Teilnahme an der Arbeit von Sitzungen, Konferenzen, Sektionen, bei denen Fragen der beruflichen Kompetenz behandelt werden.

    5. Qualifizierung verbessern und für die Zuordnung von Qualifikationskategorien zertifiziert werden.

    IV. Eine Verantwortung

    Der Zahntechniker ist verantwortlich für:

    1. Für die nicht ordnungsgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen offiziellen Pflichten - in dem durch das geltende Arbeitsrecht der Russischen Föderation festgelegten Umfang.

    2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden - innerhalb der Grenzen, die durch die geltende Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind.

    3. Für die Verursachung von Sachschäden - innerhalb der Grenzen, die durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind.

    Staatliche Bildungseinrichtung

    "Staatliche Medizinische Universität Wolgograd"

    Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation

    (GOU VPO VolgGMU Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands)

    GENEHMIGEN: Vizerektor für medizinische Arbeit der Staatlichen Bildungseinrichtung für Höhere Berufsbildung VolgGMU des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands

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    "___" __________ 20

    Jobbeschreibung

    Zahntechniker

    Name der Struktureinheit

    ________________________________________________________

    I. Allgemeine Bestimmungen

    1.5.3. Organisation von Tätigkeiten im Dentallabor;

    1.5.4. Eigenschaften der wichtigsten in der Zahntechnik verwendeten Materialien;

    1.5.5. Herstellungstechnologie von Zahn-Kiefer-Gesichtsprothesen und kieferorthopädischen Geräten;

    1.5.6. Regeln für die Verwendung von Porzellan und Cermets in der Zahnersatztechnik;

    1.5.7. Grundlagen der Funktionsweise der Budgetversicherungsmedizin und der freiwilligen Krankenversicherung;

    1.5.8. Grundlagen der Epidemiologie;

    1.5.9. Grundlagen der Valeologie und Sanologie;

    1.5.10. Grundlagen der Katastrophenmedizin;

    1.5.11. arbeitsrechtliche Grundlagen;

    1.5.12. interne Arbeitsvorschriften;

    1.6 . Bei seiner Arbeit orientiert sich der Zahntechniker an:

    1.6.1. Universitätscharta.

    1.6.2. Auf Anordnung der Universitätsleitung.

    1.6.3. Auf Anordnung des Chefarztes und des stellvertretenden Chefarztes von Honig. Institutionen.

    1.6.4. gemeinschaftliche Vereinbarung.

    1.6.6. Diese Stellenbeschreibung.

    1.7 . Der Zahntechniker berichtet direkt an _______________________.

    1.7.1. Während der Abwesenheit eines Zahntechnikers (Urlaub, Krankheit usw.) werden seine Aufgaben von einer in der vorgeschriebenen Weise bestellten Person wahrgenommen. Diese Person erwirbt die entsprechenden Rechte und haftet für die unsachgemäße Erfüllung der ihr übertragenen Pflichten.

    II. Amtliche Verpflichtungen

    Zahntechniker:

    2.1 . Produziert verschiedene Arten von künstlichen Kronen, einschließlich Keramik-Metall, einfache Designs von Stiftzähnen, verschiedene Designs von Brücken, abnehmbare Laminar- und Klammerprothesen, kieferorthopädische und maxillofaziale Strukturen.

    2.2 . Führt die Vorbereitung der zahnärztlichen Ausrüstung und der Ausrüstung des zahntechnischen Labors für die Arbeit, die Kontrolle ihrer Gebrauchstauglichkeit und den korrekten Betrieb durch.

    2.3 . Leistet in Notfällen Erste Hilfe

    III. Funktionale Aufgaben eines Zahntechnikers:

    ·

    ·

    ·

    ·

    ·

    ·

    ·

    IV. Rechte

    Der Zahntechniker hat das Recht:

    4.1 . Machen Sie sich mit den Verordnungsentwürfen der Hochschulleitung über ihre Tätigkeit vertraut.

    4.2 . Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Aufgaben zur Prüfung durch die Leitung der medizinischen Einrichtung einreichen.

    4.3 . Berichten Sie der Leitung der medizinischen Einrichtung über alle Mängel in den Produktionsaktivitäten des Unternehmens (seiner strukturellen Abteilungen), die im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben festgestellt wurden, und machen Sie Vorschläge zu deren Beseitigung.

    4.4 . Fordern Sie die Leitung der medizinischen Einrichtung auf, bei der Erfüllung ihrer Pflichten und Rechte behilflich zu sein.

    V. Verantwortung

    Der Zahntechniker ist verantwortlich für:

    5.1. Für die nicht ordnungsgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen offiziellen Pflichten - in dem durch das geltende Arbeitsrecht der Russischen Föderation festgelegten Umfang.

    5.2 . Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden - innerhalb der Grenzen, die durch die geltende Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind.

    5.3 . Für die Verursachung von Sachschäden - innerhalb der Grenzen, die durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind.

    VI. Berufliche Beziehungen

    Ein Zahntechniker tritt im Rahmen seiner Tätigkeit in dienstliche Beziehungen zu _______________________________________ über Angelegenheiten, die seine Tätigkeit betreffen.

    Leiter der Struktureinheit ________________________ Vollständiger Name

    Leiter der Personalabteilung ________________________

    Chefsyndikus ____________________________

    Bekanntschaft mit der Stellenbeschreibung (a), eine Kopie erhalten

    Vollständiger Name

    „____“ __________ 20___

    Wir machen Sie auf ein typisches Beispiel einer Berufsbeschreibung für einen Zahntechniker aufmerksam, ein Muster von 2019. sollte folgende Abschnitte enthalten: Allgemeine Stellung, Pflichten des Zahntechnikers, Rechte des Zahntechnikers, Verantwortung des Zahntechnikers.

    Berufsbild eines Zahntechnikers gehört zur Sektion Qualifikationsmerkmale von Positionen von Arbeitnehmern im Bereich des Gesundheitswesens".

    Die Stellenbeschreibung eines Zahntechnikers sollte folgende Punkte beinhalten:

    Berufliche Aufgaben eines Zahntechnikers

    1) Amtliche Verpflichtungen. Produziert verschiedene Arten von künstlichen Kronen, einschließlich Keramik-Metall, einfache Designs von Stiftzähnen, verschiedene Designs von Brücken, abnehmbare Laminar- und Klammerprothesen, kieferorthopädische und maxillofaziale Strukturen. Führt die Vorbereitung der zahnärztlichen Ausrüstung und der Ausrüstung des zahntechnischen Labors für die Arbeit, die Kontrolle ihrer Gebrauchstauglichkeit und den korrekten Betrieb durch. Leistet in Notfällen Erste Hilfe.

    Der Zahntechniker muss es wissen

    2) Der Zahntechniker muss bei der Erfüllung seiner Aufgaben wissen: Gesetze und andere regulatorische Rechtsakte der Russischen Föderation im Bereich des Gesundheitswesens; Grundlagen der medizinischen Zahnpflege; Organisation von Tätigkeiten im Dentallabor; Eigenschaften der wichtigsten in der Zahntechnik verwendeten Materialien; Herstellungstechnologie von Zahn-Kiefer-Gesichtsprothesen und kieferorthopädischen Geräten; Regeln für die Verwendung von Porzellan und Cermets in der Zahnersatztechnik; Grundlagen der Funktionsweise der Budgetversicherungsmedizin und der freiwilligen Krankenversicherung; Grundlagen der Epidemiologie; Grundlagen der Valeologie und Sanologie; Grundlagen der Katastrophenmedizin; arbeitsrechtliche Grundlagen; interne Arbeitsvorschriften; Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften.

    Voraussetzungen für die Ausbildung zum Zahntechniker

    3) Benötigte Qualifikationen. Fachoberschulreife in der Fachrichtung „Orthopädische Zahnheilkunde“ und ein Facharztzeugnis in der Fachrichtung „Orthopädische Zahnheilkunde“ ohne Nachweis von Berufserfahrung.

    1. Allgemeine Bestimmungen

    1. Ein Zahntechniker gehört zur Kategorie der Spezialisten.

    2. Zum Zahntechniker wird eine Person mit einer abgeschlossenen medizinischen Ausbildung in der Fachrichtung „Orthopädische Zahnheilkunde“ berufen.

    3. Die Ernennung zum Zahntechniker und seine Entlassung erfolgen auf Anordnung des Direktors der Organisation.

    4. Der Zahntechniker muss wissen:

    • Grundlagen der medizinischen Zahnpflege.
    • Organisation der Produktion eines Dentallabors.
    • Grundlagen zu Aufbau und Funktion des Dento-Kiefer-Systems, Biomechanik des Kauapparates.
    • Informationen über die wichtigsten stomatologischen Erkrankungen.
    • Theoretische und klinische Grundlagen der kieferorthopädischen Behandlung.
    • Regeln zum Lesen von Diagrammen, Formeln und Skizzen der Mundhöhle.
    • Eigenschaften der in der Zahntechnik verwendeten Haupt- und Hilfsmaterialien.
    • Sortiment, Kennzeichnung, grundlegende Eigenschaften der verwendeten Materialien und Halbzeuge.
    • Zweck und Regeln für die Verwendung von Apparaten, Instrumenten und Geräten, die im Dentallabor verwendet werden.
    • Die wichtigsten klinischen Stadien und Technologien für die Herstellung von zahnärztlichen (herausnehmbaren, nicht abnehmbaren, Klammer-, Kiefer- und Gesichtsprothesen und kieferorthopädischen) Geräten.
    • Grundlagen des Schmelzens und Gießens von Metalllegierungen.
    • Zweck und Anforderungen für jedes Element und jede Einheit in Prothesen, einschließlich Zwischenstufen ihrer Herstellung.
    • Grundlagen der Konstruktion moderner Dentalgeräte für Porzellanbrände, Muffelöfen, Gießereieinrichtungen, Ultraschall- und Lichthärtungsgeräte etc.
    • Die Technologie der Verwendung von Porzellan und Cermets in der Zahnprothetik.
    • Ursachen, die zur Ehe führen, und Möglichkeiten, sie zu erkennen, zu beseitigen und zu verhindern.

    5. Der Zahntechniker berichtet direkt an _______ (Position angeben).

    2. Berufliche Pflichten eines Zahntechnikers

    Zahntechniker:

    1. Führt die Vorbereitung der zahnärztlichen Ausrüstung und der Ausrüstung des zahntechnischen Labors für die Arbeit, die Kontrolle der Gebrauchstauglichkeit und den ordnungsgemäßen Betrieb durch.

    2. stellt unabhängig verschiedene Arten von künstlichen Kronen her, einschließlich Metallkeramik; einfache Designs von Stiftzähnen; Entwürfe von Brückenprothesen; Zahnersatz mit herausnehmbaren Platten; Klammerprothesen; kieferorthopädische und maxillofaziale Strukturen entsprechend den Programmen.

    3. Bewertet Abdrücke (Abdrücke) und erstellt geeignete Arbeitsmodelle aus verschiedenen Materialien.

    4. Fertigt individuelle Löffel, Wachsbasen mit Okklusalrollen und führt das Setzen von künstlichen Zähnen durch.

    5. Erstellt aus Wachs Elemente, Komponenten und Teile von dentoalveolären Prothesen, kieferorthopädischen Geräten.

    6. Ersetzt die Wachszusammensetzung durch eine Kunststoff- oder Metalllegierung.

    7. Produziert das Stanzen von Prothesen aus Edelstahl und anderen Materialien.

    8. Führt Löten, Legieren, Rösten, Bleichen, Veredeln, Polieren von Teilen, Prothesen und Geräten usw. durch.

    9. Führt die aseptische Verarbeitung von Abgüssen, Prothesen durch.

    10. Erfüllt die Anforderungen des Arbeitsschutzes, der Sicherheit, des Arbeitsschutzes, des Brandschutzes beim Betrieb von Räumlichkeiten, Geräten und Apparaten, die in der Zahnarztpraxis verwendet werden.

    11. Erstellt die vom Gesundheitsministerium Russlands erstellte medizinische Dokumentation.

    12. Entgegennahme, Aufbewahrung und Aufzeichnungen über die Verwendung von Arzneimitteln, zahnärztlichen Materialien und Werkzeugen. Bereitet Anwendungen für Dentalmaterialien vor.

    13. Beachtet die moralischen und rechtlichen Normen der beruflichen Kommunikation, erfüllt die Anforderungen der Arbeitsdisziplin.

    14. Führt sanitäre und pädagogische Arbeit durch.

    15. Verbessert regelmäßig seine Fähigkeiten.

    16. Leistet im Notfall Erste Hilfe.

    3. Rechte des Zahntechnikers

    Der Zahntechniker hat das Recht:

    1. Erhalten Sie Informationen, die für die Qualitätserfüllung funktionaler Aufgaben erforderlich sind.

    2. Unterbreiten Sie der Leitung Vorschläge zur Verbesserung der Qualität der zahnärztlichen Versorgung der Bevölkerung und zur Verbesserung der Arbeitsorganisation.

    3. Erteilen Sie Anweisungen an das medizinische Nachwuchspersonal des Dentallabors, kontrollieren Sie den Umfang und die Qualität der von ihnen ausgeführten Arbeiten, kontrollieren Sie die Arbeit des Technikers für die Reparatur von Geräten und Geräten.

    4. Teilnahme an der Arbeit von Sitzungen, Konferenzen, Sektionen, bei denen Fragen der beruflichen Kompetenz behandelt werden.

    5. Qualifizierung verbessern und für die Zuordnung von Qualifikationskategorien zertifiziert werden.

    4. Verantwortung des Zahntechnikers

    Der Zahntechniker ist verantwortlich für:

    1. Für die nicht ordnungsgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen offiziellen Pflichten - in dem durch das geltende Arbeitsrecht der Russischen Föderation festgelegten Umfang.

    2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden - innerhalb der Grenzen, die durch die geltende Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind.

    3. Für die Verursachung von Sachschäden - innerhalb der Grenzen, die durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind.


    Stellenbeschreibung Zahntechniker - Beispiel 2019. Pflichten eines Zahntechnikers, Rechte eines Zahntechnikers, Verantwortung eines Zahntechnikers.